Die (wankende) deutsche Demokratie und ihre Repräsentanten
Der Skandal von Erfurt hat gezeigt, dass die Demokratie in Deutschland, die sich auf ein Verhältniswahlrecht stützt, von ihren Repräsentanten in Bund und Land nicht verstanden wird. Mit der AfD hat der thüringische Eklat nur am Rande zu tun.
Die Landtagswahl in Thüringen im vergangenen Oktober, das wissen wir heute viel besser als damals, war in vieler Hinsicht eine Wegscheide. Aber nicht, weil eine Partei wie die AfD dort gut abgeschnitten hat. In Erfurt stößt die deutsche repräsentative Demokratie an harte Grenzen, weil sie von ihren führenden Repräsentanten auf Landes- und auf Bundesebene nicht verstanden wird.
Trotz all der Absurditäten, die „Erfurt“ in den vergangenen Wochen hervorgebracht hat, bleibt die große systematische Eigenheit der deutschen Form von Demokratie in den politischen Auseinandersetzungen vollkommen außen vor, nämlich das Wahlrecht. Man kann das Wahlrecht niemals von der Demokratie und der Art und Weise, wie sie umgesetzt und interpretiert wird, trennen. Das Wahlrecht bestimmt, was Demokratie zu sein hat. In meinem Kommentar zu dieser Landtagswahl mit dem Titel „Das unregierbare Land“ schrieb ich damals:
[...]Nichts schreibt sich von allein!
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