EU

Ein großer Erfolg: Die Reform der Entsenderichtlinie

| 18. Juni 2018
Bild: istock.com/Meinzahn

Seit langem fordern Gewerkschaften in der EU die Übertragung von mehr Schutzbestimmungen auf entsandte Beschäftigte. Die Verabschiedung der Reform der Entsenderichtlinie durch das Europäische Parlament ist ein Erfolg – und war durchaus keine Selbstverständlichkeit.

Um die Europäische Union (EU) und dort speziell um die Wirtschafts- und Sozialpolitik ist es nicht gut bestellt. Große Ungleichgewichte und viel unbearbeiteter Problemdruck haben sich aufgestaut. Wir berichten über diese Dinge regelmäßig. Gleichwohl ist das Makroskop-Abo kein Abonnement auf schlechte Nachrichten. Heute wollen wir eine erfreuliche Entwicklung würdigen: Die Verabschiedung der Reform der Entsenderichtlinie durch das Europäische Parlament (EP) gegen Ende des vergangenen Monats. Dass dieser Erfolg gelang, war durchaus keine Selbstverständlichkeit.

Werfen wir, um den Sachverhalt angemessen zu würdigen, zunächst einen Blick auf ein benachbartes Rechtsgebiet: auf das Gesellschaftsrecht, also das Recht der unternehmerischen Rechtsformen. Dort hat die extensive Interpretation der europäischen Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, AEUV) durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu geführt, dass Unternehmensgründer und -eigentümer sich die Rechtsform ihrer Unternehmen frei unter den in der EU-28 vertretenen Rechtsformen auswählen können, unabhängig vom Ort ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Die EU-Mitgliedstaaten haben also das Recht verloren, den auf ihren Territorien tätigen Unternehmen ihr Gesellschaftsrecht aufzuzwingen.

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