EU

Ein Kompetenzgericht für die Europäische Union?

| 13. Juli 2020
istock.com/tridland

Prominente Stimmen plädieren für die Errichtung eines europäischen Kompetenzgerichts. Ein neues Schlichtungsorgan soll Streitigkeiten zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichten letztverbindlich entscheiden. Was ist davon zu halten?

Der Grundgedanke ist einfach. Machtzuwächse der EU entstehen häufig im Modus der „Integration durch Recht“, also mittels extensiver Interpretation europäischer Rechtsgrundsätze durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Führt das zum Streit über die Abgrenzung europäischer und mitgliedstaatlicher Befugnisse, ist der EuGH keine geeignete Schlichtungsinstanz. Denn in dieser Konstellation entscheidet er letztlich in eigener Sache.

Ein Ausweg könnte die Schöpfung eines neuen Organs sein: eines mit mitgliedstaatlichen (oder mitgliedstaatlichen und europäischen) Verfassungsrichtern besetzten Kompetenzgerichts, dessen Entscheidungen dann von beiden Seiten letztverbindlich anzuerkennen sind.

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