Google, Facebook und das Hoheitsgebiet des Staates
Unternehmen wie Facebook, Google und Amazon sind zu gigantischen Monopolen geworden, die sich der Kontrolle zunehmend entziehen. Dabei geht es nicht nur um Fragen des Wettbewerbs. Auf dem Spiel steht der Souveränitäts- und Steuerungsanspruch des Staates.
Die zunehmende Marktmacht einzelner gigantischer Plattformunternehmen wie Facebook, Google, Apple oder Amazon rückt langsam in das Problembewusstsein der politischen Öffentlichkeit. Selbst Emmanuel Macron hatte sich jüngst überraschend offen geäußert und von einem Zeitpunkt gesprochen, zu dem „deine Regierung und deine Leute sagen ,Wacht auf. Sie sind zu groß'. Nicht nur zu groß zum Scheitern, sondern zu groß, um regiert zu werden.“
Interessant ist, wie die Probleme mithin wahrgenommen und eingeordnet werden. Dabei stehen folgende Alternativen im Raum der Debatte: Aufspaltung, eine strengere wettbewerbsrechtliche Regulierung oder gar eine Verstaatlichung der BADD-Riesen (big, anti-competitive, addictive and destructive to democracy). Macron repräsentiert die Fraktion der Kritiker, die eine Entflechtung der High-Tech-Giganten fordern:
„Das war, was am Anfang mit dem Öl-Sektor geschah, als es diese großen Giganten gab. Das ist eine Wettbewerbsfrage.“ - Emmanuel Macron
Aus einer ganz ähnlichen Perspektive problematisiert Jan Simon Becker auf Makroskop das hohe Maß an Unternehmenskonzentration, überhöhten Preisen für die Endkunden, eine hohe Marktmacht gegenüber weiteren Beteiligten im Wertschöpfungsprozess und schließlich die Abschottung des Marktes vor potentiellen Mitbewerbern. Auch Becker sieht das Problem bei den digitalen Quasi-Monopolen also vor allem im fehlenden Wettbewerb. Daraus wiederum entwickelten sich andere Gefahren, wie ein zunehmendes Machtgefälle, wachsende Kontrolle und Ausbeutung der Beschäftigten.
Ordoliberalismus vs. Plattformgiganten
In der Tat ließe sich die Liste der Verwerfungen noch weiter fortführen. Umso überraschender ist Beckers Antwort, die sich in einer ordoliberal anmutenden „Preisgestaltung der Unternehmen in einen vordefinierten Rahmen“ erschöpft – kombiniert mit der Forderung einer verbesserten „Medienkompetenz“ der Bevölkerung. Staatliche Gesetzgebung und der individuelle „Fußabdruck“ des „Online-Verhaltens“ sollen also ausreichen, um transnationale Monopole in ihre Schranken zu weisen?
Sowohl die Forderung nach einer Zerschlagung als auch die einer öffentlichen Kontrolle (etwa durch nationale und europäische Aufsichtsbehörden) oder Regulierung reichen zu kurz. Im ersteren Fall wird klassisch kartellrechtlich argumentiert. Die Frage erschöpft sich vor allem darin, ob für Verbraucher ungünstige Monopole entstehen. Sie steht gleichsam unter der ideologischen Prämisse, eine möglichst „freie Konkurrenz“ der Vielen würde bessere Ergebnisse erzielen. Doch dabei werden weder die Netzwerkeffekte berücksichtigt (die Becker richtig beschreibt), noch, dass es nur durch mehr Wettbewerb kaum mehr Datenschutz, bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten oder weniger Profitlogik geben wird. Schon die Ausdeutung des Wettbewerbsrechts durch EU-Kommission und EuGH beweist allzu oft das Gegenteil.
Auch mit einer marktkonformen preisgestalterischen Moderation durch den Gesetzgeber und nett gemeinten Bildungsangeboten ist es nicht getan, solange die Konzerne in privater Hand sind und die Macht besitzen, sich eben solchen Regulationen zu entziehen. Dieses Problem lässt sich kaum durch das EU-Wettbewerbsrecht lösen, wie der Fall Microsoft zeigt.
In Gefangenschaft bei Microsoft
Auf den Programmen des US-Softwarekonzerns basiert in ganz Europa die Informationstechnik der staatlichen Verwaltungen. Weil die digitalen Systeme ständig wachsen und immer wichtiger werden, geraten die Staaten in eine immer tiefere Abhängigkeit. Die EU-Kommission räumte ein, sich „in effektiver Gefangenschaft bei Microsoft“ zu befinden. Eine Gefangenschaft, so das Journalisten-Team Investigate Europe, die stetig steigende Kosten verursacht und den technischen Fortschritt in den staatlichen Behörden blockiert; vom erdrückenden politischen Einfluss des Konzerns und dem politischen Sicherheitsrisiko ganz zu schweigen. Der Informatiker und Jurist Martin Schallbruch, bis 2016 Abteilungsleiter für Informationstechnik und Cybersicherheit im Bundesinnenministerium, sieht die Staaten Europas in Gefahr, die Kontrolle über ihre eigene IT-Infrastruktur zu verlieren.
Doch das dürfte nur ein Vorgeschmack dafür sein, welche Konsequenzen es haben kann, wenn ein privater Anbieter das Monopol auf einem wesentlichen Gebiet der Informationsinfrastruktur, also Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, besitzt. Tatsächlich hat die Disruption des Staates längst begonnen: Google etwa schickt sich an, die Aufgaben eines Wohlfahrtsstaates zu übernehmen. New York will der Konzern mit kostenlosem Internet versorgen. Natürlich stehen hinter dem generösen Angebot materielle Interessen: Google will Daten generieren, um sie in sein Imperium einzuspeisen und noch mehr über seine Nutzer zu erfahren.
Mehr als eine Wettbewerbsfrage
Michel Foucault nannte die Statistik einmal die Wissenschaft vom Staat. Und genau der steht hier auf dem Spiel. Genauer: sein Hoheitsrecht, sein Souveränitäts- und bürokratischer Steuerungsanspruch – bis hin zur Gewährleistungspflicht des öffentlich demokratischen Raumes. Wo der Staat schwach ist, sind die Internetkonzerne stark. Sie füllen ein Vakuum, das durch die Aufgabe der Bereitstellung sozialer Infrastruktur entsteht. Bildung, Gesundheit, Breitbandausbau – die öffentlichen Güter wandern in die Cloud.
„Was einst ein öffentlich finanziertes Sicherheitsnetz war, wird ein privates Sammelsurium an freien Dienstleistungen.“ - Evgeny Morozov
Der wesentliche Punkt also ist, dass es sich hier mitnichten nur um eine Wettbewerbsfrage handelt. Denn gänzlich unbeantwortet in dieser Debatte bleibt: Ob es sich bei Microsoft, Google, Amazon und Facebook nicht längst um natürliche Monopole handelt, die unter den Rechtsbegriff der Daseinsvorsorge fallen und damit zur staatlichen Aufgabe werden? Sind sie nicht das digitale Äquivalent zu Rundfunk, Telekommunikation und kommunalen Einrichtungen für Bildung, Soziales, Kultur und Freizeitgestaltung?
Ähnlich formulieren das der Kolumnist Martin Sandbu in der Financial Times und Nick Srnicek vom King’s College London:
„Viele Online-Dienste, am offensichtlichsten Vermittlungsplattformen wie Uber, aber auch universelle soziale Netzwerke (im Gegensatz zu solchen für spezielle Gruppen), haben klar den Charakter einer grundlegenden öffentlichen Dienstleistung. Warum soll es dafür kein öffentliches Angebot geben?“ – Martin Sandbu
Srnicek geht noch einen Schritt weiter und ist in seiner Einschätzung konsequenter: Da man Monopolplattformen zuerst „aussperren“ müsse, damit sich Alternativen (auch öffentliche) überhaupt erst entwickeln können, hält er „die Überführung dieser Firmen in einen irgendwie gearteten öffentlichen Besitz“ für die Ideallösung. In der Tat ist die Frage, „wie eine öffentliche, gemeinnützige Kontrolle aussehen könnte“, essentiell. Denn Innovationsfähigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sind für die Digitalisierung von Staat und Verwaltung von fundamentaler Bedeutung.
Eine Verstaatlichung steht somit funktional und ideell den wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen im Sinne des neoliberalen "Weißbuchs" der EU-Kommission zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse diametral entgegen. Zumal sich ja gerade bei natürlichen Monopolen der Wettbewerbsgedanke als kontraproduktiv erwiesen hat – siehe etwa das Beispiel der Privatisierung der British Rail oder der Deutschen Post.
Rechenschaftspflicht
Der Datenverkauf durch die nun private Deutsche Post AG, der frappierend an den Datenskandal von Facebook erinnert, ist Ausdruck der Logik, wenn Gewinn- an die Stelle der Gemeinwohlorientierung tritt. Auch das Briefporto wurde zuletzt regelmäßig erhöht, während Mini-, Midi- und Multi-Jobber sowie Kurz-, Zeit- und Leiharbeiter im Auftrag des Unternehmens durch die Straßen der Republik hetzen.
In seiner Aufgabe, die öffentliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten, ist der Staat eben nicht dem Ziel eines effizienten Wettbewerbs, sondern politischen Zielen unterworfen. Versorgung, Mobilität und Information müssen auch dann gewährleistet sein, wenn sie wirtschaftlich nicht lukrativ sind.
A propo Information. „Medienkompetenz“, was immer das sein soll, kann nicht den staatlichen Informations- und Bildungsauftrag ersetzen. Zumal sie nicht die Abhängigkeit gegenüber privaten Monopolen mindert. Sie kann nichts gegen die Algorithmen weniger Plattformen ausrichten, die den öffentlichen Meinungsraum ordnen. Und nicht zuletzt aus diesem Grund darf es auch nicht in privater Verantwortung liegen, die Infrastruktur für den Informationsauftrag aufrecht zu erhalten.
Schon deshalb kann die Forderung nach einer Verstaatlichung dieser digitalen Monopole nicht damit beiseite gewischt werden, dass es sich dabei um „nichts anderes als eine Verschiebung der Monopolstellung von der privaten zur staatlichen Hand“ handele, wie Becker meint. Übersehen wird, dass hier ein Monopol unter öffentliche Verwaltung gerät, die öffentlich rechenschaftspflichtig ist.
Wenn indes Konzerne ohne Rechenschaftspflicht die Funktion eines Moderators der öffentlichen Meinungsbildung und gleichzeitig die des Richters einnehmen können, wäre es höchste Zeit für den demokratischen Rechtsstaat, zu intervenieren. Dass er hierin als Gesetzgeber und Regulator unlängst versagt, wird darin deutlich, was in den Sozialen Netzwerken als öffentlicher Raum der Meinungsäußerung geschieht. Exemplarisch ist das als bestenfalls unglücklich zu bezeichnende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): Dass nun sogenannte „Fake News“ und „Hasskommentare“ von Löschkommandos der privaten Anbieter entsorgt werden sollen, ist nichts anderes als eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.
Wer also von Meinungsfreiheit, Datenschutz und Rechtsstaat redet, darf von Facebook, Microsoft und Google nicht schweigen. Es handelt sich um digitale Infrastrukturen, deren Bereitstellung und Gestaltung dringend der öffentlichen Hand bedürfen.