Soziales

Integrierte Versorgung - Dauerbaustelle der Gesundheitspolitik

| 28. Juli 2016

Die moderne Medizin erfordert eine enge Kooperation der Versorgungseinrichtungen und Gesundheitsberufe. Dem stehen im deutschen Gesundheitswesen die strikte Trennung in ambulante und stationäre Versorgung sowie die Dominanz von Einzelpraxen gegenüber.

Die Segmentierung der medizinischen Versorgung in ambulante und stationäre Einrichtungen sowie das Behandlungsmonopol von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung sind zentrale Konstruktionsfehler unseres Gesundheitswesens. Nur in gesetzlich begrenzten Fällen dürfen Krankenhäuser Kassenpatienten ambulant behandeln. Die Kassenärzte behandeln ihre Patienten vornehmlich in Einzelpraxen, die den Anforderungen der modernen Medizin nur bedingt gerecht werden können. Seit 2004 werden zwar Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit einem umfassenden Angebot haus- und fachärztlicher Leistungen in der kassenärztlichen Versorgung zugelassen, dennoch findet eine Kooperation zwischen medizinischen und sozialen bzw. pflegerischen Versorgungseinrichtungen eher zufällig als systematisch statt.

Es gibt auch keine umfassende Bedarfsplanung und Sicherstellung für die gesamte medizinische Versorgung. Für die ambulante Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verantwortlich, für die Krankenhäuser die Länder. Der Gesundheits-Sachverständigenrat (SVR-G) fordert seit Jahren die Integration und Kooperation von Arztpraxen, Krankenhäusern und Sozialstationen mit einer darauf abgestimmten Bedarfsplanung, besonders ausführlich in seinem Gutachten 2009 (Bundestags-Drucksache 16/13770). Seine Vorschläge warten nach wie vor auf ihre Umsetzung.

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