EU

Mit zwei Pässen doppelt wählen?

| 22. Mai 2019
www.istock.com/cbies

Personen mit zwei Pässen werden zweimal zur Europawahl aufgefordert. Die doppelte Stimmabgabe ist illegal, lässt sich aber nicht wirksam kontrollieren. Das ist mehr als ein Schönheitsfehler.

In den vergangenen Tagen vertiefte ich mich gemeinsam mit zwei guten Bekannten in ein Problem, das von meinen Forschungsgebieten eigentlich weit entfernt ist. Es begann ganz harmlos: Mein Kollege Salvatore Mancuso, der CDU-Politiker Martin Heipertz und ich stellten fest, dass wir in unseren Arbeitsumfeldern Kolleginnen und Kollegen haben, die für die anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament zwei Wahlbenachrichtigungen erhielten.

Wie kann das eigentlich sein? In welchen Konstellationen tritt das Problem auf? Lässt sich verhindern, dass diese Personen zweimal wählen? Wer entscheidet, wo sie wählen, und als was zählt eigentlich die nicht abgegebene Stimme? Wie verhält sich das Ganze, wenn wir den Blick vom aktiven auf das passive Wahlrecht verlagern?

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