EU

Reform der Europäischen Union: Rote Karte für den falschen Spieler – Teil 1

| 23. Februar 2016

In der Nacht auf Samstag, den 20. Februar einigten sich die im Europäischen Rat vertretenen Staats- und Regierungschefs auf ein Reformpaket, das aktiviert werden soll, falls sich die Briten in dem für 23. Juni angekündigten Referendum für den Verbleib in der EU aussprechen (das Dokument findet sich hier). Viele Bestandteile des Pakets sind bemerkenswert und tangieren keineswegs nur britische Sonderinteressen. Es lohnt daher, einige von ihnen eingehender zu betrachten. Nachfolgend wird es um Bestimmungen aus dem mit „Souveränität“ überschriebenen Abschnitt gehen, die auf eine Schärfung der so genannten Subsidiaritätskontrolle zielen (es handelt sich um Abschnitt C aus Anlage I). In einem weiteren Teil dieser Mini-Serie werde ich mich der Debatte um die sozialen Sicherungssysteme zuwenden und später ggf. weitere Aspekte der Reformdiskussion aufgreifen.

Wenn es um die Ordnung des politischen Systems der EU geht und um die Abläufe in ihm, ist regelmäßig vom Prinzip der Subsidiarität die Rede. Es besagt, dass die Bearbeitung von Problemlagen in Mehrebenenstrukturen so weit unten und also so bürgernah wie möglich erfolgen soll. Jede Problembearbeitung auf höherer Ebene ist demnach rechtfertigungsbedürftig. Zwar wurde das Subsidiaritätsprinzip bereits im 1993 in Kraft getretenen Maastrichter Vertrag als eines der leitenden Prinzipien der damaligen Europäischen Gemeinschaft benannt. Über dessen Befolgung hatten aber vor allem die Gemeinschaftsorgane zu wachen, denen also im Fall etwaiger Verstöße aufgegeben wurde, gegen ihr eigenes Tätigwerden einzuschreiten – ein Zustand, der nicht als hinreichend empfunden wurde, um der schleichenden, potenziell subsidiaritätswidrigen Zentralisierung der EG entgegenzuwirken.

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