Anhörung im Bundestag

Mindestlohn und Minijobs: Grenzwertige Angelegenheit

| 27. Mai 2022
istock.com/uba-foto

Hinter dem neuen Gesetz zur Mindestlohnerhöhung und Minijob-Grenze mag gute Absicht stehen. Die praktischen Auswirkungen der neuen Rechtsnormen führen aber nur zu wenigen Verbesserungen und vielen Verschlechterungen im Niedriglohnsektor.

Am 18. Mai wurden im Bundestag zwei Gesetze beraten, deren Auswirkungen weitreichend sind: das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 Euro. Allein ein Blick auf die Zahl der von dem Gesetzesentwurf Betroffenen verdeutlicht das: 2021 verdienten rund 7,2 Millionen Beschäftigte weniger als 12 Euro die Stunde (Statistisches Bundesamt 2021) und über 6,5 Millionen waren in einem Minijob beschäftigt. Wenn man berücksichtigt, dass rund 50% der Minijobber weniger als 12 Euro die Stunde verdienten, sind insgesamt über 10 Millionen Beschäftigte von diesem Gesetz betroffen.

Ursprünglich gab es zwei getrennte Gesetzesentwürfe, die aber zur Wahrung des Koalitionsfriedens schnell zusammengeführt wurden. Zu groß wäre das Risiko gewesen, dass FDP-Abgeordnete gegen die Erhöhung des Mindestlohns und Abgeordnete des SPD und der Grünen gegen die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze gestimmt hätten. Beides soll nach der Koalitionsvereinbarung eben nur im Paket zu haben sein.

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