Staat, Nation und Sozialdemokratie - 2
Der Staat hat die Aufgabe mit seinen aktivierenden und organisierenden Tätigkeiten für einen Interessenausgleich unter seinen Bürgern zu sorgen. Welche Voraussetzungen aber müssen erfüllt sein, damit diese den dafür gesetzten Regeln folgen?
Ein Nationalstaat sei, so habe ich in meiner Artikelserie zum Thema ausgeführt, dann eine real existierende Entität, wenn es einem Herrschaftsverband gelungen ist, Menschen, die auf einem bestimmten Territorium leben, zu einer Einheit zu verbinden. Eine solche Einheit sei dann gegeben, wenn die Handlungen seiner Machtunterworfenen so aufeinander abgestimmt sind, dass ein „gemeinsamer status vivendi für alle Interessengegensätze“ (Hermann Heller) gewährleistet wird.
Eines Staates bedarf es nach Heller also nur dann, wenn der „einzelne vielen gegenübersteht, die fördernd oder hemmend sein Verhalten beeinflussen“. Nur in einer Gesellschaft, in der es solche Abhängigkeiten vom Verhalten anderer gibt und es daher zu kommen kann, dass „sie sich in die Haare fahren“, ist die Notwendigkeit gegeben, eine mit „Zwangsgewalt ausgestatte Autorität“ einzusetzen. Anders ausgedrückt, es ist die „in Zielen oder Mitteln dissentierende Vielheit im Volke“ die erst einen Staat notwendig macht.
[...]Nichts schreibt sich von allein!
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