Warum wir eine Erbschaftsteuer brauchen
Die Überführung von Vermögen in eine Stiftung mag aus einzelwirtschaftlicher Perspektive rational erscheinen. Was Einzelnen rational erscheint, muss jedoch für das Gemeinwesen nicht automatisch positive Folgen zeitigen.
"Es geht nicht ums Enteignen, sondern ums Enterben", schreibt Peter Grassmann und berührt damit viele Themenfelder. Teilweise streifen diese den Bereich der Mitarbeiterbeteiligung am Produktivvermögen, teilweise die Frage, wie ein Gemeinwesen auch über die Steuer- und Finanzpolitik Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in einer Marktwirtschaft setzt. Aus Platzgründen sei nur auf zwei ineinander verschränkte Argumente von Grassmann eingegangen: (1) Das Rechtsinstitut der Stiftung sei das geeignete Mittel, um den Fortbestand des Unternehmens zum Wohle der Gemeinheit zu sichern. Und daraus folgernd: (2) eine Erbschaftsteuer sei kein geeignetes Instrument, der Kumulation von (Unternehmens-)Vermögen gestaltend entgegenzuwirken.
Zunächst zur Faktenlage: Der Gesetzgeber hat im Jahr 2016 eine Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorgenommen. Dies wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht über zu weitgehende Ausnahmetatbestände bei der Anrechnung von Betriebsvermögen geurteilt und das Gesetz damit als verfassungswidrig erkannt hatte. Aus diversen Gründen, die teilweise der Funktionslogik des Länderfinanzausgleichs geschuldet waren, teilweise der Ablehnung einer wie auch immer gearteten Substanzbesteuerung, verzögerte sich die Aushandlung der Reform zwischen Bund und Ländern. Der Kompromiss sieht schließlich erneut weitreichende Ausnahmen für das steuerpflichtige Vermögen vor, sodass Verfassungsrechtler und Finanzwissenschaftler davon ausgehen, dass die Regelung wiederrum als verfassungswidrig eingeschätzt werden wird.
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