Brüsseler Spitzen

Schlafende Hunde wecken

| 11. Januar 2022
Rahulla Torabi

Das Bestreben, EU-Recht vor nationalem Recht durchzusetzen, ist ein „Staatsstreich von oben“. Und der hat das Potenzial, schlafende Hunde in den nationalen Hauptstädten zu wecken.

Man erinnert sich an die Kampagne der Europäischen Kommission und des EU-Parlaments, Polen mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch Vorenthaltung seines Anteils an von der Leyens Wertvollstem, dem Next Generation EU Corona Recovery Fund, zur Rechtsstaatlichkeit zu erziehen.

Auch wenn die Sprache des EU-Rechts nicht zufällig für jeden, der nicht gerade dem EuGH angehört, unmöglich ganz zu verstehen ist, zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass Rechtsstaatlichkeit hier zweierlei bedeutet: Unabhängigkeit der nationalen Justiz von der nationalen Exekutive einerseits und Anerkennung der Vorrangstellung des europäischen Rechts gegenüber nationalem Recht, einschließlich des nationalen Verfassungsrechts, andererseits, wobei, was das europäische Recht ist, im Zweifelsfall der EuGH entscheidet, und er allein.

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