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Die Qual der Wahl(-gesetzgebung)

| 01. Februar 2023
istock.com/bluejayphoto

Seit Jahrzehnten bläht sich der Bundestag durch Überhangs- und Ausgleichsmandate immer weiter auf. Jetzt hat die Ampel ein Reformgesetz vorgelegt, dass damit aufräumen will. Doch es gäbe bessere Lösungen.

Die Änderung der Wahlordnung zum Deutschen Bundestag hat Züge einer never-ending-story. Immerhin musste, beginnend mit 1956, mehr als zwei Dutzendmal das Bundeswahlgesetz geändert werden (vor 1956 wurden die Details von den alliierten Militärgouverneuren geregelt). Besonders hektisch waren dabei die letzten Jahrzehnte mit mehreren ‚Reformen‘ und diversen Verfassungsgerichtseinwänden. Diese Hyperaktivität hatte aber einen sachlichen Hintergrund. Denn im Kern geht es bei den Änderungen vor allem darum, wie mit einem Auseinanderfallen von Zweit- und Erststimmen umzugehen ist. Das war aber bis zur Wiedervereinigung gar kein großes Problem. Die Zahl der Überhangsmandate betrug in diesen ersten vier Jahrzehnten mit etlichen Bundestagswahlen darin maximal Fünf.

Danach aber nahmen sie stark zu. Und in der Folge auch die Ausgleichsmandate. Zur Erinnerung: Überhangsmandate nennt man es, wenn Parteien in einem Bundesland mehr Direktkandidaten durchgebracht haben, als ihr nach dem - eigentlich entscheidenden - Zweitstimmenanteil zustehen. Beließe man es einfach dabei wären also ‚amerikanische Verhältnisse‘ denkbar, wo dank des Wahlmännerverfahrens Präsidenten auch dann gewinnen konnten, wenn sie in absoluten Stimmen gerechnet schlechter als die Konkurrenz abgeschlossen hatten. Hilary Clinton etwa bekam 2016 fast 3 Mill. Stimmen mehr als Donald Trump und verlor doch. Um so eine Verfälschung des Wählerwillens hierzulande zu verhindern, sind Ausgleichsmandate eingeführt worden. Die anderen im Bundestag vertretenen Parteien erhalten so viel zusätzliche Sitze, bis die Zusammensetzung der Parlamentarier wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

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