Makroskop
Interview mit Hartmut Reiners

„Die politisch entscheidende Frage ist, wer die Rente gewährleistet“

| 24. März 2026
Hartmut Reiners

Der Rentenexperte Hartmut Reiners erklärt, warum die gesetzliche Rente funktioniert, welche Rolle Produktivität und fehlgeleitete Debatten spielen – und warum private Fonds keine Garantie bieten.

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Hartmut Reiners ist Volkswirt und Gesundheitsökonom. Er war viele Jahre in verantwortlichen Positionen in den Gesundheitsministerien der Länder tätig und maßgeblich an allen Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 1988 und 2009 beteiligt. Seit 2009 ist er freier Publizist im Bereich Gesundheitsökonomie und hat neben zahlreichen Aufsätzen auch Bücher zum Gesundheitswesen veröffentlicht. Das Interview mit ihm führte Sebastian Müller.

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Herr Reiners, Sie verteidigen das Umlagesystem seit Jahren. Viele Jüngere empfinden es als Zwangssolidarität ohne Gegenleistungsgarantie. Warum sollten sie einem System vertrauen, das ihnen keine feste Rendite verspricht?

Es ist schon irritierend, mit welcher Naivität das Märchen geglaubt wird, die privaten Rentenfonds garantierten eine höhere und sicherere Rendite als die Gesetzliche Rentenversicherung. Deren Altersrenten richtet sich nach der Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge. Außerdem umfasst sie Ansprüche auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die von der Versicherungswirtschaft, wenn überhaupt, nur in sehr restriktiver Form als eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten wird. Die gesetzlichen Renten werden außerdem jährlich an die Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne angepasst, eine Sicherheit, die private Rentenfonds gar nicht bieten können. Der Garantiezins der Lebensversicherungen hat im Lauf der Jahre hingegen große Schwankungen, je nach Kapitalmarktlage.

Wieso dann diese Wahrnehmung?

Weshalb nur die soziale Rentenversicherung als Zwang empfunden wird, die private aber nicht, ist mir ein Rätsel. Eine allgemeine Rentenversicherung funktioniert wie die Kfz-Haftpflichtversicherung nur als Pflichtsystem, egal wie es sich finanziert. Das leugnete sogar der bekennende Staatsfeind F. A. Hayek nicht, weil es sonst zu Trittbrettfahrereffekten auf Kosten der Allgemeinheit kommt.   

Sie verweisen häufig auf das von Gerhard Mackenroth formulierte Theorem: „Alle Sozialausgaben müssen aus dem laufenden Volkseinkommen gedeckt werden.“ Heißt das nicht, dass auch kapitalgedeckte Systeme letztlich nur ein Umweg durch die Realwirtschaft sind?

Sowohl das Umlagesystem als auch die Kapitaldeckung finanzieren sich aus der laufenden Wertschöpfung. Einen Geldspeicher gibt es nur in der Parallelwelt von Entenhausen. Beide Systeme bieten den Einzahlern Ansprüche auf in der Zukunft anfallende Rentenzahlungen. Die Kapitaldeckung wird daher auch als Anwartschaftsdeckung bezeichnet. Die politisch entscheidende Frage ist die nach dem Gewährleistungsträger der Rentenzahlungen. Beim Umlageverfahren der Sozialrente stehen dafür die heimische Volkswirtschaft und der Staat gerade. Die Kapitaldeckung ist vom internationalen Kapitalmarkt abhängig, dem unsichersten aller Märkte, wie der Ökonom Hyman Minsky schon vor 30 Jahren gezeigt hat.

…und die Finanzkrise von 2008.

Der Crash von 2008 hat nach Angaben der OECD weltweit mehr als ein Drittel des Vermögens der Pensionsfonds vernichtet. In Berlin hat gerade der Pensionsfonds der Zahnärztekammer die Hälfte seines Vermögens in Immobiliengeschäften verzockt. Die Behauptung von Ökonomen wie Bernd Raffelhüschen, mit der Einzahlung in einen kapitalgedeckten Rentenfonds werde die Rente bereits erwirtschaftet, ist Unsinn.

Dennoch gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente, während die Zahl der Beitragszahler sinkt. Wird die demografische Belastung Ihrer Ansicht nach überzeichnet – oder ist das Umlagesystem doch empfindlicher, als seine Verteidiger zugeben?

Das wäre, wenn überhaupt, nur dann ein bedenkenswertes Argument, wenn die demografische Entwicklung nur von den Boomern der Jahrgänge 1955 bis 1965 bestimmt würde. Solche zeitlich begrenzten Belastungen kann man mit Rücklagen auffangen. Wir haben aber bekanntlich in den vergangenen zehn Jahren eine große Zuwanderung erlebt, mit der die demografische Entwicklung verjüngt wurde. Doch die Beschränkung der Rentenfrage auf demografische Faktoren war schon immer Unsinn. Entscheidend für die Sicherung der Renten ist eine wachsende Produktivität der Wirtschaft. Außerdem steigt aktuell die Zahl der Beitragszahler. Das Problem ist eher der Zuwachs an prekären Jobs mit niedrigen Einzahlungen in die Rentenkasse und entsprechend geringen Rentenansprüchen, was wiederum die Staatskasse zukünftig mit wachsenden Ausgaben für die Altersgrundsicherung belasten wird.

Über Produktivität wird erstaunlich wenig gesprochen. Wenn das Produktivitätswachstum dauerhaft schwach bleibt – was bedeutet das für ein umlagefinanziertes System? Ist die Rentenfrage am Ende eher eine Wachstumsfrage als eine Altersfrage?

Natürlich ist die Rentenfrage zugleich eine Frage des Produktivitätswachstums. Aber wenn das dauerhaft ausbleibt, haben wir andere, weit größere Probleme als nur die Rentenfinanzierung. 

Weil viele politische Versprechen implizit eine steigende Produktivität voraussetzen. Doch bleiben wir bei der Rentenformel: Was passiert, wenn Deutschland in eine längere Phase struktureller Stagnation gerät? Müssen wir dann auch über sinkende reale Renten sprechen?

Siehe meine Antwort auf die vorherige Frage. Aber diese Tendenz sehe ich nicht, trotz der aktuellen Bedrohung durch willkürlich von Zaun gebrochene Kriege mit ihren noch nicht absehbaren ökonomischen Folgen.

Wenn die Lebenserwartung steigt, wäre es dann nicht folgerichtig, die Lebensarbeitszeit stärker anzuheben? Oder verschärft das die soziale Ungleichheit, weil Akademiker im Schnitt deutlich länger gesund bleiben als körperlich arbeitende Beschäftigte?

Nicht nur das Phänomen der gesunden Alten spricht für eine Flexibilisierung des Rentenzugangsalters. Es gibt ja bereits Berufsgruppen wie Bergleute, Polizisten und Soldaten mit gesonderten Regelungen. Weshalb sollen die in entsprechend angepasster Form nicht auch zum Beispiel für Arbeiter mit dauerhafter Konti-Schicht und andere hochbelastete Berufe gelten?    

Manche sehen gesteuerte Zuwanderung als Lösung für das demografische Problem. Reicht qualifizierte Migration realistisch aus, um das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern stabil zu halten?

Der gegenwärtige Überhang beim Rentenzugang ist ein zeitlich begrenztes Problem, schließlich haben die Boomer kein ewiges Leben. Außerdem sind alle demografischen Prognosezeiträume, die über 10 bis 15 Jahre hinausgehen, hoch spekulativ. Wer hat denn schon im Jahr 2000 den krisenbedingten Bevölkerungszuwachs der letzten 10 Jahre vorhergesehen? Die Debatte über Demografie und Rente wird leider von „Polarisierungsunternehmern“ (Stefan Mau) beeinflusst, die Katastrophenszenarien als Geschäftsmodell betreiben.   

Immer wieder wird eine Erwerbstätigenversicherung diskutiert, in die auch Beamte und Selbstständige einzahlen. Wäre das eine strukturelle Stärkung des Umlagesystems?

Deutschland ist in der EU das einzige Land, in dem Beamte und Selbständige weitgehend außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung stehen. Selbst in der Schweiz zahlen alle Erwerbstätigen in das Rentensystem ein. Die Behauptung des Beamtenbundes, eine gemeinsame Sozialversicherung sei verfassungswidrig und würde Steuerzahler stärker belasten, überzeugt nicht. Auch bei Sozialbeiträgen könnte der Staat seine Verpflichtungen gegenüber Beamten erfüllen.

Zwar würden kurzfristig zusätzliche Kosten entstehen, weil der Staat parallel Beiträge zahlen und bestehende Ansprüche finanzieren müsste. Langfristig könnten die öffentlichen Haushalte jedoch deutlich entlastet werden. In der Krankenversicherung ist das Beihilfesystem für Beamte zum Beispiel über 30 Prozent teurer als eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn alle Erwerbstätigen dort versichert wären und die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Rentenversicherung stiege, könnten die Beiträge um etwa drei Prozentpunkte sinken.

Viele ältere Haushalte profitieren von relativ stabilen Renten und oft niedrigen Wohnkosten, während Jüngere steigende Beiträge und teure Mieten tragen. Verschiebt sich das Gleichgewicht im Generationenvertrag?

Die niedrigeren Mieten für Altmieter haben mit der Generationenfrage nichts zu tun, sondern sind Konsequenz einer unsozialen Wohnungspolitik. Außerdem sind die wachsenden Mieten vor allem in den Großstädten auch eine indirekte Konsequenz der Förderung von privater Altersvorsorge. Nicht nur deutsche Pensionsfonds investieren massiv in die Immobilienwirtschaft. Hier in Berlin sind dort insbesondere schwedische Pensionsfonds aktiv. Über diese externen Effekte der Privatisierung der Alterssicherung wird kaum berichtet.

Der angebliche Generationenkonflikt zulasten der Jüngeren bleibt aber ein beliebte politische Erzählung.

Mich stört an der Debatte über die angebliche Ausbeutung der Jungen durch die Alten, dass die Generationenfrage als eine Einbahnstraße von Jung zu Alt diskutiert wird. Wer hat denn die Ausbildung der heute Erwerbstätigen bezahlt? Der Generationenvertrag basiert auch darauf, dass die Erwerbstätigen mit ihren Steuern die Ausbildung des Nachwuchses finanzieren und damit eine hohe Produktivität der Wirtschaft und eine auskömmliche Alterssicherung gewährleisten können. Die wirtschaftlich aktive Generation finanziert ja nicht nur die Renten, sondern auch Kitas, Schulen, die Berufsausbildung und Universitäten. Michael Paetz hat diesen elementaren Zusammenhang des Generationenvertrages in MAKROSKOP sehr gut dargestellt. Von den Erbschaften soll hier gar nicht erst die Rede sein. Sie zeigen, dass es keine inter-, sondern eine intragenerative Schieflage in der Verteilung des Reichstuns gibt.

Kapitalgedeckte Systeme appellieren an das Eigentumsgefühl: „Das ist mein Geld.“ Das Umlagesystem basiert dagegen auf Solidarität. Kann dieses Prinzip in einer individualisierten Gesellschaft dauerhaft bestehen?

Das ist tatsächlich ein gravierendes gesellschaftliches Problem, das leider in der Öffentlichkeit kaum diskutiert wird. Der US-Soziologe Harold Wilensky kam vor 20 Jahren in seiner umfangreichen Bestandsaufnahme der Strukturen „reicher Demokratien“ [1] zu dem Schluss, dass der Wohlfahrtsstaat moderne Gesellschaften „modern“ macht. Er sichert für alle Bürgerinnen und Bürger allgemeine Lebensrisken ab wie Alterung, Arbeitslosigkeit und Krankheit und ist damit die volkswirtschaftliche Grundlage für die Gestaltung eines eigenständigen Lebens. Die Tragik des Sozialstaats ist, dass er zugleich die Illusion nährt, er sei überflüssig, weil jeder scheinbar für sich selbst sorgen kann. Dieses Trugbild wurde schon in den 1970er und 1980er Jahren von Soziologen wie Ralf Dahrendorf oder Anthony Giddens und Spindoctors wie Peter Mandelson entworfen. Faktenchecks wie zuletzt der von Andreas Hoffmann zeigen, dass die von ihnen propagierte Privatisierung der Absicherung sozialer Risken eine teure Angelegenheit ist, auch für die Arbeitgeber.

Das Umlagesystem ist stark von politischen Entscheidungen abhängig. Jede Wahlperiode kann die Rentenformel verändern. Macht das das System nicht strukturell anfällig für kurzfristige politische Interessen?

Natürlich ist der umlagefinanzierte Sozialstaat von politischen Entscheidungen abhängig, aber das ist die Kapitaldeckung auch. Die Politik kann jedoch durch Wahlen beeinflusst werden, ganz im Unterschied zu den so gut wie nicht kontrollierbaren Bewegungen auf den Finanzmärkten, denen man sich mit der Kapitaldeckung im Prinzip wehrlos aussetzt.

Union und SPD wollen das Rentenniveau bei rund 48 Prozent stabilisieren – finanziert durch höhere Beiträge und steigende Bundeszuschüsse. Ist das eine sozialpolitische Notwendigkeit oder volkswirtschaftlich ein riskantes Versprechen?

Diese Haltelinie ist eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit und auch fiskalpolitisch geboten. Ein weiteres Absenken des durchschnittlichen Rentenniveaus würde das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verletzen, wonach allen Bürgerinnen und Bürger ein menschenwürdiges Leben zusteht. Das ist schon jetzt für viele Rentenempfänger nur mit Hilfe der Altersgrundsicherung möglich. Es ist eine Illusion zu glauben, mit der weiteren Senkung der gesetzlichen Mindestrente würde die Abgabenbelastung sinken.

Die Bundesregierung plant weiter eine sogenannte Aktivrente: Wer nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Kann ein solcher Anreiz das Umlagesystem wirklich entlasten – oder bleibt das eher Symbolpolitik?

Das ist in der Tat „weiße Salbe“ und ein Bonbon für eigentlich gut situierte Pensionäre. Das wird mal wieder mit der Wurst nach Speckseite geworfen. Sinnvoller wäre es wie gesagt, den Rentenzugang zu flexibilisieren.

Das jüngste Rentenpaket wurde trotz erheblicher Spannungen im Bundestag beschlossen, selbst innerhalb der Regierungsparteien gibt es Kritik. Was sagt diese Konfliktlage über die politische Tragfähigkeit der aktuellen Rentenpolitik?

Die Kritik kam vor allem von Leuten aus der Jungen Union, die mit sozialer Gerechtigkeit nichts am Hut haben und den Sozialstaat auf Suppenküchenniveau runterfahren möchten. Leider ist der Arbeitnehmerflügel der Union nicht mehr annähernd so einflussreich wie noch zu Adenauers Zeiten, als er zusammen mit der SPD den Sozialstaat aufbaute, den Helmut Schmidt zu Recht als die bedeutendste politische Errungenschaft des schrecklichen 20. Jahrhunderts bezeichnete. Von dessen Abbau profitiert nur die Finanzwirtschaft und sonst niemand. 

Die Bundesregierung hat erneut eine Rentenkommission eingesetzt, die bis 2027 Reformvorschläge vorlegen soll. Sind solche Kommissionen ein sinnvoller Ort für langfristige Lösungen – oder eher ein Instrument, um schwierige Entscheidungen politisch zu vertagen?

Die Empfehlungen dieser Kommission sind angesichts ihrer personellen Zusammensetzung vorhersehbar. Ein paar Ministerialbeamte oder der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages könnten sie in wenigen Tagen simulieren. Die Merz-Regierung eiert herum, weil klar ist, dass es zwischen den Vorstellungen der Jungen Union und denen von Bärbel Bas keinen dauerhaften Kompromiss geben kann.

Es wird nur noch von der Verhinderung der Altersarmut gesprochen, die Frage einer den Lebensstandard sichernden Rente wird schon lange nicht mehr gestellt. Wie würden Sie diese Frage beantworten?

Als in den 1950er Jahren das System der dynamischen lohnbezogenen Rente eingeführt wurde, schwebte selbst christlich-konservativen Sozialpolitikern wie dem Rothenfelser Kreis ein Rentenniveau von 70 bis 75 Prozent des durchschnittlichen beitragspflichtigen Lohns vor. Das fordern heute allenfalls einige Mitglieder der Linken. Im Prinzip geht es um die Sicherung eines menschenwürdigen Alters für alle Einwohner.

Gibt es Vorbilder?

Ein Vorbild wäre Österreich, wo die Durchschnittsrente um 50 Prozent höher ist als bei uns, nämlich 1.890 gegenüber 1.167 Euro im Monat. Dort ist der Rentenversicherungsbeitrag zwar um 4 Prozentpunkte höher, aber den Effekt man bei uns auch, wenn man die Beiträge für kapitalgedeckte Zusatzrenten wie die Riester-Rente hinzurechnet, die mal 4 Prozentpunkte der gesamten Rentenbeiträge abdecken sollte.

Wenn Sie auf die nächsten 20 bis 30 Jahre blicken: Was bereitet Ihnen die größten Sorgen um die Stabilität des Rentensystems?

Ich mache mir keine Gedanken darüber, was in 20 oder 30 Jahren passieren wird, das wäre sinnlose Spekulation. Aber die gegenwärtige politische Debattenkultur hat eine mir Angst machende Tendenz. In den Medien wird über Befindlichkeiten und Meinungen berichtet, die aber kaum auf ihre Substanz überprüft werden. Man passt sich TikTok und Instagram an, anstatt Sachinformationen zu liefern. Soziale Probleme werden subjektiviert und in den Bereich persönlicher Verantwortung abgeschoben. Als Autor versuche ich dagegenzuhalten, wobei mir klar ist, dass ich damit die grassierende Ignoranz in der veröffentlichten Meinung nicht wirklich kompensieren kann. Ich möchte mir aber meine Laune nicht mit pessimistischen Szenarien verderben.

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[1] Harold Wilensky: Rich Democracies. Political economy, Public Policy. and Performance. Berkeley-Los Angeles-London 2002 (University of California Press)