Makroskop
Explodierende Kosten?

Rente: Keine Angst vor dem Bundeszuschuss

| 24. März 2026
IMAGO / Guido Schiefer

Der vorgeblich explodierende Bundeszuschuss für die Rente überlaste den Staatshaushalt, heißt es. Warum das faktisch nicht richtig und ökonomisch zu kurz gedacht ist.

Immer wieder läuft sie heiß, die allgemeine Debatte um den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zeige, dass die Rente nicht mehr finanzierbar sei, heißt es. Das marode Rentensystem belaste den Staatshaushalt übermäßig, was am Ende gar noch zu höheren Schulden und einer Belastung der kommenden Generationen führe.

Stimmt das? „Explodiert“ der Bundeszuschuss wirklich? Ist die deutsche Rente „zu teuer“? Und sind Staatsschulden ein ökonomisches Problem?

Die versicherungsfremden Leistungen

Ein Blick in die Geschichte zeigt: Sowohl bei der Gründung der Rentenversicherung 1889 als auch bei der tiefgreifenden Reform 1957 war ein Bundeszuschuss als Teil der Finanzierung vorgesehen. Begründet wurde dies einerseits mit besonderen Aufgaben, andererseits sollte damit der Beitragssatz niedriger ausfallen können.

Der Bundeszuschuss hat damit unter anderen die Funktion, nicht beitragsgedeckte Leistungen – oft auch als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet – gegenzufinanzieren. Dies sind Leistungen, die aus der Rentenversicherung ausgezahlt werden, obwohl dafür keinerlei Beiträge eingezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise Kindererziehungszeiten, in denen kein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wurde.

Ob der Bundeszuschuss diesen Zweck erfüllt, ist politisch umstritten. Denn bei vielen Leistungen ist es nicht eindeutig, ob diese als eigentliche Leistung der Versicherung angesehen werden und damit über die Beiträge abgedeckt sind – oder eben nicht. Je nach Auslegung überschreitet der Bundeszuschuss sogar die Summe der versicherungsfremden Leistungen, was bedeuten würde, dass die Rentenversicherung den Bundeshaushalt finanziert.

Der anteilige Bundeszuschuss ist nicht gestiegen

In der medialen Debatte ist oft davon die Rede, dass der Bundeszuschuss gestiegen oder gar „explodiert“ sei. Ein Anstieg der Zahlungen lässt sich aber höchstens dann feststellen, wenn man die absoluten Zahlen betrachtet. Allerdings steigen – bedingt durch die Inflation – alle absoluten Kennwerte jährlich an. Wie groß der Anteil im Verhältnis etwa zum gesamten Bundeshaushalt oder den Gesamtzahlungen der Rentenversicherung ist, wäre die wesentliche Frage, lässt sich daran aber nicht ablesen.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist in den letzten Jahren nicht gewachsen. Gemessen an den Gesamteinnahmen der Rentenversicherung ist sein Anteil sogar gesunken. Mit rund 23 Prozent liegt er heute im historischen Mittelfeld. Anfang der 2000er Jahre lag er mit etwa 27 Prozent deutlich höher.

Auch im Verhältnis zu den Steuereinnahmen des Bundes lässt sich keine starke Ausweitung erkennen. Seit den frühen 2000er Jahren bleibt der Anteil der Rentenzuschüsse am Bundeshaushalt insgesamt stabil oder sinkt leicht, wenn auch mit Schwankungen.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Der Bund erhält heute einen kleineren Anteil der gesamten Steuereinnahmen als früher. Berücksichtigt man das, ist die relative Bedeutung der Bundeszuschüsse sogar noch stärker gesunken. Kurz: Die oft behauptete „Explosion“ der Bundeszuschüsse zur Rente lässt sich in den Zahlen nicht erkennen.

Der Bundeszuschuss ist nicht aussagekräftig

Doch selbst wenn der Bundeszuschuss anstiege, wäre das noch kein Indiz „zu hoher“ Rentenkosten einer Volkswirtschaft. Je nachdem, wie ein staatliches Rentensystem ausgestaltet ist, unterscheiden sich auch die Finanzierungsquellen.

Wie hoch die jeweiligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile sind, welchen Teil der Bundeszuschuss ausmacht und ob weitere Einnahmequellen herangezogen werden, ist eine politische Frage. Österreich setzt beispielsweise auf höhere Beitragssätze – vor allem von Arbeitgebern – und auch der Bundeszuschuss ist höher. Das zeigt sich nicht zuletzt in deutlich höheren Renten.

Für MAKROSKOP untersuchte Rolf Schmachtenberg, wie viel die europäischen Länder 2025 in Prozent des Bruttoinlandprodukts insgesamt für die Alterssicherung ausgaben. Deutschland befindet sich danach deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, gibt also vergleichsweise wenig für sein Rentensystem aus.

Was, wenn die Staatsverschuldung steigt?

Nach aktuellen Gesetzen gilt: Stiege der Bundeszuschuss zur Rente und würden weder Ausgaben an anderer Stelle gekürzt noch Steuern erhöht, müsste der Staat das entstandene Defizit auf dem Zentralbankkonto durch die Ausgabe von Staatsanleihen ausgleichen.

Ob eine steigende Staatsverschuldung ein Problem ist, hängt jedoch vom gesamtwirtschaftlichen Kontext ab. In den vergangenen Jahren erzielten private Haushalte und Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt Überschüsse. Wenn gleichzeitig auch der Staat seine Ausgaben begrenzt, kann dieses System nur funktionieren, wenn sich das Ausland verschuldet. Genau das zeigt sich an den anhaltenden deutschen Exportüberschüssen.

Für die Eurozone und die Weltwirtschaft sind solche Ungleichgewichte problematisch, weil große Handelsbilanzdefizite wirtschaftliche Krisen und politische Spannungen erzeugen können. Auch für Deutschland hätte eine stärkere Binnennachfrage einen stabilisierenden Effekt. Höhere staatliche Ausgaben würden die Nachfrage im Inland stärken und über Multiplikatoreffekte zusätzliches Wachstum in der Krise anstoßen.

Zudem gilt: Wenn Deutschland Exportüberschüsse erzielt, tauscht es reale Güter gegen ausländische Forderungen ein. Und noch ein grundlegender Punkt: Was in der staatlichen Buchhaltung als Schulden erscheint, ist für die Empfänger der Ausgaben zugleich ein Vermögenswert.