Geldtheorie und Geldpolitik

Die verborgenen Mechanismen der Bankenwelt

| 01. April 2025
@midjourney

Den Bankensektor kennzeichnen einige kaum bekannte Besonderheiten. Umso wichtiger, Licht ins Dunkel zu bringen – denn wirkungsvolle Regulierungen erfordern ein tiefergehendes Verständnis der Geldtheorie und Geldpolitik.

Warum können Banken pleitegehen, obwohl sie Geld „aus dem Nichts“ erschaffen? Die kurze Antwort auf diese immer wiederkehrende Frage lautet: Aus der Perspektive der Geschäftsbanken sind unsere Einlagen keine Guthaben, sondern Verbindlichkeiten.

Geldvermögenswerte – zu denen neben den Sichtguthaben bei den Banken auch Wertpapiere, offene Rechnungen und Ähnliches zählen – besitzen einen zweiseitigen Charakter: Für die einen sind sie Vermögenswerte, für die anderen Schuldtitel. Unser Guthaben stellt für die Bank eine Verbindlichkeit dar.

Der zweiseitige Charakter von Geld

Bei der Kreditvergabe einer Bank wird das verliehene Guthaben per Buchungssatz geschaffen, weshalb man es auch als Buchgeld bezeichnet. Zusätzlich erhält die Bank eine Kreditforderung gegenüber dem Kreditnehmer, der verspricht den Kredit inklusive Zinsen zurückzuzahlen. Auch der Kredit stellt für die Bank eine Forderung und für den Kreditnehmer eine Verbindlichkeit dar. In T-Konten dargestellt, sieht der Buchungssatz wie folgt aus:

Abbildung 1

Durch die Kreditvergabe ist weder die Bank noch der Kreditnehmer reicher geworden, da für beide Parteien Forderungen wie Verbindlichkeiten im gleichen Maß steigen. Nur dann, wenn der Kreditnehmer die Zinsen zahlt, macht die Bank einen Gewinn.

Unser Guthaben stellt eine jederzeit fällige Forderung gegenüber der Bank dar, da wir unsere Einlagen immer in das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld umwandeln können. Bei einer Überweisung übertragen wir diesen Anspruch auf Bargeld an eine andere Person.

Das Buchgeld der Banken entspricht digitalen Schuldscheinen des Bankensektors, während Bargeld physische Schuldscheine der Zentralbank repräsentiert. Aus diesem Grund werden Scheine und Münzen in der Bilanz der Zentralbank als Verbindlichkeit geführt. Den Großteil unseres Zahlungsverkehrs wickeln wir durch die Übertragung von Ansprüchen auf Schuldscheine der Zentralbank ab.

Staatliches versus privates Geld

Das Geldsystem ist also zweistufig aufgebaut und besteht aus (staatlichem) Zentralbankgeld und privatem Geschäftsbankengeld. Neben den physischen Schuldscheinen in Form von Bargeld, kann die Zentralbank aber auch digitale Schuldscheine emittieren, zum Beispiel indem sie Geschäftsbanken einen Kredit gewährt. Das digitale Zentralbankgeld nennt man auch Reserven und wird wie bei der Kreditvergabe von Geschäftsbanken per Buchungssatz geschaffen:

Abbildung 2

Banken rechnen ihre gegenseitigen Schuldverhältnisse mit Guthaben bei der Zentralbank ab, so wie wir unseren digitalen Zahlungsverkehr mit Guthaben bei Geschäftsbanken bestreiten. Private Nichtbanken können bisher kein digitales Zentralbankgeld halten, da lediglich Banken und die Regierung ein Konto bei der Zentralbank besitzen.

Was ist Liquidität?

Auch Nichtbanken sind in der Lage, Verbindlichkeiten herauszugeben. So emittieren große Konzerne beispielsweise Anleihen oder Aktien, während Investmentfonds Anteile verkaufen. In diesem Sinne lässt sich sagen, dass prinzipiell jeder Geld schaffen kann.

Wie der Postkeynesianer Hyman Minsky bereits bemerkte, besteht das eigentliche Problem darin, dass nicht jede Verbindlichkeit in gleichem Maße als Vermögenswert anerkannt wird. Die Akzeptanz eines Schuldtitels hängt maßgeblich von seiner Liquidität ab. Ein Vermögenswert gilt als vollkommen liquide, wenn er jederzeit zum Nennwert gehandelt werden kann. Dies trifft beispielsweise auf Zentralbankgeld zu: Ein Hundert-Euro-Schein wird stets zu 100 Euro gehandelt, ebenso wie Zentralbankreserven.

Im Gegensatz dazu schwanken die Preise von Wertpapieren. Eine Anleihe muss möglicherweise unter ihrem Nennwert verkauft werden, wenn der Besitzer kurzfristig Geld benötigt und keinen Käufer findet, der bereit ist, den vollen Nennwert zu zahlen. Die Liquidität von Wertpapieren ist daher geringer, da unklar ist, wie schnell ein Wertpapier verkauft werden kann und zu welchem Preis es gehandelt wird.

Um ihre Schuldtitel erfolgreich zu verkaufen, müssen Unternehmen und Regierungen daher einen Zinssatz anbieten. Der Zins stellt den Preis dar, den der Verkäufer zahlen muss, um den Käufer zu einer Abgabe von Liquidität zu bewegen.

Das Buchgeld der Banken wird in der Regel auch als vollkommen liquide angesehen, weil es jederzeit zum Nennwert in Zentralbankgeld getauscht werden kann. Im Falle einer Bankinsolvenz sind die Kundeneinlagen aber nur bis zu einem Wert von 100.000 Euro versichert. In besonderen Situationen kann es also sein, dass auch das Buchgeld der Banken nicht zum Nennwert gehandelt wird.

Zahlungsunfähigkeit

Die wichtigsten Aufgaben des Bankensektors sind es, Nichtbanken mit Zahlungsmitteln zu versorgen sowie einen bargeldlosen Zahlungsverkehr bereitzustellen. Was Banken jedoch nicht können, ist sich selber durch Geldschöpfung mit Liquidität zu versorgen. Für eine Bank stellt nämlich nicht das Sichtguthaben der Kunden Liquidität dar – hierbei handelt es sich ja um Verbindlichkeiten des Bankensektors –, sondern die Guthaben bei der Zentralbank. Daher kann auch eine Bank zahlungsunfähig werden, wenn sie nicht genügend Zentralbankgeld besitzt, um ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Banken nachzukommen oder die Bargeldwünsche ihrer Kunden zu erfüllen.

Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen, bieten Zentralbanken als Kreditgeber der letzten Instanz Banken jederzeit die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, um Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Allerdings sind Zentralbankkredite besichert. Geschäftsbanken müssen daher Sicherheiten, meist in Form von Wertpapieren, vorlegen, um einen solchen Kredit zu erhalten. Sind die Banken nicht im Besitz von Sicherheiten, die sowohl qualitativ als auch quantitativ ausreichend sind, können sie keinen Kredit aufnehmen und laufen möglicherweise Gefahr, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen.

Insolvenz von Nichtbanken

Grundsätzlich ist zwischen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) zu unterscheiden. Letztere betrifft die Aktivseite einer Bilanz, da vereinfacht gesagt nicht genügend Zahlungsmittel vorhanden sind, um alle offenen Rechnungen zu begleichen. Die Insolvenz hingegen bezieht sich auf die Passivseite, konkret auf das Eigenkapital, also das Nettovermögen. Dieses ergibt sich aus der Differenz zwischen Vermögenswerten (Geld- und Sachvermögen) und Verbindlichkeiten. Es dient dem Ausgleich von Aktiva und Passiva und wird daher in der Regel auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen – es sei denn, das Nettovermögen ist negativ.

Die folgende Bilanz zeigt die Zusammenhänge schematisch auf:

Abbildung 3, Quelle: Paetz, Michael (2025), „Geldtheorie und Geldpolitik: Grundlagen konventioneller und unkonventioneller Maßnahmen“, Schäffer Poeschel, Kap. 1.

Eine private Nichtbank gilt vereinfacht gesagt dann als insolvent, wenn ihr Eigenkapital negativ ist, das heißt, der Wert ihrer Vermögenswerte geringer ist als der Wert ihrer Verbindlichkeiten. In diesem Fall spricht man von Überschuldung.

Es ist möglich, dass eine Überschuldung vorliegt, obwohl genügend Zahlungsmittel vorhanden sind, um alle aktuellen Verpflichtungen zu erfüllen. Umgekehrt kann eine Zahlungsunfähigkeit auch ohne Überschuldung bestehen, wenn der Wert des Vermögens die Verbindlichkeiten übersteigt, die Zahlungsmittel jedoch nicht ausreichen, um die Verpflichtungen zu erfüllen.

Ein Insolvenzverfahren kann jedoch auch eingeleitet werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit akut vorliegt oder absehbar ist. Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit sind demnach eng miteinander verbunden. Sofern keine Überschuldung vorliegt, besteht die Möglichkeit, Vermögenswerte zu verkaufen oder zu beleihen, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. In diesem Fall sind liquide Vermögenswerte von Vorteil, da sie schnell und idealerweise nahe zum Nennwert verkauft werden können.

Bankenregulierung

Da Banken eine entscheidende Rolle im Finanzsystem spielen, unterliegen sie besonderen Regelungen. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS), der 1974 von den Zentralbankpräsidenten der G10-Staaten gegründet wurde, erarbeitet regelmäßig Vorschriften zur Stärkung der Finanzstabilität. Obwohl die Empfehlungen für die 28 Mitgliedsländer nicht bindend sind, ist davon auszugehen, dass alle Teilnehmer die empfohlenen Maßnahmen in nationales Recht umsetzen.

Im Zentrum der sogenannten Baseler Akkorde standen von Anfang an die Eigenkapitalvorschriften. Eine detaillierte Erörterung der Eigenkapitalbestimmungen, einschließlich der Berechnung des sogenannten regulatorischen Eigenkapitals und der erforderlichen Höhe im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zur Vermeidung einer Insolvenz, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Vereinfacht lässt sich aber sagen, dass eine Bank als insolvent betrachtet wird, wenn ihr regulatorisches Eigenkapital die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe unterschreitet.

Da das Eigenkapital die Differenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten widerspiegelt, kann positives Eigenkapital im Falle einer Insolvenz genutzt werden, um Gläubiger aus den Erlösen des Verkaufs von Vermögenswerten zu bezahlen.

Darüber hinaus begrenzt eine Mindestvorgabe für das Eigenkapital im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva die Verlustrisiken, da Banken kurzfristig keine weiteren risikobehafteten Kredite vergeben können, wenn sie dadurch die Mindesteigenkapitalvorgabe nicht mehr erfüllen. Dies setzt der Kreditvergabe der Banken zumindest vorübergehend Grenzen.

Bankeninsolvenzen

Eine Bankinsolvenz kann beispielsweise dann eintreten, wenn zu viele Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. In diesem Fall müssen die entsprechenden Forderungen abgeschrieben werden. Da dies zu einem Wertverlust der Forderungen führt, verringert sich auch das Eigenkapital der Bank entsprechend:

Abbildung 4

Um Verluste aufgrund von Zahlungsausfällen zu verhindern, geht jeder Kreditvergabe einer Bank eine ausgiebige Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers voraus.

Eine Insolvenz kann aber auch durch Zahlungsunfähigkeit ausgelöst werden, wenn eine Bank nicht über ausreichende Zentralbankguthaben verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Banken nachzukommen. In einem solchen Fall könnte sie versuchen, von anderen Banken oder der Zentralbank einen Kredit zu erhalten.

Allerdings benötigt sie dafür in der Regel Sicherheiten von angemessener Qualität und Höhe. Sollte es ihr nicht gelingen, einen Kredit zu erhalten, bleibt ihr nichts anderes übrig, als Vermögenswerte zu verkaufen. Muss sie diese jedoch unter dem Buchwert veräußern, werden Verluste realisiert, die wiederum das Eigenkapital verringern.

Eigenkapitalerhöhung durch Geldschöpfung?

Letztlich unterscheidet sich die Bankinsolvenz anscheinend nicht wesentlich von der Insolvenz einer Nichtbank: Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Eigenkapitalquote unterschritten wird oder Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können, ist das Kreditinstitut insolvent.

Banken haben jedoch als Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihr Eigenkapital durch die Emission neuer Aktien zu erhöhen. Diese erscheinen zwar auf der Passivseite der Bilanz, zählen jedoch zum Eigenkapital, da sie ein Anteilsrecht für die Käufer darstellen. Das Nettovermögen einer Kapitalgesellschaft ergibt sich somit aus der Differenz zwischen Eigenkapital und Anteilsrechten.

Da Aktien mit Buchgeld von Banken erworben werden, kann eine Bank auf indirekte Weise ihr Eigenkapital mit selbst geschaffenem Geld erhöhen. Richard Werner beschreibt ausdrücklich zwei Fälle, in denen die Credit Suisse und die Barclays Bank im Jahr 2008 ihr Eigenkapital durch eigene Kredite steigern konnten.[1] So verlieh die Credit Suisse einem Konsortium aus Katar 10 Milliarden Schweizer Franken, die dann zum Erwerb neu emittierter Vorzugsaktien verwendet wurden. Ironischerweise wurden die neu emittierten Vorzugsaktien sogar als Sicherheit für den Kredit akzeptiert.

Der Vorgang wird in den folgenden Bilanzen skizziert:

Abbildung 5

Die Credit Suisse hat es auf diesem Wege geschafft, ihr Eigenkapital mit selbst geschöpftem Geld zu erhöhen und konnte so verhindern, staatliche Hilfen annehmen zu müssen, die vermutlich mit Auflagen verbunden gewesen wären.

Sind Eigenkapitalvorschriften nutzlos?

Eine solche Konstruktion verdeutlicht, dass Einschränkungen der Kreditvergabe durch Eigenkapitalvorschriften umgangen werden können. Zudem führt diese Methode der Eigenkapitalerhöhung wahrscheinlich nicht zu einer erhöhten Krisenresilienz. Sollte die Bank Insolvenz anmelden müssen, wird das Kreditkonsortium mit den erworbenen Aktien der Bank Verluste machen, was dazu führen könnte, dass es auch den Kredit nicht mehr bedienen kann.

Das „Eigenkapital“, das hinter den neu emittierten Vorzugsaktien steht, kann dann nicht zur Auszahlung an Gläubiger verwendet werden, da die Bank ihre Kreditforderungen gegenüber dem Konsortium abschreiben muss. Darüber hinaus können die eigenen Aktien, die als Sicherheit für den Kredit hinterlegt wurden, im Falle einer Insolvenz nicht mehr verkauft werden, um die entgangenen Forderungen zu kompensieren.

In den meisten Ländern unterliegt eine Kreditvergabe, die ausdrücklich für den Ankauf eigener Aktien vorgesehen ist, mindestens einer Genehmigungspflicht, wenn sie nicht sogar grundsätzlich verboten ist. In der Schweiz genehmigte die Finanzaufsicht jedoch das Vorgehen der Credit Suisse im Jahr 2008.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich bei der Barclays Bank in Großbritannien, wo einem Konsortium aus Katar durch ein Vorabhonorar sogar die Zinsen erstattet wurden, die für den Kredit hätte gezahlt werden müssen. In diesem Fall wurde die Aufsichtsbehörde allerdings nicht informiert. Werner berichtet, dass diese Vorgehensweise von Analysten als gängige Praxis beschrieben wurde.

Letztlich werden Aktien immer mit Buchgeld aus dem Bankensektor erworben, auch wenn es sich dabei nicht um das selbst geschaffene Giralgeld der Bank handelt, die ihr Eigenkapital erhöht. Banken schaffen durch ihre Kreditvergabe stets die erforderliche Kaufkraft, um eine Eigenkapitalerhöhung zu realisieren. Zwei Banken mit zwei Kreditnehmern könnten problemlos gegenseitig ihr Eigenkapital erhöhen, indem jede Bank einen Kredit vergibt, mit dem die Aktien der jeweils anderen Bank gekauft werden. Es ist schwer vorstellbar, dass Regulierungsbehörden solche Vorgänge verhindern können.

Wie regulieren?

Bankinsolvenzen entstehen grundsätzlich aus den gleichen Gründen wie Insolvenzen von Nichtbanken: Entweder sind die Vermögenswerte nicht ausreichend, sodass das Eigenkapital unter die gesetzlichen Vorgaben fällt, oder es kann eine Zahlungsunfähigkeit nicht verhindert werden. Banken sind nicht in der Lage, ihr Vermögen durch selbst geschaffene Einlagen zu erhöhen, da diese Einlagen aus der Sicht der Bank Verbindlichkeiten darstellen.

Dennoch besteht die Möglichkeit, das Eigenkapital indirekt zu erhöhen, beispielsweise durch die Vergabe von Krediten an potenzielle Aktienkäufer. Auch wenn dieser Prozess umständlich ist und daher Eigenkapitalanforderungen grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen, könnte es sinnvoll sein, die bestehenden Regulierungsvorschriften anzupassen. Angesichts der Tatsache, dass Banken zudem die Höhe ihres erforderlichen Eigenkapitals durch eigene Risikomodelle oft erheblich reduzieren können, besteht berechtigter Zweifel daran, ob die gegenwärtigen Bankenregulierungen ausreichen, um eine allzu risikobehaftete Kreditvergabe zu unterbinden.

Der Makroskop-Autor Peter Glaser bezeichnet es als „erwiesenermaßen zwecklos“, eine „geldschöpfende Institution“ durch Eigenkapitalbeschränkungen zu regulieren. Martin Hellwig, ehemaliger Direktor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, fordert mindestens die Abschaffung der Verwendung eigener Risikomodelle sowie die Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass Banken Forderungen häufig an eigens gegründete Zweckgesellschaften abtreten, die geringeren Eigenkapitalanforderungen unterliegen und sich über die Emission von forderungsbesicherten Wertpapieren (sogenannte Verbriefungen) finanzieren. Dies verringert den Anreiz zur sorgfältigen Überprüfung der Kreditwürdigkeit, weil Banken Kredite nicht in der eigenen Bilanz behalten. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dieser „Regulierungsarbitrage“ durch Verbriefung und den damit verbundenen Risiken finden Sie beispielsweise in meinem Lehrbuch.

Um die Kreditvergabe von Banken zu beschränken und Geld in gesellschaftlich erwünschte Bereiche zu lenken, erweisen sich direkte Maßnahmen wie Kreditkontrollen als effektiver. Solche Kontrollen werden in vielen asiatischen Ländern bis heute angewendet, um das Kreditwachstum zu steuern und gezielt bestimmte Wirtschaftssektoren zu unterstützen. Dennoch lehnt die Mehrheit der Ökonomen direkte Vorgaben zur Kreditmenge von Banken ab.

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[1] Siehe Werner, R. A. (2013). “Commentary,” Environment and Planning A: Economy and Space, 45, 2789 - 2796, und Werner, R. A. (2014). “How do banks create money, and why can other firms not do the same? An explanation for the coexistence of lending and deposit-taking,” International Review of Financial Analysis, 36, 71–77.