Makroskop
Koalitionsvertrag

Führt uns Schwarz-Rot aus der Krise?

| 24. April 2025
IMAGO / phototek

Deutschland befindet sich in der Dauerkrise. Mit Union und SPD kommt nun eine neue Koalition an die Macht. Was plant sie in der Wirtschafts- und Finanzpolitik – und wird jetzt alles besser?

Pandemie, Krieg in Europa und jetzt Donald Trump – die Weltwirtschaft und auch Deutschland müssen zur Zeit einiges aushalten. Zwar zeigen Kennzahlen wie die Arbeitslosigkeit oder Unternehmensinsolvenzen bisher keine historisch dramatischen Ausschläge. Doch der private Konsum ist weiter gering und auch auf Seiten des Kapitals sind etwa in Form des ifo-Geschäftsklimaindex die Vertrauenswerte im Keller.

Seit nun mehreren Jahren rangiert das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes im Minusbereich. Ob das BIP wirklich ein geeigneter Indikator für gutes Leben ist, sei dahingestellt. Dennoch lässt sich wohl festhalten: Die wirtschaftliche Stimmung im Land ist trüb.

Nach dem vorzeitigen Ende der Ampel-Regierung formiert sich mitten in dieser schwierigen Lage nun eine neue Regierung aus Union und SPD. Vor kurzem haben die beiden Parteien ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Zwangsläufig stellen sich die Fragen: Was ist geplant in der Wirtschafts- und Finanzpolitik – und wird jetzt alles besser?

Unternehmenssteuer, Deutschlandfonds und Industriestrompreis

Einer der größten und von der Union gepriesensten Punkte des Koalitionsvertrages ist die Senkung der Unternehmenssteuern, genauer gesagt: die Körperschaftssteuer. Bisher betrug diese 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Unter der neuen schwarz-roten Regierung soll diese schrittweise um 5 Prozentpunkte gesenkt werden – ab 2027 um jeweils einen Prozentpunkt im Jahr. Für diese Legislatur bedeutet das somit insgesamt eine Senkung von zwei Prozentpunkten.

Ergänzt werden soll diese Maßnahme durch die degressive Abschreibungsregel: Tätigt ein Unternehmen eine Ausrüstungsinvestition, kann es diese in den ersten Jahren mit bis zu 30 Prozent gewinnmindernd steuerlich geltend machen, zahlt also zunächst weniger Steuern. Die Steuerlast sinkt dadurch jedoch nicht: Was so zuerst gespart wird, muss in der Zukunft nachgezahlt werden. In kleinem Maße würde das von der dann sinkenden Körperschaftssteuer aufgefangen.

Um weitere private Investitionen zu mobilisieren, soll der Deutschlandfonds eingerichtet werden. In diesen will der Bund (mindestens) zehn Milliarden Euro einzahlen, und, so die Hoffnung, 100 Milliarden Euro privates Geld anziehen. Während Staat und Kapital gemeinsam mit Fonds-Geldern investieren, trägt der Bund das alleinige Risiko, indem er beispielsweise Verluste erstattet.

Der Bund ist optimistisch, was die Mobilisierung privater Gelder für den Fonds anbelangt:  Laut Statistischen Bundesamt hat der nichtstaatliche Sektor 2024 770 Milliarden Euro investiert – er strebt also Kapital in Höhe von fast einem Achtel der privaten Gesamtinvestitionen für den Deutschlandfonds an.

Ein weiterer Fokus des Koalitionsvertrages sind die Strompreise. Diese waren 2024 laut Eurostat mit die höchsten in Europa. Die neue Koalition strebt nun das Gegenteil an und möchte auf das europäische Mindestmaß herunter. Für eine erste Entlastung, wie es heißt, soll eine Absenkung von mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde kommen. 2024 lagen die Strompreise für Unternehmen in Deutschland bei 23,3 ct/kWh, der europäische Durchschnitt lag bei 18,7 ct/kWh.

Darüber hinaus sollen die Netzentgelte gesenkt und ein Industriestrompreis eingeführt werden. Besonders energieintensiven und somit energiepreisabhängigen Unternehmen kommt so eine besondere Entlastung zugute. Schon Robert Habeck setzte sich als Wirtschaftsminister für den Industriestrompreis ein, was damals an der FDP scheiterte. Beide Vorhaben sind bisher nicht beziffert.

Gastrosteuer und E-Auto-Prämie

Ein geplanter Schritt auf Konsumentenseite ist es, die Einkommenssteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur zu senken. Wie viel genau beziehungsweise ob die Entlastung einen merkbaren Unterschied macht, steht in den Sternen – die Parteien führen die Pläne nicht weiter aus. Konkrete Neuerungen gibt es für Pendlerinnen und Pendler. Die Pauschale, die zuvor 30 Cent pro Kilometer betrug, soll nun auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden.

Auch was Konsumsteuern betrifft, gibt es eine Ankündigung: Wie zu Zeiten der Corona-Krise soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Das hatte die SPD schon in der vorherigen Legislatur gefordert.

Was es ebenfalls schon mal gab und was genauso noch offen ist: eine Art E-Auto-Prämie. Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen sollen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt unterstützt werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Wie genau, bleibt fraglich. Darüber hinaus wollen die Parteien eine Sonderabschreibung sowie Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 einführen.

Auch hinsichtlich des Mindestlohns bleibt Unklarheit. Grundsätzlich halten Schwarz und Rot an der Mindestlohnkommission fest. Diese solle sich nun „im Rahmen einer Gesamtabwägung“ sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Ob diese Gesamtabwägung am Ende zu einem „armutssicheren“ Lohn führt, wie es die 60-Prozent-Richtlinie der EU fordert, bleibt wie so vieles: unklar. Zumindest bei Bundesaufträgen muss nun ab einem Volumen von 50.000 Euro nach Tarif bezahlt werden.

Hartz-IV ist zurück

Nachdem die Ampel in der vergangenen Legislatur die Daumenschrauben für die neuen Bürgergeldempfänger gelockert hatte, werden sie jetzt mit der „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wieder angezogen. Wer nicht schnell genug einen Job annimmt, wird sanktioniert und verliert den Anspruch auf Leistungen. Wie vor Corona wird die Leistungshöhe nun erst nachgelagert an die Inflation angepasst und auch die Karenzzeit für Vermögen entfällt. Bei Arbeitsplatzverlust muss nun also deutlich schneller auf das persönliche Vermögen zurückgegriffen werden.

Bei anderen Sozialleistungen gibt es kleine, teils unkonkrete Erhöhungen beziehungsweise Entlastungen. Dazu gehören das Elterngeld, die Mütterrente, das Bafög oder die Aktivrente. Auch das Deutschlandticket und die Mietpreisbremse werden für vier Jahre verlängert. Grundsätzlich besteht jedoch Finanzierungsvorbehalt. Sollte das Geld am Ende nicht reichen, wird irgendwo gestrichen. Menschen aus der Ukraine erhalten nur noch die niedrigeren Leistungen für Asylbewerbende.

Sondervermögen und Schuldenbremse

Mit großem Mediengetöse beschloss Schwarz-Rot gemeinsam mit den Grünen noch mit den alten Mehrheiten des Bundestages ein Sondervermögen für Infrastruktur von 500 Milliarden sowie eine anteilige Ausnahme der Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse. Die Grünen hatten es dabei zur Bedingung gemacht, 150 Milliarden nur für den Klimaschutz sowie die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu verwenden.

Grundsätzlich wird diskutiert, das neue Sondervermögen nicht auf einmal, sondern schrittweise, etwa über die nächsten 12 Jahre auszugeben. Für diese Legislatur bedeutet das, das womöglich nur zusätzliche rund 150 Milliarden zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: Der „Doppelwumms“ der Ampel hatte ein Volumen von 200 Milliarden. Über das neue Sondervermögen hinaus ist auch eine generelle Reform der Schuldenbremse im Gespräch. Dafür soll eine „Expertenkommission“ eingesetzt werden, die bis Ende 2025 einen Vorschlag ausarbeitet.

Bisher gelten diese Überlegungen nur für den Bund. Da aber die Kommunen beispielsweise den Großteil der Bauinvestitionen tätigen, besteht auch hier besonderer Handlungsbedarf. Schwarz-Rot kündigt an, der Bund werde sich in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder zur Altschuldenübernahme beteiligen. Allein zur Liquiditätssicherung beliefen sich die Neuschulden der Kommunen laut Bundesfinanzministerium Ende 2023 jedoch auf über 30 Milliarden.

Neben den neuen Ausgaben gibt es allerdings auch noch weitere Kürzungen, etwa bei der „Entwicklungshilfe“. Wie stark genau die Zahlungen reduziert werden sollen, ist unklar. Dazu kommen die schon angerissenen Kürzungen in den öffentlichen Verwaltungen.

Was folgt daraus?

In der Fachliteratur gibt es eine Diskussion darüber, was effektiver ist, um private Investitionen anzuziehen: Senkungen der Unternehmenssteuern oder Investitionssubventionen. Manche Studien ergeben, dass Investitionssubventionen überlegen sind. Andere kommen zu dem Ergebnis, eine Mischung aus beidem erzielt die besten Ergebnisse. Dennoch: Ob investiert wird, hängt nicht nur von der Kostenseite ab, sondern vor allem auch von der Nachfrage.

Fakt ist: Bei pauschalen Unternehmenssteuersenkungen profitieren vorrangig die Unternehmen – und vor allem eben auch jene, die nicht investieren, was dann allein die Profite hochtreibt.  Wenn der Staat mit dem Deutschlandfonds zum Risikoträger von privaten Investitionen wird, droht die Privatisierung von Investitionsgewinnen, während die Verluste von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

So oder so: Zwei Prozent Körperschaftssteuersenkung richten wohl nicht allzu viel aus. Und ob mit 10 Milliarden im Deutschlandfonds wirklich 100 Milliarden von privaten Investoren mobilisiert werden, bleibt abzuwarten. Wichtig ist zudem, dass zusätzliche Investitionen getätigt werden und nicht nur die, die sowieso investieren, die Subventionen einstreichen.

Eine größere Entlastung bieten die Strompreise und Netzentgelte. Im Optimalfall könnte das – auch mit Blick auf den steigenden CO2-Preis – weitere Anreize setzten, in eine Elektrifizierung der Wirtschaft zu investieren. Das ist aber natürlich nur wirklich grün, wenn der Strom dann nicht aus fossilen Energien gewonnen wird, was aktuell noch der Fall ist. Zumal eine weitere Ausbauoffensive der Erneuerbaren derzeit kaum in Sicht ist.

Apropos CO2-Preis: Ein Klimageld zum Ausgleich der steigenden Kosten soll mit der Union nicht kommen. Eine wirkliche Entlastung der Privathaushalte ist mit Ausnahme kleinerer Sozialleistungen unter Finanzierungsvorbehalt und der gefallenen Gastro-Steuer bisher nicht gegeben. Spannend bleibt, was am Ende aus der „Entlastung für kleine und mittlere Einkommen“ wird. Mittlerweile zeigt sich schon eine große Finanzierungslücke im Haushalt, was auf weitere Kürzungen hindeutet. Eine Stärkung der für die Konjunktur so wichtigen Nachfrage ist das nicht.

Ein kleiner Lichtblick ist hier das verabschiedete Sondervermögen und die mögliche Reform der Schuldenbremse. Dennoch: Mutmaßlich 150 zusätzlich Milliarden an Staatsausgaben für Infrastruktur (plus die ausgesparten Verteidigungsausgaben) sind zwar ein Impuls, werden aber nicht den strukturellen Rückstand der vergangenen Jahrzehnte wettmachen – geschweige denn eine ökologische Transformation finanzieren. Hinzu kommt die weiterhin drastische Verschuldungslage der Kommunen sowie leere Kranken- oder Rentenkassen.

Alles in allem holen Schwarz und Rot nicht gerade die „Bazooka“ heraus. Für wichtige Nachfrage-Stimuli fehlt weiterhin der Mut – trotz des weniger festen Tritts auf die Schuldenbremse. Doch vor allem kleine und mittlere Einkommen gehen bisher weitestgehend leer aus.

Trotz unterschiedlicher Gesinnungen brachten Union und SPD die Koalitionsverhandlungen schnell zum Abschluss. Das schafft nach der Ampel vielleicht ein kleines Quäntchen Sicherheit. Wenigstens das.