Vertragsverletzungsverfahren

EU: Auf zum letzten Gefecht?

| 16. Juni 2021
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Die Politik hat den demokratischen Steilpass des Bundesverfassungsgerichts mit ihrem Urteil zu den Anleihekäufen der EZB nicht aufgenommen. Vielmehr hat es der EZB einen Persilschein ausgestellt. Was treibt die EU-Kommission trotzdem dazu, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten?

Die EZB ist in der Eurozone die inzwischen mächtigste Organisation. Sie hat über die letzten 10 Jahre Machtpositionen usurpiert, die in demokratischen Gemeinwesen bei majoritären Institutionen, wie etwa einer Regierung und/oder einem Parlament, angesiedelt sein müssten. Verwirklicht wurde damit der ordoliberale Traum Walter Euckens und Alexander Rüstows von einer "Politik, die vollständig entpolitisiert ist" (dazu hier mehr).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit seinem Urteil, in dem es die Anleihe-Ankaufprogramme der EZB als teilweise verfassungswidrig erklärte, diesem Putsch gegen die Demokratie in die Speichen gegriffen. Freilich haben unsere Volksvertreter rasch deutlich gemacht, dass sie bei den "geldpolitischen" Entscheidungen der EZB überhaupt gar nicht beteiligt sein wollen. Obwohl das, was hier als Geldpolitik verkauft wird, historisch einmalige Eingriffe in Vermögensmärkte sind, die exorbitante Verteilungswirkungen zeitigen.

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