Von Spartöpfen und Zinsmargen
In einer Reihe von Artikeln wurde argumentiert, dass es ein großes Missverständnis ist, das Geschäftsmodell kommerzieller Banken über Zinsmargen zu definieren. Aber ist nicht die Tatsache, dass den Krediten auf der Aktivseite einer Bank immer Verbindlichkeiten auf ihrer Passivseite gegenüberstehen, Beleg dafür, dass diese These falsch ist?
Banken als Intermediäre
Wer in einem Lehrbuch der Bankbetriebslehre nach einer Antwort auf diese Frage sucht, wird unvermeidlich auf die sogenannte Fristentransformation stoßen. Danach nehmen Banken kurzfristige Einlagen von ihren Kunden zu einem niedrigeren Zins entgegen und verleihen das Geld zu einem höheren Zins als längerfristige Kredite an andere Kunden weiter. Die Differenz zwischen den Zinsaufwendungen für Einlagen und den Zinserträgen aus Krediten ist die Zinsmarge.
Kredite an Kunden stehen in der Bilanz einer Geschäftsbank auf der linken Seite und zählen zu den Aktiva. Es handelt sich dabei um „Forderungen an Kunden“, wie es in den Bilanzen von Banken heißt. Auf der rechten Seite der Bankbilanz befinden sich die Passiva und darunter die Kundeneinlagen, die „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ genannt werden. Zu diesen Verbindlichkeiten zählen also auch unsere Giroguthaben, die als „täglich fällig“ bezeichnet werden, und die Guthaben auf Sparbüchern. Letztere unterscheiden sich von den Giroguthaben dadurch, dass mit den Kunden eine Laufzeit bzw. eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Giro- und Sparguthaben werden aus dieser Perspektive als eine Art Kredit der Kunden an ihre Bank verstanden.
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