Boden als Ware: Ein Systemfehler mit weitreichenden Folgen
Die Marktwirtschaft behandelt den Boden wie eine Ware. Dieser Systemfehler ist nicht leicht zu korrigieren. Doch das geltende Recht bietet dazu einige Handhaben.
Gesellschaftssysteme, in denen auch der Boden wie eine Ware behandelt wird, sind Fehlkonstruktionen. Das war schon Aristoteles klar, dem Urvater der Politologie und der Ökonomie. Und das wusste auch die „Expertenkommission für die Vorbereitung einer Totalrevision der Bundesverfassung“. In ihrem Bericht zuhanden des Bundesrates schrieb sie 1977: „Ließe der Gesetzgeber der Tendenz zu einer wachsenden Konzentration der Verfügungsmacht über große Teile des schweizerischen Grundeigentums völlig freien Lauf, so würde sich wie vor der französischen Revolution eine ‚tote Hand‘ privater Vermögens- und Grundeigentums-Konzentrationen bilden. Dadurch würde die private Eigentumsordnung zwangsläufig mehr und mehr in Misskredit geraten, und die Kräfte, die auf tiefgreifende Strukturänderungen hinarbeiten, würden Auftrieb erhalten.“
Im Verlaufe des letzten halben Jahrhunderts hat sich dieses Problem aus zwei Gründen stark verschärft. Erstens sind die Wertschöpfungsketten noch globaler und die Wertabschöpfung noch viel einseitiger geworden. Wer für die Finanzierung oder Vermarktung eines Produkts arbeitet, kassiert pro Arbeitsstunde schnell mal hundert- oder gar tausendmal mehr als in der eigentlichen Produktion. Zweitens sind die armen und die reichen Leute weltweit viel mobiler geworden. Und alle zieht es in die Länder, in denen die Werte abgeschöpft werden. Das wiederum hat zur Folge, dass in diesen reichen Ländern die den realen Investitionsbedarf übersteigenden „überflüssigen“ Ersparnisse stark zunehmen. Allein in der Schweiz sind es jährlich etwa 60 Milliarden Franken. Im der EU waren es im Jahresmittel der letzten 5 Jahre rund 600 Milliarden Euro.
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