KOALITIONSVERTRAG

Nebelkerzen, nichts als Nebelkerzen

| 29. November 2021

Zukunftsinvestitionen im unbekannten Ausmaß in Gang setzen zu wollen, ohne zu wissen, wie man diese finanziert, verlangt die hohe Kunst der Sprachakrobatik.

Die Öffentlichkeit fragte sich bereits vor der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags, wie die ambitionierten Ziele der Ampelkoalition erreicht werden können, wenn die dazu notwendige Finanzierung nicht klar ist bzw. das zu erwartende klare Ja zum Fortbestand der Schuldenbremse dies eigentlich unmöglich macht. Nun aber sind alle Unsicherheiten beseitigt: Im Koalitionsvertrag heißt es unmissverständlich:

„Ab 2023 werden wir dann die Verschuldung auf den verfassungsrechtlich von der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränken und die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten“ (S. 158).

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