Infektionschutzgesetz

Die Entmachtung der Länder

| 30. März 2020
www.istock/tang90246

Der Bundestag hat am 25. März ein Gesetzespaket zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie verabschiedet, darunter zwei das Gesundheitswesen betreffende Gesetzentwürfe. Vor allem die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes weitet die Kompetenzen der Bundesbehörden bei einer nationalen Pandemie erheblich aus. Die Länder werden entmachtet.

Mehr Geld für Krankenhäuser

Zur Sicherung der medizinischen Versorgung sieht das Krankenhausabsicherungsgesetz Ausgleichszahlungen für verschobene oder ausgesetzte Eingriffe und Operationen in Höhe von 560 Euro je Fall vor. Für jedes wegen der Covid-19 Pandemie zusätzlich aufgestellte oder vorgehaltene Bett erhalten Krankenhäuser einen Zuschuss von 50.000 Euro. Hinzu kommen je Versorgungsfall 50 Euro für die Schutzausrüstung des Krankenhauspersonals. Auch Arztpraxen und Pflegeheime erhalten zusätzliches Geld.

Finanziert werden diese Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt. Sie sind an sich nicht umstritten. Die Krankenhausgesellschaft hält jedoch den Betrag von 50.000 Euro für jedes neu aufgestellte Bett für zu gering und fordert 80.000 Euro. Hier müssten gegebenenfalls die Länder einspringen, die eigentlich für die Sicherstellung der stationären Versorgung und die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen verantwortlich sind. Aber von dieser Aufgabe sind sie offenbar schon seit Jahren überfordert.

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