Sind die Renten für Ex-DDR-Bürger versicherungsfremde Leistungen?
Sind die im Einigungsvertrag gewährten Rentenansprüche von DDR-Bürgern versicherungsfremde Leistungen, weil DDR-Rentner nichts in das System eingezahlt haben?
In unserer Rubrik „Frag‘ den MAKROnauten“ können Leserinnen und Leser der Redaktion Löcher in den Bauch fragen.
Einer unserer Leser kritisiert die Behauptung, dass die im Einigungsvertrag gewährten Rentenansprüche von DDR-Bürgern versicherungsfremde Leistungen seien, weil DDR-Rentner nichts in das System eingezahlt hätten. Mit der Einigung wären aber nicht nur Rentner, sondern auch jüngere Arbeitskräfte und damit Beitragszahler dazugekommen. Er will wissen, ob möglicherweise niedrige Gehälter und die Arbeitslosigkeit im Osten die Ursache für Belastungen seien.
Lieber Leser,
Ihre Frage ist berechtigt, weil sie an einen Punkt rührt, der in der Rentendebatte gern verwischt wird: Wer trägt eigentlich die Kosten und über welche Kanäle?
Zunächst stimmt: Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Umlagesystem. Renten werden immer aus der laufenden wirtschaftlichen Wertschöpfung finanziert. Das gilt im Kern auch für kapitalgedeckte Modelle, nur über andere Umwege. Aus dieser rein ökonomischen Perspektive wäre es tatsächlich zweitrangig, ob die Renten ehemaliger DDR-Bürger aus Beiträgen oder aus Steuern bezahlt werden.
Entscheidend wird der Unterschied jedoch dort, wo das System nicht alle Erwerbstätigen gleich behandelt. In Ländern wie der Schweiz oder Österreich zahlen nahezu alle Einkommensgruppen einkommensbezogene Beiträge in die Rentenversicherung ein. In Deutschland ist das anders: Beamte, viele Selbständige, Besserverdienende oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und bestimmte Berufsgruppen sind ganz oder teilweise ausgenommen. Die Folge sind strukturelle Finanzierungslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Diese Lücken werden seit Jahren durch wachsende Bundeszuschüsse geschlossen, aktuell in einer Größenordnung von rund 120 Milliarden Euro jährlich. Das hat erhebliche Verteilungswirkungen. Denn ein großer Teil der Steuereinnahmen stammt aus Umsatz- und Verbrauchssteuern, die auch Versicherte über ihren Konsum zahlen. Damit wurden die Kosten der deutschen Einheit überproportional von unteren und mittleren Einkommen getragen. Der konservative Historiker Gerhard Ritter hat diesen Mechanismus treffend als den „Preis der Einheit“ bezeichnet.
Politisch reagiert wurde darauf nicht mit einer Ausweitung der Beitragsbasis, sondern mit Einschnitten im Sozialstaat. Die Agenda 2010, die Absenkung des Rentenniveaus und Kürzungen bei sozialen Leistungen folgten diesem Muster. Die Sozialversicherung wurde faktisch zum Sündenbock für gesamtstaatliche Lasten gemacht.
Hinzu kommt ein oft übersehener Punkt: Das Rentenniveau in der DDR war vor der Einheit vergleichsweise niedrig. 1989 lag die durchschnittliche Altersrente bei rund 427 Mark im Monat, etwa einem Drittel des Durchschnittseinkommens. Die Überführung der DDR-Rentenansprüche in das westdeutsche System führte zwar zu einem formal niedrigeren Rentenniveau im Osten, zugleich aber profitierten ostdeutsche Rentnerhaushalte lange von der hohen Frauenerwerbstätigkeit in der DDR. Dadurch lagen ihre Haushaltseinkommen zeitweise sogar über denen im Westen. Dieser Effekt nimmt inzwischen spürbar ab.
Kurz gesagt: Nicht das Umlagesystem oder ehemalige DDR-Bürger sind das Problem, sondern die Kombination aus der Transformationskrise im Osten und einem westdeutschen Rentensystem, das große Einkommensgruppen von der solidarischen Finanzierung ausnimmt.