Wegducken gilt nicht mehr!
Die Klimaklage gegen BMW und Mercedes wurde abgewiesen. In seiner Urteilsbegründung spielt der Bundesgerichtshof klar der Politik den Ball zu. Verantwortlich für eine erfolgreiche Klimawende ist damit an erster Stelle der Gesetzgeber.
Nachhaltigkeit ist kein Schlagwort, sondern eine Systemfrage. In seiner Kolumne „Kreislauf, Klima, Kapital“ beleuchtet Lukas Poths die Schlüsselindustrien der ökologischen Transformation – von der Energiebranche über Mobilität und Landwirtschaft bis zu den Finanzmärkten.
Es wäre ein gefährlicher Präzedenzfall für die energieintensive Industrie, hätte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof Erfolg gehabt. Nicht weil die gemeinnützige Organisation zwangsläufig mit ihren Zielen falsch liegt. Sondern weil die ohnehin kriselnde Autohersteller sich mit harten Auflagen konfrontiert sähen, die sie voraussichtlich nicht einhalten können. Andere Branchen wären in einem solchen Fall ebenfalls angreifbar.
Was man auch immer von der DUH-Klage halten mag: Das Urteil erzeugt Klarheit. Klarheit darüber, wer in puncto Klima als Gestalter und Lenker verantwortlich ist: nämlich der Gesetzgeber.
Doch dieser zögert. Bundesregierung und EU-Kommission liebäugeln mit einer Aufweichung des lange kommunizierten Verbrenner-Verbots. Im aktuellen konjunkturellen Umfeld sicher nachvollziehbar. Doch was die Konsequenz des Gesetzgebers betrifft, ist das ein fatales Signal. Denn die Lehre aus der Causa Verbrenner-Verbot wäre dann: Reißt ruhig eure Ziele. Dann passen wir eben das politische Ziel an.
Eine getroffene politische Übereinkunft und deren Umsetzung nachzuhalten, erfordert eine langfristig ausgelegte Politik, die – statt sich das nächste Feigenblatt zu suchen – ihrer Verantwortung gerecht wird. Wo liegen diese Verantwortlichkeiten? Und welche Figur gibt Deutschland während der größten Energiekrise seit den Siebzigern ab?
Klage der Umwelthilfe: Mehr Haftung für einzelne Unternehmen?
Ausgangspunkt der DUH-Klage war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, nach dem Klimaschutz verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesregierung sei und dass Gesetzesbeschlüsse, die dieser Pflicht nicht nachkommen, anfechtbar seien. Brauche man in der Gegenwart ökologische Ressourcen auf, zum Beispiel das CO2-Budget, greife man so auf irreversible Weise in die zukünftige individuelle Freiheit der Bevölkerung ein, da verspätetes Handeln in Zukunft immer drastischere Maßnahmen erforderlich mache.
Diese richterlich bestätigte Logik setzt einen klaren Imperativ. Gestiegene politische Ambitionen kann man derweil in der Großen Koalition nicht beobachten. Allenfalls in der Ampelregierung, die sich mit diesen Ambitionen selbst überforderte.
Grund für die Umwelthilfe, ein eigenes Verfahren anzustrengen, um Druck auf die Industrie als elementaren CO2-Emittenten auszuüben. Konkret: die Autobauer Mercedes und BMW. Unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht forderte die Klägerin, dass die beklagten Unternehmen ab 2030 keine Verbrenner mehr produzieren sollten. Bei Erfolg hätte man den Produzenten einen harten rechtlichen Rahmen gesetzt.
Die europäischen und deutschen Ziele für den Automobilsektor sind offensichtlich kein solcher Rahmen. Dass diese bei stärkerem wirtschaftlichen Gegenwind sofort ins Wanken geraten würden, sollte jedem halbwegs realpolitisch denkenden Beobachter klar gewesen sein. Zu wichtig ist der volkswirtschaftliche Beitrag für Deutschland, das nach wie vor eine dominante Position in der EU einnimmt. Zu spät reagierten die Unternehmen auf Weltmarkttrends, die nun von chinesischen Produzenten bestimmt werden.
Gleichwohl ist es nachvollziehbar, dass das Gericht die Klage abgewiesen hat. Einzelnen Unternehmen wurde kein CO2-Emissionsbudget zugewiesen – unter anderem, da das eine komplexe Angelegenheit mit reichlich politischem Zündstoff wäre. 2026 käme so eine Budgetierung auch zur absoluten Unzeit. Konkrete Reduktionsziele auszuformulieren beziehungsweise diese zu bewerten, übersteigt die Kompetenz des BGH. Industrie- und energiepolitische Steuerung ist Sache der Wirtschaftspolitik und damit gewählter Volksvertreter.
Will heißen, über die verfassungsrechtliche Präzedenz sollte Druck auf die Politik ausgeübt werden, technische Zielvorgaben aber gehören weder in die Bundes- noch in die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Die wichtige Grundsatzfrage „Wer ist für Klimaschutz verantwortlich?“ wurde also geklärt. Bleibt also nur noch die Ungewissheit: Kommt der Staat dieser Aufgabe nach?
Klimaschutz unter Kürzungsdruck: Auch Kosteneffizienz ist teuer
Kurz gesagt: Nein. Die hehren Ziele der Großen Koalition in allen Ehren, doch wer sich insbesondere dadurch profiliert, dass er die klimapolitischen Projekte der Vorgängerregierung abräumt, statt sie zu verbessern, sendet ein Signal des Rückschritts. Die zuständige Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, ehemals als hochkompetente Fachfrau aus der Energiewirtschaft beworben, ist inzwischen unbeliebter als es ihr Vorgänger Robert Habeck, der „schlechteste Wirtschaftsminister aller Zeiten“ (Markus Söder) je war.
Nun ist dieses Votum noch keine objektive Aussage über die Kompetenz der Ministerin oder ihre tatsächliche Arbeit. Ebenso wie Habeck ist sie in einer Multikrise das Gesicht der deutschen Wirtschaftspolitik. Auch das erklärt die schlechten Umfragewerte.
Zunehmend wird aber Skepsis laut, dass Reiche inhaltlich weiter ihren vorherigen Jobs bei Westenergie und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verhaftet sei und ihr Ministerinnenamt für Lobbyarbeit nutze. Die gegenwärtige Politik des Wirtschaftsministeriums hilft nicht dabei, diesen Verdacht zu entkräftigen, bestätigt vielmehr das Vorurteil der Reiche-Kritiker.
Das emotional aufgeladenste Thema bleibt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), ehemals Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“). Dass Reiche die verpflichtende Quote für Erneuerbare aus dem Gesetz strich und statt klarem Fokus auf Elektrifizierung nun mehr auf Grüngas setzt, ist Wasser auf die Mühlen der grünen Opposition.
Doch genau dafür war sie angetreten, oder? Technologieoffenheit und Marktwirtschaft sollten die Treiber der Energiewende sein. Ein für Wähler attraktives und fachlich keineswegs irrlichterndes Bekenntnis. Nur: Marktwirtschaft verträgt sich nicht mit Unsicherheit, Technologieoffenheit nicht mit Infrastrukturbindung.
Um im Gebäudesektor zu bleiben: Wärmepumpen als primäre Option für klimafreundliche Gebäudewärme zu deklarieren, mag planwirtschaftlich erscheinen, ist aber genau die Sorte flankierender Wirtschaftspolitik, die Unternehmen klare Perspektiven bietet. Und nebenbei fachlich sinnvoll, wie die Energy Policy Review der IEA klarmacht. Wörtlich übersetzt steht hier als Empfehlung: „Senden Sie klare Signale, dass Wärmepumpen und Fernwärme in Verbindung mit Energieeffizienz die wichtigste Option zur Dekarbonisierung sein werden.“
Hoppla.
Um es deutlich zu machen: Es handelt sich bei der IEA nicht um einen ThinkTank für erneuerbare Energien mit entsprechender Schlagseite. Sondern um die bei der OECD angesiedelte energiepolitische Kooperationsplattform von über 30 Industriestaaten. Sie verwaltet unter anderem Ölreserven für die Mitgliedsländer.
Was steht noch in der ausführlichen Policy Review?
- Empfehlung: Es brauche einen „klaren und stabilen Investitionsrahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ sowie „langfristige Stabilität bei der Finanzierung und klare Preissignale“.
Realität: Erfolgreiche, lange bestehende Förderinstrumente werden aktuell dem Spardiktat geopfert. - Empfehlung: „Die Anstrengungen zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors deutlich verstärken.“
Realität: EU und Deutschland beraten über einen Rücktritt vom Verbrenner-Aus. Und zwar ohne, dass großflächig günstige E-Fuels auf dem Markt sind. - Empfehlung: „Die bestehende Netzinfrastruktur muss so effizient wie möglich genutzt werden.“ Notwendig dafür seien nachfrageseitige Flexibilitäten und lokale Preissignale durch aufgeteilte Strompreiszonen.
Realität: Der dafür notwendige Smart-Meter-Rollout liegt bei 3,8 Prozent, die Union spricht sich zudem gegen die Preiszonenteilung aus.
Das sind nur drei der Beispiele, in denen die Bunderegierung von den Empfehlungen der IEA abweicht. So langsam stellt sich die Frage, ob sich Union und SPD ihrer nunmehr juristisch betätigten Verantwortung bewusst sind. Reiche handelt entgegen eindeutiger Warnungen, teils aus unredlichen Gründen. Kurzfristige politische Siege scheinen aktuell wichtiger zu sein als langfristig gedachte Klima- und Energiepolitik. Daraus kann man der mit einer schweren Hypothek angetretenen Regierung nicht einmal einen Strick drehen. Die klimapolitisch unbedarfte AfD sitzt ihr im Nacken.
Es ist aber auch zu einfach, Katherina Reiche schlicht als inkompetente Gaslobbyistin abzustempeln. Ihre Gesetzesentwürfe haben sinnvolle Teile: Der grundlegende Gedanke, Netzstabilität zu priorisieren und Anbieter erneuerbarer Energien sukzessive stärker marktwirtschaftlich zu integrieren, sind nicht per se falsch. Auch regional differenzierte Baukostenzuschüsse für bessere Effizienz bei der Anlagenplanung sind ein wichtiger Bestandteil moderner Energiepolitik.
Doch schafft die Union es nicht, über ihren Schatten zu springen, wird Reiche an ihrer ohnehin schweren Aufgabe scheitern. Grundlegende Überlegungen wie die Strompreiszonenteilung werden aus parteipolitischen Erwägungen abgeschmettert. Zielführende Subventionen aus dem künstlich beschränkten Haushalt gestrichen. Und die Investitionssicherheit wichtiger Branchen fällt einer vermeintlichen Technologieoffenheit zum Opfer.
Die Verantwortungen sind klar. Der Gesetzgeber muss Klimaschutz organisieren und Unternehmen einen klaren Weg aufzeigen. Wegducken gilt nicht mehr!