Corona-Hilfen

Lockdown für Dividenden: Keine Staatshilfe für Aktionäre

| 13. April 2021
istock.com/erjio74

Die Bundesregierung hat in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für Unternehmen mobilisiert. Jetzt planen zahlreiche Unternehmen, die Hilfen angenommen haben, Gewinne in Milliardenhöhe an ihre Aktionäre auszuschütten.

Nachdem das Corona-Virus unsere Wirtschaft zum Stillstand gebracht hatte, mobilisierte die Bundesregierung Hilfen in Milliardenhöhe, um den unternehmerischen Fortbestand, Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern. Die Staatshilfen in beispielloser Höhe fließen einerseits über den eigens aufgebauten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), andererseits über verschiedene Programme für kleine und mittelständische Unternehmen sowie über das Kurzarbeitergeld. Während die Hilfen über den WSF und die KfW schnell an die Konditionen geknüpft wurden, dass für die Laufzeit der Hilfen keine Gewinne ausgeschüttet, keine Boni gezahlt und keine Aktienrückkäufe getätigt werden dürfen, bleibt das Kurzarbeitergeld bis heute ohne Auflagen. Dabei wird Kurzarbeit derzeit de facto steuerfinanziert und wird den Steuerzahler bisher rund 10 Milliarden Euro kosten.

Im April und Mai geht die sogenannte Dividendensaison in die heiße Phase. Dabei schütten Unternehmen die Gewinne des Vorjahres an ihre Aktionäre aus. Insgesamt planen die 100 größten deutschen Aktiengesellschaften für das Geschäftsjahr 2020 knapp 40 Milliarden Euro an Gewinnen auszuschütten. Die Krise ist jedoch noch nicht überstanden und viele der Unternehmen, die jetzt planen, Gewinne auszuschütten, erhielten 2020 und teilweise auch noch immer Staatshilfen. Die 2018 in Berlin gegründete Bürgerbewegung Finanzwende fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, Ausschüttungen bei Unternehmen zu stoppen, die von Steuergeldern profitierten.

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