Brief aus Brüssel

Fall Le Pen: Die EU wollte sie loswerden – nun duckt sich Brüssel weg

| 02. April 2025

Die französische Rechtsaußen-Politikerin wurde wegen Veruntreuung von einem Pariser Gericht verurteilt und darf nicht bei der nächsten Präsidentschaftswahl antreten. Ist das mit Demokratie und Rechtsstaat vereinbar? Brüssel schweigt. Dabei geht es um EU-Gelder – und um wichtige Prinzipien.

Für Martin Schulz ist es eine späte Genugtuung. Der frühere Präsident des Europaparlaments hatte Frankreichs Nationalistenführerin Marine Le Pen schon lange auf dem Kieker. 2015 hat der SPD-Politiker europäische Ermittler eingeschaltet – wegen Veruntreuung von EU-Geldern während Le Pens Zeit als Europaabgeordnete. Nun wurde die Rechtsaußen-Politikerin von einem Pariser Gericht verurteilt und darf nicht mehr für öffentliche Ämter kandidieren, auch nicht bei der Präsidentschaftswahl 2027.

Der lange Arm der EU hat zugeschlagen. Vergehen gegen das Europarecht werden hart geahndet und können sogar in den Mitgliedsstaaten ernste Konsequenzen haben. Das sollte eigentlich auch Schulz’ Amtsnachfolgerin Roberta Metsola freuen. Die Präsidentin des Europaparlaments tut alles, um Le Pen und ihre rechte Parlamentsfraktion „Patrioten für Europa“ klein zu halten. Obwohl die „Patrioten“ die drittstärkste Fraktion bilden, werden sie von allen wichtigen Posten und Entscheidungen ausgeschlossen.

Doch Metsola schweigt – genau wie Ursula von der Leyen, die Chefin der EU-Kommission. Zum Urteil gegen Le Pen, das weltweit Schlagzeilen machte, will die deutsche Europa-Politikerin nichts sagen. „Kein Kommentar“ aus Brüssel – zu Entscheidungen der Justiz äußere man sich grundsätzlich nicht. Das ist befremdlich. Normalerweise präsentiert sich die Kommission gern als Hüterin des EU-Rechts. Sie betreibt sogar einen Rechtsstaats-Check für alle Mitgliedsländer, Frankreich eingeschlossen.

Doch sobald es politisch wird, ducken sich Metsola, von der Leyen und viele andere EU-Politiker weg. Das war schon in Rumänien so, wo das Verfassungsgericht die Kandidatur des rechtsradikalen Präsidentschaftskandidaten Calin Georgescu untersagt hatte. Brüssel wollte sich auch dazu nicht äußern. Einerseits tun die EU-Politiker alles, um Nationalisten, Populisten und EU-Gegner loszuwerden und von der Macht fernzuhalten. Doch wenn das gelingt – wie in Bukarest und Paris –, duckt man sich weg.

Wer Parallelen zwischen Georgescu und Le Pen zieht, wird schnell als Verschwörungstheoretiker gebrandmarkt. Wer – wie Le Pen – ein „politisches Todesurteil“ beklagt, wird auf rechtsstaatliche Verfahren verwiesen. Dabei wirft ihr Fall ernste Fragen zu Rechtsstaat und Demokratie auf. Das fängt schon mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung an. Le Pen wurde verurteilt, der französische Premier Francois Bayrou jedoch nicht. Dabei hat er ebenfalls EU-Mittel aus dem Parlament für seine liberale Partei „abgezweigt“.

Auch Christine Lagarde, die Chefin der Europäischen Zentralbank, ist gleicher als gleich. Lagarde war 2016 in der Affäre um Finanzhilfen für den Unternehmer Bernard Tapie von einem französischen Gericht schuldig gesprochen worden. Es ging um mehr als 400 Millionen Euro – der Fall Le Pen wirkt dagegen wie Peanuts. Die Richter haben jedoch keine Strafe verhängt. Sie begründeten dies mit Lagardes „Persönlichkeit“ und ihrem „internationalem Ansehen“ – ein klarer Fall von Vorzugsbehandlung.

Auch die Verhältnismäßigkeit darf angezweifelt werden. Mit dem sofortigen Entzug des passiven Wahlrechts greift das Pariser Gericht massiv in die französische Demokratie ein, wie die Richter selbst einräumen. Sie treffen nicht mehr die vergleichsweise unbedeutende Europaabgeordnete, die Le Pen zur Zeit der (mit großer Verspätung fest-gestellten) Rechtsverstöße war, sondern eine Kandidatin für das höchste Amt in Frankreich, die in den Umfragen sogar noch vor Staatspräsident Emmanuel Macron liegt.

Nach französischem Recht ist das okay, im europäischen Recht gibt es dafür aber keine Grundlage. Und demokratisch ist es auch nicht. Denn der demokratische Wettbewerb wird durch das Urteil ganz offensichtlich verzerrt. Dass Le Pen früher selbst drakonische Strafen für korrupte Politiker gefordert hat, macht die Sache nicht besser. Zumindest hätten die Richter den Ausgang des Berufungsverfahren abwarten müssen, bevor sie die Politikerin für die Präsidentschaftswahl sperren.

Wie geht es nun weiter? Le Pen sieht sich als Opfer einer politischen Justiz; ähnlich wie US-Präsident Donald Trump könnte sie – oder ihre Partei – von der rührseligen  Opferrolle profitieren. Zudem wird das Vertrauen vieler Franzosen in Demokratie und Rechtsstaat durch das Urteil und seine Folgen noch mehr erschüttert. Dies bereitet sogar der Regierung in Paris Sorgen. Macron nahm die „unabhängige“ Justiz in Schutz, betonte aber auch, dass jeder Verurteilte das Recht auf Berufung habe.

Keinerlei Einsicht zeigt die EU-Kommission in Brüssel. Als „Hüterin der Verträge“ könnte sie den Fall Le Pen zum Anlass nehmen, um Frankreich an die Prinzipien des Rechtsstaats zu erinnern und einen fairen Wettbewerb bei Wahlen anzumahnen. Doch das traut sich von der Leyen nicht. Stattdessen bereitet sie einen „Demokratieschild“ vor. Er soll „ausländische Einmischung“ bekämpfen – was in der Praxis wohl nichts anderes heißt, als den demokratischen Wettbewerb noch weiter einzuschränken.

Der Entwurf soll Mitte April vorgestellt werden. Er könnte schon nächstes Jahr Gesetz werden – auf jeden Fall rechtzeitig vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich.