Neuer Paragraf 130

Eine Gefahr für den kritischen Diskurs

| 27. Oktober 2022

Die Neufassung der Volksverhetzung in Paragraf 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung. Damit sinkt das Niveau des vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Grundrechtsschutzes weiter ab.

Der Rechtausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am Mittwoch, den 19. Oktober, den Gesetzentwurf der Bundesregierung um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu ergänzen, der eine Änderung in Paragraf 130 Strafgesetzbuch vorsieht.

Offizielle Begründung und Verfahren

Wie die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag ausführten, erfolgte die Änderung aufgrund eines von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens. Die Kommission habe gerügt, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosen unzureichend umgesetzt habe.

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