Zahl der Woche
Das Statistik-Portal Statista veröffentlichte während der heißen Phase der parlamentarischen Debatte zum Rentenpaket 2025 in seinem Newsletter einen Text mit der Überschrift "So groß ist die Finanzierungslücke bei der Rente". Als Rentenlücke wird hier der gesetzlich vorgesehene Bundeszuschuss bezeichnet. Die der Überschrift beigefügte Grafik zeigte, dass er seit 2000 bis heute bei rund 25 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung liegt.
Nominal ist der Betrag in dieser Zeit natürlich enorm angestiegen. Denn er folgt entsprechend gesetzlicher Regelungen im Wesentlichen der allgemeinen Lohnentwicklung. Somit deckt der Bundeszuschuss nicht ein Defizit ab, sondern ist seit 1889 ein fester Bestandteil der Umlagefinanzierung, die sich eben nicht allein auf Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stützt.
Für Bismarck war der Steuerzuschuss ein konstitutiver Teil der Sozialversicherung. Er konnte durchsetzen, dass der Zuschuss 1889 bei 33 Prozent der Gesamteinnahmen lag. Bei der Umstellung des deutschen Rentensystems auf das Umlageverfahren der sogenannten dynamischen Rente im Jahr 1957 sprach sich der Gesetzgeber für einen Bundeszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten aus.
Heute bezeichnen Fachleute den Bundeszuschuss fälschlicherweise als Defizit, verwenden wachsende Nominalgrößen als Indikator und übersehen es, dass in ihren eigenen Graphiken die Bundeszuschüsse seit 25 Jahren stabil bei 25 Prozent der Ausgaben liegen.