Verbotsdebatte

Verbot der AfD zum Schutz der Demokratie?

| 07. Februar 2024
IMAGO / Middle East Images

Wenn Politiker ein Verbot der AfD fordern, sollte man misstrauisch werden. Wollen sie wirklich die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen – oder vielmehr einen lästigen Konkurrenten unter Umgehung demokratischer Mechanismen beseitigen?

Prominente Stimmen aus unterschiedlichen Parteien sprechen sich derzeit dafür aus, einen Antrag auf Verbot der AfD auf den Weg zu bringen. Andere widersprechen: So ein Verfahren dauere lange. Mit einer Entscheidung sei namentlich erst nach den nächsten Bundestagswahlen zu rechnen. Bis dahin befeuere man das Opfernarrativ der Rechtspopulisten, was ihnen gegenüber den Wählern zugutekommen könne. Zudem seien die Erfolgsaussichten ungewiss, ein abgewiesener Verbotsantrag könne als Siegel politischer Unbedenklichkeit missverstanden werden. Und selbst ein Verbot könne sich mittelfristig als zwiespältig erweisen, falls Aktivisten und Wähler auf extremere politische Parteien ausweichen, die dann ihrerseits aufwändig und langwierig verboten werden müssten.

Viele der ins Feld geführten Bedenken haben Hand und Fuß, namentlich sind die Erfolgsaussichten eines etwaigen Verbotsantrags zweifelhaft – hierauf werde ich zu sprechen kommen. Auffällig ist aber die strategische Natur der Bedenken. Dass sich Parteiverbote der Rede von der „wehrhaften Demokratie“ zum Trotz mit demokratischen Prinzipien beißen, kommt in den Einwänden nicht vor. Mit dem vorliegenden Kommentar möchte ich dazu ermuntern, den Sachverhalt einmal von einer anderen Seite zu betrachten. Nicht nur ehrenwerter Antifaschismus, so meine ich, veranlasst Politiker, für ein AfD-Verbot einzutreten. Die Attraktivität der Idee besteht auch in der Aussicht, sich eines unliebsamen und in den Umfragen wachsenden Konkurrenten möglicherweise auf juridischem statt politisch-demokratischem Wege entledigen und den Trägern bestimmter politischer Präferenzen im Ergebnis die politische Repräsentation entziehen zu können. Das ist nichts, was einem Demokraten gefallen kann oder sollte.

Eine ungewöhnliche Debatte

Als Mitarbeiter eines stark internationalisierten Forschungsinstituts erfahre ich regelmäßig, wie deutsche Debatten bei ausländischen Kolleginnen und Kollegen ankommen. Das gilt derzeit für die deutsche Haltung zum Gaza-Krieg und eben für das geforderte AfD-Verbot. Ein Wachstum rechtspopulistischer Kräfte ist bekanntlich quer durch Europa (unter Ausnahme Dänemarks) zu verzeichnen, die Forderung nach Parteiverboten ist hingegen exzeptionell – die Idee, das sei demokratiekompatibel, ja sogar demokratiepolitisch geboten, erscheint vielen ausländischen Beobachtern merkwürdig.

Auch ich war überrascht, als ich recherchierte, wie oft in EU-Ländern eigentlich Parteien verboten werden. Ich stieß auf das im Jahr 2003 ergangene Verbot der spanischen Batasuna, die als politischer Arm der als Terrororganisation eingestuften ETA galt – aber auf keine weiteren Fälle in der EU (ich schließe nicht aus, dass mir Fälle entgangen sind). Außerhalb der EU fand ich Parteiverbote in Ländern wie der Türkei, Indonesien und Saudi-Arabien. In der Ukraine wurden im Jahr 2015 drei Parteien verboten, darunter die größte kommunistische Partei des Landes. Jüngst sprach Präsident Selenski – im Kriegskontext – via Dekret ein Betätigungsverbot für elf Oppositionsparteien aus, Vollverbote sind offenbar in Vorbereitung. Kurz: Parteiverbote, wie sie in Deutschland zuletzt 1952 (SRP) und 1956 (KPD) erfolgten, sind kein Merkmal gefestigter Demokratien, sondern sind für diese aus guten Gründen untypisch.

Entsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht die Latte für das nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes grundsätzlich mögliche Parteiverbot hoch angelegt, wie der im Jahr 2017 abgewiesene Antrag auf Verbot der NPD verdeutlichte. Betrachten wir die Hürden genauer. Karlsruhe verlangt dreierlei: Erstens verfassungsfeindliche Ziele der Gesamtpartei, nicht nur jene einzelner Repräsentanten oder Untergliederungen. Aber Verfassungsfeindlichkeit allein reicht nicht. Zweitens setzt ein Verbot ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen zur Zielerreichung voraus. Drittens operiert das Verfassungsgericht mit dem Kriterium der Potenzialität: Es muss nachgewiesen werden, dass von den Zielen und dem Vorgehen der Partei wirklich eine Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgeht.

Oligarchiekritik und Verfassungsbogen

In der öffentlichen Debatte konzentriert sich die Begründung der Verbotsforderung auf die AfD-Haltung zur parlamentarischen Demokratie, die in Kritik am – in der Diktion der Partei – „Parteienstaat“ zum Ausdruck kommt. „Heimlicher Souverän in Deutschland“, so die AfD in ihrem Programm zur Bundestagswahl 2017, sei „eine kleine, machtvolle politische Oligarchie, die sich in den bestehenden politischen Parteien ausgebildet hat.“ Diese politische Elite, findet die AfD, habe die Sensibilität gegenüber wirklichen Problemen verloren und konzentriere sich stattdessen auf den Machterhalt. Wahlweise spricht die AfD seither auch von Alt-, Mainstream-, Kartell- oder Systemparteien. Als Gegenmittel identifizieren die Rechtspopulisten mehr direkte Demokratie und mehr Basisdemokratie innerhalb der Parteien einschließlich der eigenen.

Unklar ist, ob und warum sich die AfD damit tatsächlich gegen die Demokratie als solches und sich selbst damit außerhalb des Verfassungsbogens stellt. Bestätigen kann ich jedenfalls, dass sich Kritik an Parteienoligarchie auf eine grundsätzlich ehrenwerte Tradition der Parteienforschung berufen kann, die von Robert Michels Parteiensoziologie bis mindestens zur Kartellparteien-Hypothese von Richard S. Katz und Peter Mair reicht. Dieser Sichtweise zufolge sind Tendenzen zur Oligarchisierung im Parteienwesen real und bedürfen Gegenstrategien. Aus genau solchen Gründen experimentierten die Grünen in ihren Anfangsjahren mit strengen Rotationsregeln und einer auf die Spitze getriebenen innerparteilichen Basisdemokratie. Zumindest letztere findet sich auch bei der AfD, wie der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne auf Grundlage umfänglicher Daten zu Kandidatenaufstellungen bei deutschen Parteien gezeigt hat. Die Befunde sind bemerkenswert:

„All indicators measuring intra-party democracy in candidate selection show the highest value for the AfD compared to the other parties in the Bundestag” (Seite 488).

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich selbst halte von dieser Linie der Parteien- und Demokratiekritik wenig. Ein potenzielles Demokratieproblem ergibt sich meines Erachtens nicht aus der Existenz einer spezialisierten politischen Elite, sondern aus tatsächlichen oder vermeintlichen Mängeln ihrer Responsivität (ihrer Bereitschaft, auf die Interessen der Bürger einzugehen). Wie es um diese Responsivität bestellt ist, ist alles andere als leicht zu bestimmen. Ich sehe eine Doppelbewegung: Angesichts fluider gewordener politischer Stimmungen scheinen die Parteien von äußerster Nervosität, von einer bemerkenswerten Hyper-Responsivität erfasst – in kleinen bis mittelgroßen, symbolträchtigen Fragen. Dem steht eine versperrte Responsivität bei anderen, größeren Fragen gegenüber, hervorgerufen durch die Verlagerung wichtiger Entscheidungen an nichtmajoritäre Organe einschließlich jener der EU. Das reicht bis hin zur Finanzierungsseite der Budgetpolitik. Hier herrscht die große entpolitisierte Alternativlosigkeit, die in der Tat ein Demokratieproblem ist. Wie auch immer: Man mag von der Oligarchisierungskritik der AfD wenig halten. Dass sich die Partei mit ihr gegen Verfassung und Demokratie stellt, überzeugt mich nicht. Es würde mich wundern, wenn Karlsruhe es im Falle des Falles völlig anders sähe.

Das AfD-Programm in drei Politikfeldern

Nun sind Vorstellungen zu institutionellen oder partei-internen Reformen der repräsentativen Demokratie eins, politische Inhalte sind etwas anderes. Für viele Beobachter scheint ausgemacht, dass sich die AfD auf einem Pfad steter Radikalisierung befindet. Vielleicht ist es so. Die Belege für die Behauptung kommen aber regelmäßig ziemlich kurz. Sie erscheint korrekt, sofern der seit 2015 erfolgte Übergang von der neoliberalen und Euro-kritischen Professorenpartei zur rechtspopulistischen Kraft gemeint ist – diese Transformation lässt sich gewiss als Radikalisierung beschreiben. Anzeichen für eine Radikalisierung innerhalb der zweiten, rechtspopulistischen Phase erscheinen mir aber zumindest widersprüchlich. Sie deuten mal in die eine, mal in eine andere Richtung.

Blicken wir beispielhaft in drei Politikfelder hinein und beginnen mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Hier markierte der Übergang zur rechtspopulistischen Partei mit starker Basis in Ostdeutschland eher eine Normalisierung als eine Radikalisierung. So finden sich im Programm für die Bundestagswahl 2021 Bekenntnisse zur Arbeitnehmermitbestimmung, zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, zum Mindestlohn und, allgemein, zur Sozialen Marktwirtschaft. Lohndumping durch Leiharbeit soll verhindert werden, einige weitere Punkte ließen sich nennen. In solchen Fragen hat sich die Partei auf die politische Mitte zubewegt und positioniert sich im Saldo wohl leicht links der FDP, die keine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifträgen fordert. Soweit ich erkennen kann, erstreckt sich der Drang Richtung Mitte aber nicht auf die Steuerpolitik, wo weiterhin die Vorstellungen aus den Anfangsjahren vorherrschen.

Ganz gewiss ist die AfD die mit Abstand europakritischste Partei im Bundestag. Eine Radikalisierung im Zeitverlauf liegt aber wohl ebenfalls nicht vor, jedenfalls nicht durchgängig, jüngst war eher das Gegenteil zu beobachten. Noch 2021 wollte die Partei einen EU-Austritt Deutschlands, in das Wahlprogramm für die EP-Wahlen 2024 hat es diese Forderung nicht mehr geschafft. Genauso erging es dem Ruf nach einer „geordneten Auflösung“ der EU. All das kann natürlich taktischen Erwägungen geschuldet sein, sorgsam zu prüfen wäre aber auch die Möglichkeit, dass die AfD tatsächlich auf einen moderateren Europakurs nach dem Vorbild der rechtspopulistischen Parteien Italiens und Frankreichs einschwenkt.

Der Elefant im Raum ist freilich nicht die Sozialpolitik oder die Europapolitik, sondern die Migrationspolitik – und da wird es heikel. Denn auch migrationspolitisch sind sich AfD und politische Mitte nähergekommen, aber aus völlig anderen Gründen als einer Ent-Radikalisierung der Rechtspopulisten. Derzeit schwenkt die Regierung, an der ja immerhin die Grünen als zweitstärkste Kraft vertreten sind, in der gesamten Breite der verfügbaren Instrumente auf eine Minimierung der Zuwanderung um: mehr sichere Herkunftsländer, mehr Grenzkontrollen, Leistungskürzungen, Bezahlkarten statt Bargeld, mehr Abschiebungen, Prüfung der Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Für solche Ideen wurde man vor Jahren noch aus der SPD ausgeschlossen.

Das schlechte Gewissen über diesen Positionswechsel ist mit Händen zu greifen. Ist die Attraktivität der Forderung nach einem Parteiverbot vielleicht auch diesem Umstand geschuldet? Weil sie es erlaubt, den einwanderungspolitischen Schwenk unter gleichzeitiger Zurschaustellung des eigenen Antirassismus und Antifaschismus zu vollziehen? Ich freue mich aufrichtig über jeden, dem es gelingt, mir diesen bösen Verdacht ganz oder teilweise auszureden. So oder so, ein legitimes Fundament für ein demokratisch fragwürdiges Parteiverbot wäre ein solch schlechtes Gewissen jedenfalls nicht.

Aggressiver Kampf und Potenzialität als weitere Hürden

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie oben bereits herausgestellt, zwei weitere Hürden benannt, die ein Parteiverbot nehmen müsste. Zum einen muss die in Rede stehende Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, sondern auch ein kämpferisch-aggressives Vorgehen aufweisen. Passt das auf die AfD? Ihr unappetitliches Vokabular, etwa die Rede von dem angeblich politisch erwünschten „Großen Austausch“ (oder der „Umvolkung“) dürfte hierfür nicht ausreichen. Es muss aber auch keine paramilitärischen Untergliederungen geben, um die Hürde zu nehmen. Im Falle eines Verbotsantrags würde Karlsruhe nicht nur öffentlich zugängliche Dokumente, sondern auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu Rate ziehen. Möglicherweise legen diese Erkenntnisse Untergrundmethoden der Rechtspopulisten offen, über die wir naturgemäß nicht verfügen – das will ich nicht ausschließen. Dass solche Einsichten vorliegen, ist aber eine gewagte Wette und ein schlechtes Fundament einer Verbotsforderung.

Das verbleibende Kriterium ist die Potenzialität, also die zumindest nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die betroffene Partei die verfassungsmäßige Ordnung tatsächlich beseitigen könnte. Daran scheiterte das NPD-Verbot – was man auch dann merkwürdig finden kann, wenn man wie ich kein Freund von Parteiverboten ist. Kann eine Partei zu klein (oder zu groß) sein, um verboten zu werden? Aus dem Wortlaut des Artikels 21 Absatz 2 GG geht jedenfalls nichts dergleichen hervor. Das Bundesverfassungsgericht nahm das Kriterium als Konzession an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf, der eigene Prüfmaßstäbe für Parteiverbote entwickelt hat. Meines Erachtens sollte man dies nicht zu hoch hängen: Karlsruhe verlangt nicht, dass eine Partei an der Schwelle zur Machtübernahme steht, um die Hürde für ein Verbot zu nehmen. Das NPD-Verbot scheiterte, weil ein Potenzial zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung angesichts der politischen Bedeutungslosigkeit der Partei beim besten Willen nicht zu erkennen war. Eben deshalb zeigte das Gericht dem Verfassungsgeber den Weg des Entzugs der staatlichen Parteienfinanzierung auf.

Gewarnt sei vor dem Fehlschluss, den beispielsweise Markus Söder beging, als er den Ausschluss aus der öffentlichen Finanzierung als „Blaupause“ für den Umgang mit der AfD bezeichnete. Lediglich im Hinblick auf die Potenzialität ist der Weg über die Parteienfinanzierung niedrigschwelliger als das Parteienverbot, nicht aber im Hinblick auf die Kriterien der Verfassungsfeindlichkeit und des aggressiv-kämpferischen Vorgehens. Aber letzteres und gerade nicht ersteres wäre bei einem Antrag auf ein AfD-Verbot das Problem. Am Rande sei erwähnt, dass sich auch der vermeintlich einfache Weg eines Grundrechtsentzugs für ausgewählte AfD-Politiker wie Björn Höcke bei genauerer Hinsicht als ausgesprochen steinig erweist. Weder ist klar, ob sich ein solcher Entzug überhaupt auf die Wählbarkeit erstrecken könnte, noch lässt sich verhindern, dass sich Höcke und andere vor Gericht auf andere Grundrechtsquellen wie die Europäische Menschenrechtscharta berufen können.

Die Motive der Verbotsbefürworter hinterfragen

Im Ergebnis kann es sein, dass Politiker einen Verbotsantrag ins Spiel bringen, weil sie den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Gefahr sehen und nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage zu dem Schluss gekommen sind, den Nachweis einer evidenten Verfassungsfeindlichkeit der AfD, inklusive des Nachweises ihres kämpferisch-aggressiven Vorgehens, führen zu können. Unsicher bin ich aber, ob das wirklich ihr Hauptmotiv ist. Ich befürchte, dass die Verbotsforderung angesichts des Umschwenkens zu einer rigideren Einwanderungspolitik auch einem Selbstentlastungsreflex folgt. Vor allem aber befürchte ich, dass ein Parteiverbot vielen befürwortenden Politikern als Möglichkeit erscheint, sich eine wachsende Konkurrenz unter Umgehung der für so etwas eigentlich vorgesehenen politischen Wege vom Leibe zu schaffen.

Der undemokratische Charakter solcher Vorstellungen tritt besonders deutlich hervor, wenn man sich zusätzlich vergegenwärtigt, dass die AfD-Anhänger weder sozial noch geographisch zufällig über den politischen Raum verteilt sind. Empfänglich für den Rechtspopulismus sind bekanntlich besonders Personen mit Bildungsabschlüssen bis zur Sekundarstufe. Häufig sind sie in absteigenden Berufen tätig. In regionaler Hinsicht finden wir sie eher außerhalb der boomenden jungen und diversen Zentren der Wissensgesellschaft oder in den ärmeren Stadtteilen der Großstädte. In Umfragen geben sie häufig an, sich von den Verhältnissen entfremdet und von den politischen Eliten nicht repräsentiert zu fühlen.

Man mag hier von einer Polarisierung sprechen oder auch nicht, das ist derzeit ein großes Thema in den Talkshows und Feuilletons (und natürlich auch in der Forschung). Für demokratiewidrig halte ich die Strategie, diesen Leuten verbieten zu wollen, das zu wählen, was sie offenbar – leider – wählen möchten. Einen Demokraten muss es bei solchen Vorstellungen schütteln, so unappetitlich oder abstoßend man die AfD auch finden mag. Gegenüber Politikern, die Parteiverbote im Namen der Demokratie fordern, rate ich daher zu Misstrauen.