Klimaschutzgesetz

Aufgeheizte Atmosphäre

| 23. Mai 2023

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes stößt auf harte Gegenwehr der Opposition: Die Investitionskosten für einzelne Haushalte seien zu hoch. Dabei gäbe es eine Lösung – den Solidarkredit.

In Deutschland gibt es zu Beginn jedes Frühjahrs ein festes Ritual klimapolitischer Beratungstermine von wissenschaftlicher Seite. Mitte März stellt das Umweltbundesamt seine Berechnungen der CO2-Emissionen für das vergangene Jahr vor. Und, wie vorhersehbar, gibt es wieder zwei Sorgenkinder: Gebäude und Verkehr. Bezüglich der ersten Position war zwar aufgrund der höheren Heizkosten, die zu geringerem Verbrauch führten, und des milden Winters ein Rückgang von 2022 auf 2021 zu vermelden. Aber trotzdem wurde die Zielmarke der nötigen Emissionsminderung zur Erreichung der Klimaziele um Einiges verfehlt. Nach dem UBA-Bericht ist dann der Expertenrat für Klimafragen dran. Innerhalb von vier Wochen prüft er die dortigen Zahlen und gibt Empfehlungen für weitere Aktivitäten. Auch diese Institution moniert, dass Verkehr und Gebäude stetig über dem eigentlich Erlaubten liegen.

Aber was macht die Ampel? Statt zu überlegen, wie die beiden Haupt-Problemfelder künftig verstärkt in den Griff zu bekommen sind, will sie lieber das Klimaschutzgesetz so verwässern, dass die überaus wichtige Ressortzuständigkeit aufgehoben wird. Die Ministerien Verkehr (FDP) und Wohnen (SPD) – und natürlich auch die anderen Bereiche, also Industrie, Landwirtschaft, Energie etc. – sollen nun nicht mehr wie bisher nach § 4 für ihren jeweiligen Beritt verantwortlich sein und bei einem etwaigen Überschreiten der jährlichen Klimaziele Sofortprogramme zur Korrektur zu verfassen haben.

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