Erneuerbare-Energien-Gesetz

»Frei von ideologischem Wunschdenken«

| 06. Oktober 2020
istock.com/Joseph Schulze

Der Energieexperte Harald Schwarz übt deutliche Kritik am EEG: In der Bevölkerung werde in fahrlässiger Weise der Eindruck erweckt, die Hälfte des Weges zu einer CO2-freien Stromerzeugung sei bereits geschafft.

Am 15. Juni trifft sich in der Konrad-Adenauer-Straße 1 in Berlin der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages. Tagesordnungspunkt ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur »Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude«. Es ist ein weiterer von zahlreichen Änderungsanträgen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das erstmals im Jahr 2000 in Kraft getreten ist und seither stetig weiterentwickelt wurde.

Das EEG ist nicht irgendein Gesetz, sondern eine zentrale Säule der Energiewende, die die Bundesregierung vorantreiben will. Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Große Koalition zusätzliche 10 Milliarden Euro locker gemacht, um die EEG-Umlage zu stützen. Ziel des EEG: den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Vor 20 Jahren, mit der Einführung des EEG, lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland noch bei knapp 6,3 Prozent, 2018 waren es 37,8 Prozent.

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