Beamte als Einzahler

Großes Geldgeschenk für die Rentenkasse. Wird es abgelehnt?

| 22. Mai 2025
IMAGO / photothek

Die Aufnahme von Beamten und Selbständigen in die Rentenversicherung könnte Jahrzehnte lang erhebliche Mehreinnahmen ohne Ausgaben sichern. Der Widerstand dagegen ist stark ideologisch begründet.

Nur Tage als neue Ministerin für Arbeit und Soziales im Amt und schon hat Bärbel Bas eine bundesweit heftige Diskussion initiiert: sollen künftig auch Beamte und Selbständige in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen? Die auch in der Vergangenheit immer mal wieder aufgeflackerte Debatte fokussiert dabei damals wie heute stark auf Fairness. Typisch für diese Position ist etwa der Beitrag von Günter Eder in MAKROSKOP aus 2020: „Es besteht kein Zweifel, dass aus Gerechtigkeitsgründen auch Selbständige, Beamte, und Politiker in das gesetzliche Rentensystem einbezogen werden sollten; denn es ist nicht einzusehen, dass manche Berufsgruppen, die niemals Beiträge in irgendein Rentensystem eingezahlt haben, später Renten oder Pensionen aus Steuermitteln beziehen, die weit über dem liegen, was ein gesetzlich Versicherter nach jahrzehntelanger Beitragszahlung jemals an Rente erwarten kann.“

So sinnvoll und bedeutend die Thematisierung der Gerechtigkeitsdimension auch ist, zu sehr in den Hintergrund rückt dabei, dass es gleichzeitig auch eine größere und langanhaltende Finanzspritze für die GRV bedeuteten kann. Diese Dimension wird meist als relativ unwichtig abgetan. Noch einmal Eder: „Zwar würde sich die Einnahmesituation der Rentenversicherung erst einmal verbessern..., da viele junge Leute als Beitragszahler neu hinzukämen, ohne dass die Zahl der Rentenempfänger (und damit die Ausgaben) spürbar zunehmen würden. Das würde jedoch nicht auf Dauer so bleiben.“

Die systematische Abwertung des jahrzehntelangen Einnahmezuflusses ohne korrespondierende Ausgabenverpflichtung soll im Folgenden kritisch betrachtet und stattdessen ihre Bedeutung hervorgehoben werden. Ich gehe dabei von einem Einführungsmodell mit maximal wenig Umstellungsnotwendigkeiten für bereits im Beruf stehende Selbständige und Beamte und zunächst auch nur geringen Adaptionsbedarfen bei den öffentlichen Arbeitgebern aus. In die GRV sollen danach künftig allein zusätzlich Neu-Beamte und Neu-Selbständige, im Regelfall also die Berufsanfänger aufgenommen werden. Das ist keine ungewöhnliche Annahme. So will etwa auch Marcel Fratzscher vom DIW in seiner aktuellen Stellungnahme zum Thema nur die neuen Berufsjahrgänge in die GRV überführen. Für alle anderen sollen die bisherigen Regelungen weitergelten. Bei einer solchen Beschränkung kommt sicher gleich die Frage auf, wäre das denn finanziell überhaupt von Bedeutung?

Zuerst einige Basisdaten zur quantitativen Relevanz. Laut dem Statistischen Bundesamt haben wir in Deutschland aktuell 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Zahl der Selbständigen einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen wird mit 3,8 Millionen angegeben. Allerdings ist ein Teil der Selbständigen wie Handwerker, freie Lehrer, Künstler etc. bereits heute sozialversicherungspflichtig, so dass netto 3,5 Millionen neu hinzukämen. Die Gruppe der Beamten und Richter sowie Berufssoldaten (im Folgenden ‚Beamte‘) umfasst 1,8 Millionen Personen. Beide Populationen zusammen, also Selbständige plus Beamte, machen damit 15 Prozent der bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus (hier wie später gerundet).

Ein Geldsegen für längere Zeit

Interessant ist nun die lange Zwischenzeit. Geht man von einem Eintritt in den Beamtenstaus oder den Schritt in die Selbständigkeit von 22 Lebensjahren aus, eine ungefährere Mitte zwischen einem früheren Beginn bei einer Ausbildung und einem späteren bei einem Studium, sowie von einem künftigen Standardrentenbeginn von weiter 67 aus, die Zielmarke heute, dann hätten wir 45 Jahre Einzahlung ohne Auszahlung. Mit ähnlichen Annahmen arbeitet der Sachverständigenrat (SVR) (siehe unten). Natürlich wird es vorzeitige Ausscheidungsfälle aus dem Berufsleben und einige Fälle früheren Rentenbezugs, vor allem wegen gesundheitlicher Probleme, geben. Aber das lässt sich bei einer solchen Überschlagsrechnung vernachlässigen.

Viereinhalb Dekaden lang erhielte die GRV also zusätzliche Beiträge, ohne dass sie für diese später Berechtigten jetzt schon Auszahlungen zu leisten hätte. Man erzielte seitens der heutigen und zukünftigen klassischen Beitragszahler einen Einführungsgewinn. Das ist nichts Neues in Deutschland. So bedeutete die Rentenreform von 1957, dass den damaligen verarmenden Altersrentnern Einkommen von den Beitragszahlern zuflossen, obwohl sie keine Zahlungen nach dem Umlageverfahren geleistet hatten. Sie waren somit ‚Gewinner‘ einer historischen Umbruchsepoche.

Die gut begründete Vorhersage zusätzlicher Einnahmen über 45 Jahre bedeutet ein großes Geldgeschenk für die Rentenkasse. In einer Zeit, wo es gerade kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Nuklearmächten gibt, ein beginnendes Durchrütteln des Arbeitsmarktes durch Künstliche Intelligenz, dazu fast täglich Prognosen mit Katastrophencharakter durch den Klimawandel erscheinen, stellen 45 Jahre eine sehr lange Periode dar. Es ist sicher nicht allzu häufig, dass für einen solchen Zeitraum prinzipiell positive Effekte durch einen Politikwechsel vorhergesagt werden können.

Und inwiefern dann das heute gerne angeführte Abwehrargument, dass Beamte länger leben – es gilt so auch nicht für Selbständige –, dass also schon deshalb deren Einbeziehung ein angebliches Minusgeschäft für die GRV wäre, überhaupt noch in der fernen Zukunft zutrifft, wenn die Auszahlungen beginnen, kann niemand mit einiger Sicherheit vorhersagen. Denn das hat viel damit zu tun, dass bei Beamten durch die große Lehreranzahl darin Akademiker und Frauen überrepräsentiert sind. Beides sind Treiber bei der Lebenserwartung. Es kann also gut sein, dass in einem knappen halben Jahrhundert der allgemeine Arbeitsmarkt mit der Akademisierung und der weiblichen Erwerbstätigkeit nachgezogen hat oder auch Schule ganz anders organisiert wird.

Dazu gilt, dass die Rente generell eine große soziale Schieflage hat, indem sie die unterschiedliche Lebenserwartung nach sozialer Schicht nicht berücksichtigt. Das kann man aber leicht korrigieren, wie hier im MAKROSKOP schon aufgezeigt wurde. Und unter den künftigen Regierungen über die nächsten 45 Jahre (immerhin elf volle Legislaturperioden) fände sich vielleicht auch eine mit dem Mut zu einer solchen Korrektur.

Natürlich wären die Beiträge seitens der neu aufgenommenen Beamten und Selbständigen am Anfang im Vergleich zu allen Beitragseinnahmen noch gering. Aber sie wären schon da nicht zu missachten und auch jährlich steigend. Unterstellt man eine in etwa gleiche Altersgleichverteilung der Beschäftigtenkohorte über diese Periode, so machte also das jährliche Hinzutreten einer neuen Berufsanfänger-Kohorte ein Fünfundvierzigstel der 15 Prozent bei erreichter vollständiger Integration aus. Zu Beginn des neuen Verfahrens wären es gerade Mal 0,34 Prozent. Aber schon im nächsten Jahr dann 0,67 Prozent, und im dritten würde die erste Prozenthürde mit rechnerisch 1 Prozent erreicht werden. Bis schließlich am Ende der Übergangsperiode es zu den maximal 15 Prozent Zuschuss käme.

Immer in heutigen Geldeinheiten ausgedrückt entspricht das definitiv keinen vernachlässigbaren Summen. Die GRV weist Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten in Höhe von 289 Milliarden Euro aus. Unterstellt man, dass die Beiträge der neuhinzukommenden Beamten und Selbständigen im Durchschnitt denen der bereits jetzt Versicherten entspricht, bedeutet das, dass schon im ersten Jahr etwa 1 Milliarden Euro extra hereinkommen, im zweiten 1,9 Milliarden, im dritten 2,9 Milliarden etc. Und im letzten Jahr wäre das Maximum mit 44 Milliarden Euro Zusatz-Einnahmen erreicht. Insgesamt könnten so über die gesamte Periode hinweg nicht weniger als 1.007 Milliarden Euro an Einführungsgewinn erwartet werden oder 22 Milliarden Euro durchschnittlich pro Jahr.

Diesen für viele sicher erstaunlich hohen Geldzuflüssen stehen bis dahin keine Ausgaben gegenüber. Und die später erwartbaren Zahlungen werden anders finanziert. Die GRV beruht auf einem Umlageverfahren. Die Renten der in 45 Jahren in den Ruhestand wechselnden werden von den Beiträgen der dann aktuell als Beamte und Selbständige aktiven Erwerbstätigen gezahlt. Dabei wird natürlich, wie immer bei solchen Überschlagskalkulationen, davon ausgegangen, dass die Größe dieser Gruppen in etwa konstant bleibt.

Deshalb enden die guten Nachrichten nicht einmal mit dem Rentenbeginn der ersten Altersgruppe, die in die GRV einbezogen wurden. Denn ihr stehen weiter zunächst mehr Einzahlende gegenüber, die erst mit der Zeit abschmelzen. Wenn man davon ausgeht, dass etwa 15 Jahre an Rentenbezug zu erwarten wären (gleich einer Lebenserwartung von 82 Jahren), dann endet der Einführungsgewinn endgültig erst im 60sten Jahr Jahre nach der Umstellung.

Keine Nachteile?

Keine Nachteile, sondern nur Vorteile für die GRV, kann man präzisieren. Wer aber mit solchen zu rechnen hat, sind die öffentlichen Arbeitgeber. Während die Pensionen erst in der Zukunft anfallen, müssten sie nun für die Berufsanfänger selbst den Arbeitgeberanteil zahlen, sich etwas an Kompensation für den Arbeitnehmeranteil ausdenken um Gehaltsverluste zu vermeiden und auch die Zusatzversorgung leisten, die heute im öffentlichen Dienst bei den Angestellten üblich ist. Das heißt, die Personalausgaben würden bei einer Umstellung jährlich steigen, aber in der Summe wegen der Konzentration auf die Neuverbeamteten ebenfalls recht bescheiden beginnen.

Man müsste das Gehaltsgefüge für diese Gruppe neu justieren, um im Vergleich mit der Privatwirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben. Denn potentiell Interessierte an einem Job als Beamter würden sich immer das Gesamtpaket anschauen. Und da spielt neben dem Gehalt und der Unkündbarkeit auch die Höhe der späteren Pension eine gewichtige Rolle. So wird etwa eine Durchschnittsrente aus Altersgründen in Deutschland mit monatlich höchst bescheidenen 1.099 Euro angegeben, eine dazu zu addierende Betriebsrente im öffentlichen Dienst betrug im Schnitt 386 Euro. Das durchschnittliche Ruhegehalt lag dagegen bei 3.240 Euro. Der Unterschied ist schon sehr groß, auch wenn zu berücksichtigen ist, dass Pensionen vollständig zu versteuern sind und nicht nur teilweise, wie aktuell bei den Rentenbeziehern.

Es lässt sich weiter argumentieren, der beschriebene Nachteil der öffentlichen Arbeitgeber bei der Umstellung von Pensionen auf Renten für Beamte ist gar keiner, sondern nur die Korrektur eines bisherigen Fehlverhaltens. Denn jede vernünftige Organisation hätte eigentlich Sorge für den Fall tragen müssen, dass künftig schon voraussehbar das Wachstum an Steuereinnahmen übersteigende Pensionszahlungen anfielen – vor allem weil man in Wellen mal mehr, mal weniger verbeamtete -, und dafür Reserven gebildet werden sollten um das Problem nicht künftigen Generationen aufzuhalsen.

Etliche Bundesländer, die wegen der Bildungszuständigkeit weit mehr als die Kommunen und der Bund verbeamten, haben das auch so wenigstens teilweise gemacht. Aber manchmal galt es einfach nur als Sparschwein, das man bei Bedarf auch vorher für aktuelle Ausgabenvorhaben anzapfen konnte, zum Beispiel letztes Jahr in Schleswig-Holstein. Künftige Zahlungen an die rechtlich unabhängige GRV würden dergleichen Finanztricksereien ausschließen und damit die Transparenz über den Finanzbedarf der öffentlichen Hand nicht zuletzt für die Bürger erhöhen.

Bei Selbständigen gibt es solche benennbaren zumindest angeblichen Nachteile wie bei den Beamten nicht. Bestenfalls könnte man anführen, dass sie jetzt in der Wahl ihrer Altersvorsorge stärker als früher beschränkt wären. Aber dies trifft ja auf alle anderen schon lange zu. Es würde einfach ein bisheriges Privileg, wenn man das überhaupt so nennen möchte, abgebaut. Entlastet würden dagegen die Steuerzahler. Denn bei nicht wenigen Selbständigen und Freiberuflern droht Altersarmut. Etwa ein Viertel dieser Gruppe gab an, keinerlei private Altersvorsorge zu haben, und müsste dann später vielleicht aus den öffentlichen Kassen alimentiert werden. Das entfiele künftig, weil eben eine eigene Rente bezogen würde.

So viel Abwehr

Eigentlich müssten sich die verantwortlichen Politiker ungemein darüber freuen, dass über viele Legislaturperioden substantielle Zuflüsse in die GRV organisiert werden könnten, denen keine Ausgaben dort gegenüberstehen. Das ist auch kein Geheimwissen, welches ihnen nur noch nicht offenbart wurde. So hat sich der SVR in seinem Gutachten 2023/24 explizit damit beschäftigt, Modellrechnungen mit Beginn 2024 unternommen und zu den Beamten dies ausgesagt (Selbständige analog):

„Eine Ausweitung des Versichertenkreises auf künftige Beamtinnen und Beamte könnte die GRV kurz- bis mittelfristig finanziell entlasten, wenn zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen Renten anfallen. Die Simulationsrechnung zeigt, dass eine solche Reform ab dem Jahr 2024 zu niedrigeren Beitragssätzen im Vergleich zum Basisszenario führen würde. Gleichzeitig würde in diesem Zeitraum ein höheres Sicherungsniveau in der GRV erreicht. (…) Der positive Effekt auf den Beitragssatz kehrt sich aufgrund der langfristig höheren Rentenleistungen jedoch voraussichtlich ab Mitte der 2070er-Jahre wieder um.“

Wobei das ‚umkehren‘ sich auf die Differenz in der Lebenserwartung bezieht, eine bereits angesprochene, heute praktisch nicht sinnvoll über eine so lange Frist voraussagbare Größe, die noch dazu durch die Einbeziehung der unterschiedlichen Bezugsdauern in die Rentenformel leicht korrigiert werden kann.

Aber der konservative Teil der Koalition hat den Vorstoß von Bärbel Bas sofort geblockt. Natürlich spielt hier ein Teil Klientelpolitik eine Rolle. CDU/CSU sind sowohl mit Selbständigen wie mit Beamten politisch gut verbandelt, die beide auf ihren Privilegien beharren. Aber es steckt wohl sehr viel mehr dahinter. Typisch ist hier der Beitrag des arbeitgeberseitigen IW zur aktuellen Debatte. Zunächst wird zwar konzediert, dass Bärbel Bas gar kein konkretes Modell vorgeschlagen hat und auch ein Verfahren, wie es hier angenommen wurde, möglich wäre, wo nur Neu-Beamte einzahlen müsste.

Aber dann wird doch nur noch auf eine andere Variante eingegangen, nämlich die mit der sofortigen Überführung aller Beamten in die GRV. Prompt lautet die Überschrift: „Beamte in die Rentenversicherung: Bas-Vorschlag könnte bis zu 20 Milliarden Euro jährlich kosten.“ Dass die Alternativvariante dagegen erhebliche Geldzuflüsse für die GRV bedeuten würde, spielt dann argumentativ keine Rolle.

Man will im IW wie in großen Teilen der konservativeren Politik wohl auf keinen Fall mit einer frohen Botschaft bezüglich der möglichen Sicherung der Rente an die Öffentlichkeit treten. Sondern das Schreckgespenst der Überalterung soll genutzt werden, um erstens die Lebensarbeitszeit zu erhöhen, zweitens das Rentenniveau zu kürzen und drittens vom Umlageverfahren schrittweise in eine Kapitaldeckung umzusteigen – sprich, den Weg in die durchaus nicht erfolgssichere Börsenspekulation zu beschreiten.

Dass man gegenüber Projektionen, die schon in Kürze die demographisch bedingte Kostenexplosion hereinbrechen sieht, berechtigt Kritik üben kann, hat unter anderem Achim Truger in seinem Minderheitsvotum zum Gutachten 2023/24 des SVR gezeigt. Und die Bevölkerung ist sowieso kritisch eingestellt gegenüber dem Ansinnen, länger arbeiten zu sollen und dann womöglich noch weniger Rente als heute zu beziehen. So fand die neueste YouGov-Umfrage, dass 62 Prozent mit der jetzigen Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten wollen, aber 27 Prozent möchten das sogar lieber früher, der Rest machte keine Angaben.

Bei einer solchen öffentlichen Skepsis kämen der wirtschaftsaffinen CDU/CSU wie Arbeitgebern eine Diskussion darüber höchst ungelegen, dass durch die langfristige Einbindung von Selbständigen und Beamten ein großes Geldgeschenk auf die GRV wartet, welches von der Politik nur angefordert werden müsste. Deshalb wurde Bärbel Bas auch so scharf zurechtgewiesen. Aber immerhin hat sie es geschafft, dass die Debatte auch jenseits der Expertenzirkel jetzt eröffnet ist und hoffentlich nicht schon bald wieder beerdigt wird.