Reformpaket: Keine konjunkturelle Wirkung, nur entfallene Rechte
Union und SPD planen weitreichende Reformen der Einkommenssteuer und des Arbeitsrechts. Welche Auswirkungen hat das auf die Gesamtwirtschaft und die Beschäftigten?
Fast 15 Jahre nach der Agenda 2010 initiiert die Bundesregierung aus Union und SPD ein aufsehenerregendes Reformpaket. Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sieht über 30 Maßnahmen vor, darunter eine Reform der Einkommenssteuer sowie verschiedene Lockerungen im Arbeitsrecht.
Die Reaktionen innerhalb der deutschen Gesellschaft fallen kontovers und teils scharf aus. Während Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger das Paket als „überfälligen Kurswechsel“ lobt, spricht die IG Metall von einem „Angriff auf die Beschäftigtenrechte“.
Was ist genau geplant – und welche Auswirkungen hat das auf die Gesamtwirtschaft sowie die Arbeit der Beschäftigten?
Diese Reformen sollen kommen
Der erste große Punkt des Maßnahmenprogramms ist die geplante Reform der Einkommenssteuer. Ab 1. Januar 2027 soll eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, der Werbungskostenpauschale sowie eine Erhöhung des Kindergeldes greifen. Die Bundesregierung beziffert das Volumen der Steuersenkung insgesamt mit rund 10 Milliarden Euro.
Auch wenn diese Änderungen allen Einkommensgruppen zugutekommt, sei das Ziel die Einlastung kleinerer und mittlerer Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro solle um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden, so die Bundesregierung. Pro Monat sind das 50 Euro.
Um die Entlastungen gegenzufinanzieren, will die Regierung unter anderem die so genannte „Reichensteuer“ verschärfen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Hohe Einkommen darunter erfahren somit eine Entlastung. Auch eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer ist zudem nicht geplant.
Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Minijobs: von zwei auf fünf Prozent. Diese Jobs bieten sich besonders für Rentnerinnen, Schüler und Studierende sowie geringverdienende Ehegattinnen an. Gekürzt wird darüber hinaus bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen.
Flankiert werden die Maßnahmen von einer Reihe an Lockerungen der Schutzrechte von Beschäftigten. Sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse dürfen künftig bis zu vier Jahre andauern und sechsmal verlängert werden – eine Verdopplung im Vergleich zu den bisherigen Regeln. Für „Hochverdiener“ wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht.
Darüber hinaus entfällt zukünftig die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss nun bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.
Entfallene Rechte ohne konjunkturellen Aufschwung
Die Reformpläne kommen in einer Zeit mehrjähriger Krisen aus Pandemie, Kriegen, US-Zöllen und dem China-Schock, die Druck auf die Gesamtnachfrage nach Waren und Dienstleistungen der deutschen Wirtschaft ausüben. Die Auslandsnachfrage sinkt, der private Konsum trübt sich wieder ein und die Bruttoanlageninvestitionen der Unternehmen zeigen sich schon länger stark zurückhaltend.
Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ will nun gegensteuern – zum einen mit einer Erhöhung der Einkommen um in Summe 10 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die deutsche Wirtschaft produzierte 2025 Waren und Dienstleistungen im Wert von 4.470 Milliarden Euro. Da unter die Einlastung trotzdem auch sehr hohe Einkommen fallen, ist anzunehmen, dass ein Teil des Geldes in einer erhöhten Sparquote versinkt und sich nicht in zukünftiger Nachfrage niederschlägt.
Zum anderen sollen Beschränkungen der Rechte der lohnabhängigen Erwerbsbevölkerung vorgeblich den Unterschied machen. Maßnahmen der Erschwerung von Krankheitstagen reihen sich ein neben regelmäßigen Aussagen über eine vorgeblich schlechte Arbeitsmoral der Deutschen.
Fakt ist: Die in Deutschland insgesamt geleisteten Arbeitsstunden waren 2025 auf dem historischen Höchststand. Rein rechnerisch individuell gesunkene Arbeitszeiten lassen sich dabei auf zusätzliche weibliche Erwerbspersonen in Teilzeit zurückführen. Zudem: Die Zahl der offenen Stellen– und damit der Arbeitskraftbedarf – sinkt seit mehreren Jahren. Vorwürfe zur Arbeitsmoral sind so weder haltbar noch notwendig – die Rechte entfallen trotzdem.
Eine verlängerte Befristung und der gelockerte Kündigungsschutz vereinfachen Unternehmen das Kürzen (in der Krise). Auch wenn dies dem einzelnen Unternehmen gegebenenfalls den Profit sichert oder im Ernstfall das Überleben unterstützt, verstärkt dies auf gesamtwirtschaftlicher Ebene die Krise. Die Kürzungen des einen Unternehmens sind entfallene Einnahmen des anderen.
Ohne eine spürbare Verringerung der Nachfragelücke – etwa durch ein expansives Gegensteuern des Staates – ist „Aufschwung“ und „Beschäftigung“ nicht in Sicht. Wenn die Nachfrage fehlt, sinkt auch die Produktion und damit die benötigte Arbeitskraft. Das Reformpaket von Union und SPD verspricht so keine konjunkturelle Besserung – nur einen bleibenden Abbau von Arbeitnehmerrechten.