Soziales Europa

Europäische Vorgaben zur Höhe von Mindestlöhnen?

| 31. August 2021
istock.com/roman023

Die europäischen Organe beraten den Entwurf einer Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Interessensgegensätze und wackelige Kompetenznormen lassen nicht erwarten, dass am Ende harte Vorgaben stehen.

Im Herbst 2021 wird das Europäische Parlament (EP) den Kommissionsentwurf für eine Mindestlohnrichtlinie beraten. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass mitgliedstaatliche Mindestlöhne ein angemessenes Niveau haben. Wenn sich das EP auf mehrheitlich getragene Änderungsvorschläge geeinigt hat, geht das Vorhaben in den Ministerrat, der sich ebenfalls auf eine gewünschte Fassung verständigen muss. Dann kommen die Verhandlungen zwischen Rat und EP. Wenn diese Unterredungen in einen Kompromiss münden, der für beide Seiten akzeptabel ist und der auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand hat, werden die Modalitäten zur Festlegung von Mindestlohnniveaus künftig erstmals – abseits destruktiver Troika-Interventionen – europäisch koordiniert.

Wie gerieten Mindestlöhne auf die Agenda der EU?

Eine europäisch koordinierte Mindestlohnpolitik fand sich bis bisher vor allem in den Forderungskatalogen unterschiedlicher – aber nicht aller, wie wir unten sehen werden – Gewerkschaften sowie Parteien des Mitte-Links-Spektrums. In der Europäischen Säule sozialer Rechte, zu der sich die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Göteborger Gipfel vom November 2017 bekannten, wurde die Gewährleistung angemessener Mindestlöhne in Ziffer 6 (unter der Überschrift „Löhne und Gehälter“) aufgerufen, was allerdings noch keine Aktivierung des Unionsgesetzgebers nahelegte. Denn die „Säule“ stand von Anfang an quer zu den Gesetzgebungskompetenzen der Mitgliedstaaten einerseits und der EU andererseits.

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