Internationale Politik - 2

Vom ewigen Frieden

| 18. Oktober 2022

Neocons und liberale Internationalisten halten militärische Interventionen in die inneren Angelegenheiten von Staaten für legitim. Immanuel Kant sah das anders – und lehnte ein Recht zur Intervention selbst bei schweren Menschenrechtsverletzungen ab.

Wie ist Frieden möglich? Wie im letzten Teil ausgeführt, soll nach dem Exzeptionalismus eine Ausnahmenation für Frieden sorgen - im Zweifelsfall auch durch militärische Interventionen entgegen dem Völkerrecht. Heute erklärt Sophie Lukas eine Gegenposition, die Immanuel Kant begründet hat: Garant für den Frieden ist die unbedingte Achtung staatlicher Souveränität im Völkerrecht.

„In der Weltgeschichte wurden viele verheerende Kriege im Namen der ‚Ausnahmenation‘ geführt. Stimmen, die sich für eine andere Sicht stark machten, hatten es schwer, Gehör zu finden. Eine von ihnen war Bartholomé de Las Casas, der gegen den spanischen Exzeptionalismus anschrieb, den ich dir bereits beschrieben habe. Er schilderte schonungslos, was die spanischen Eroberungen für die amerikanischen Ureinwohner bedeutete: ‚Seit vierzig Jahren haben sie unter ihnen nichts anderes getan, und noch bis auf den heutigen Tag tun sie nichts anders, als dass sie dieselben zerfleischen, erwürgen, peinigen, martern, foltern, und sie durch tausenderlei ebenso neue als seltsame Qualen, wovon man vorher nie etwas ähnliches sah, hörte oder las, […] auf die grausamste Art aus der Welt vertilgen.‘ Seine bis heute diskutierte Schrift wurde bald als ketzerisch und fanatisch abgetan und verboten. Dabei ging Las Casas erste gedankliche Schritte in Richtung eines Völkerrechts.“

„Inwiefern?“

„Las Casas lehnte Aristoteles´ verbreitete Ansicht ab, manche Völker seien als Sklaven geboren worden. Er hielt seinen theologischen Kontrahenten vor, aus der Tatsache, dass das Christentum zuerst Europa erreicht habe, könne nicht gefolgert werden, dass die Indianer minderwertig seien. Die indianischen Völker und ihre Fürsten seinen deshalb grundsätzlich gleichberechtigt und dürften nur dann in die spanische Herrschaft eingegliedert werden, wenn dies freiwillig geschah. Las Casas sah ein verbindliches Völkerrecht als notwendig an, um der Willkür zwischen den Völkern ein Ende zu setzen. Allerdings hat es mehrere Jahrhunderte gedauert, bis auch die Politik zu einem solch anspruchsvollen Völkerrecht bereit war.“

„Dafür hat es wahrscheinlich erst mal ein paar weitere Katastrophen gebraucht.“

Schritte zu einer Verfassung des Friedens

„Leider ja. Entscheidende politische Entwicklungsschritte zum heutigen Völkerrecht standen jeweils nach verheerenden Kriegen. Ein wichtiger Schritt wurde nach dem dreißigjährigen Krieg mit dem Westfälischen Frieden vollzogen. Dieses Dokument schuf in Europa eine Rechtsordnung souveräner Staaten, die sich wechselseitig als solche anerkannten. Hierzu gehörte das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Völkerbund gebildet, der das Recht zum Krieg erstmals einschränkte. Wenige Jahre darauf wurde das Recht zum Krieg als Instrument der Politik durch den Briand-Kellogg-Pakt ganz verboten.

Für das heutige Völkerrecht ist vor allem die Charta der Vereinten Nationen maßgebend, die nach den globalen Verheerungen des Zweiten Weltkriegs verabschiedet und von fast allen Ländern unterzeichnet wurde. Die Charta der Vereinten Nationen enthält sogar das Verbot der Androhung militärischer Gewalt. Sie beschränkt kriegerische Handlungen auf Selbstverteidigung oder kollektive Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen, wenn der Weltfriede und die internationale Sicherheit bedroht sind. Zugleich betont die Charta der Vereinten Nationen die staatliche Souveränität.“

„Hat man sich dabei an Las Casas orientiert?“

„Nein. Die Charta der Vereinten Nationen ist aber tatsächlich von einem Philosophen beeinflusst – und zwar von Immanuel Kants Schrift ‚Zum ewigen Frieden‘. Diese Schrift ist in Form eines Friedensvertrags abgefasst und gilt als einer der bedeutendsten philosophischen Beiträge zum Völkerrecht. Kant hatte verheerende europäische Kriege vor Augen und setzte seine Hoffnung auf eine friedlichere Welt auf Demokratie und das Völkerrecht. Die Staaten der Welt sollen Demokratien werden, die sich in einem Völkerbund zusammenschließen.“

„Da frage ich mich, worin hier der Unterschied zu dem von dir beschriebenen liberalen Internationalismus oder Neokonservatismus liegt, wie er in den USA vertreten wird. Hier geht es doch auch darum, dass die Welt sich demokratisiert, wobei die USA als einzige Weltmacht dabei eine Führungsrolle haben. Ein Völkerrecht, wie Kant es sich vorstellte, gibt es ja schon.“

Kant gegen den Interventionismus

„Der entscheidende Unterschied ist, dass staatliche Autonomie für Kant von zentraler Bedeutung war. Vertreter des liberalen Internationalismus und Neokonservatismus haben sich für militärische Interventionen in die inneren Angelegenheiten von Staaten ausgesprochen, auch wenn dies gegen das Völkerrecht verstieß. Zudem befürworten sie eine Erweiterung des Völkerrechts, die militärische Interventionen deutlich erleichtert: das Konzept der Schutzverantwortung, das Anfang dieses Jahrhunderts entwickelt wurde.

Nach diesem Konzept, zu dem inzwischen fast alle Staaten eine Erklärung unterschrieben haben, soll es bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nicht nur erlaubt, sondern sogar Pflicht sein, militärisch in einen Staat zu intervenieren. 2010 intervenierten die USA, Großbritannien, Frankreich und andere Staaten in Libyen. Diese Intervention wurde mit der Schutzverantwortung gerechtfertigt. Kant lehnte aber ein Recht zur Intervention auch bei schweren Menschenrechtsverletzungen ab. Darüber hinaus war Kant einem Weltstaat gegenüber sehr skeptisch, weil dieser eine ungeheure Machtfülle hätte und sich zu einem Despoten entwickeln könnte, vor dem es kein Entkommen gibt.“

„Wenn Kant gegen ein Recht zur Intervention auch bei schweren Menschenrechtsverletzungen war, wird er heute wohl nicht auf großes Verständnis stoßen.“

„Das ist richtig. Der Interventionismus ist heute sehr verbreitet, wie man an der Schutzverantwortung sieht. Die USA führten seit dem Ende des Kalten Krieges über hundert militärische Interventionen durch. Allerdings gibt es in der Philosophie auch Gegenstimmen wie etwa die deutsche Philosophin Ingeborg Maus, die sich auf Kant beruft. Die Schwierigkeit, seine Gründe für das heutige Staatensystem plausibel zu machen, besteht nicht zuletzt in dem verbreiteten Glauben, dass wir – der Westen – doch eigentlich die Guten sind. Wir werden als mächtigstes Bündnis dafür sorgen, dass ein Interventionsrecht angemessen eingesetzt und die Menschenrechte geschützt werden.“

„Dann würde mich interessieren, wie Kant seine Ablehnung begründet.“

„Stelle dir vor, die Familie deines Nachbarhauses würde sich das Recht nehmen, in deine Familie zu intervenieren, wenn sie der Überzeugung ist, dass gegen die ‚guten Sitten‘ verstoßen werden. Wie würdest du das empfinden?“

„Es käme mir überheblich und übergriffig vor. Sie nehmen sich heraus, über unsere Köpfe hinweg zu entscheiden, was die guten Sitten sind.“

„Ähnliches lässt sich auch für Staaten sagen. Nach Kant hat, wie Maus ihn interpretiert, jedes Volk das natürliche Recht, selbst zu bestimmen, welche Gesetze es sich geben will. Das betrifft auch die Menschenrechte. Die Menschenrechte sind nicht wie die zehn Gebote vom Himmel gefallen. Ihre konkrete Bedeutung muss festgelegt werden. Jeder Mensch ist als von Natur aus Freier und Gleicher dazu berechtigt, in einer Demokratie die Verfassung mitzubestimmen. Deshalb können verschiedene Völker auch unterschiedliche Verfassungen haben. Was beispielsweise Meinungsfreiheit konkret bedeutet, kann in verschiedenen Staaten unterschiedlich gesehen werden. Dies ist auch im Westen der Fall. Ein anderes Beispiel ist die Todesstrafe: in Europa ist sie verboten, in einigen Staaten der USA jedoch erlaubt. Der Versuch, ein bestimmtes Verständnis der Menschenrechte von außen aufzuzwingen, verstößt also in einem wesentlichen Punkt selbst gegen ein natürliches Recht: das Recht zur demokratischen Selbstbestimmung.“

„Viele Nationen sind aber gar keine Demokratien. In einer Diktatur wird der Wille des Diktators durchgesetzt, nicht der Wille des Volkes. Ein militärischer Eingriff von außen könnte doch im Sinne der Bevölkerung sein.“

„Kant zufolge ist eine schlechte Verfassung zunächst einmal besser als gar keine Verfassung. Eine Intervention beinhaltet die große Gefahr, dass das Land in einem Chaos versinkt, das noch schlimmer ist als die Verbrechen der Diktatur. Genau das passierte nach der Intervention in Libyen, die zudem ca. 50.000 Todesopfer forderte. Darüber hinaus sind undemokratische Nationen für Kant nicht einfach undemokratische Nationen, denen man einfach eine andere Rechtsordnung überstülpen darf. Sie sind vielmehr als Nationen anzusehen, die sich auf dem Weg zur Demokratie befinden – auch wenn dieser Weg langwierig und steinig ist. Auch in einer Diktatur gibt es Kräfte, auf die eine Demokratisierung aufbauen kann. Das Volk jeder Nation hat das natürliche Recht, seinen eigenen Weg zur Demokratie zu finden und auch seine eigene Version einer demokratischen Ordnung zu schaffen.

Zu versuchen, eine Demokratie von außen mit Gewalt zu installieren, ist dagegen wenig erfolgversprechend. Die Bevölkerung muss sich mit den Auseinandersetzungen, Verfahren und Personen, die zu einer Demokratisierung beitragen, identifizieren können. Ingeborg Maus kritisiert, wie schnell wir heute bereit sind, über dieses Bedürfnis nach autonomer Selbstbestimmung und der selbständigen Regelung von Problemen hinwegzugehen. Auch in autoritären Staaten wie dem Iran besitzt ein Großteil der Bevölkerung oft einen starken Patriotismus. Selbst dann, wenn die Menschen das Regime ablehnen, empfinden sie eine äußere Einmischung als Schande, als Verletzung ihrer Würde.

Das dürfte bei uns nicht anders sein. Angenommen wir hätten in Deutschland ein erhebliches Problem mit christlichen Fundamentalisten, die einen Gottesstaat errichten wollen und in islamischen Ländern Terroranschläge verüben. Wie würden wir empfinden, wenn ungefragt Drohnen aus dem Iran über unseren Städten schwebten?  Wie das Beispiel Europa zeigt, ist die Entwicklung zu Demokratie und Menschenrechten ein langwieriger Prozess. Er kann nur gelingen, wenn sich in der Bevölkerung auch eine entsprechende Kultur etabliert. Wie erfolgversprechend wäre es, wenn Europa in den USA intervenieren würde – wenn es die Macht dazu hätte – um der Praxis der Todesstrafe ein Ende zu setzen? Welchen Effekt hätte dies auf die konservativen Teile der Bevölkerung?“

„Sie würden womöglich einen geradezu heiligen Krieg gegen die europäischen Regierungen ausrufen. Aber wenn ein Diktator anfängt, die eigene Bevölkerung abzuschlachten, würde doch jeder zustimmen, dass dies den Menschenrechten widerspricht. Warum Kant auch in diesem Fall ein Recht zur militärischen Intervention ablehnt, ist mir unverständlich.“

„Was du beschreibst, ist ein Extremfall auf den ich gleich zurückkomme. Die große Frage ist, ob ein Vertrag, der zum Frieden beitragen soll, nicht eher das Gegenteil bewirkt, wenn ein solcher Extremfall berücksichtigt wird. Das Recht könnte dazu missbraucht werden, eigene Interessen durchzusetzen. Wenn wir an die indianischen Ureinwohner zur Zeit des Bartolomé de Las Casas zurückdenken, scheint es klar, dass sie ein Recht zur Intervention abgelehnt hätten, hätten die Spanier dies vorgeschlagen. So wie die Spanier agiert haben, hätten sie keinen Grund gehabt anzunehmen, dass hinter einem Interventionsrecht etwas anderes als Machtinteressen und die Gier nach Gold stehen. Ein Interventionsrecht, dem alle Staaten zustimmen könnten, würde voraussetzen, dass gerade die einflussreichsten Staaten tatsächlich moralische Ideale verfolgen.

Auch heute gibt es vielfältige Gründe dafür, dass dies gerade beim Westen, dem mächtigsten Bündnis, nicht der Fall ist. Dies wird in der Theorie der Internationalen Beziehungen im Realismus, in der kapitalismuskritischen Theorie aber auch von manchen Vertretern des Liberalismus so gesehen. Die Kolonialzeit nur wenige Jahrzehnte und kaum aufgearbeitet zurück. Die Weltwirtschaftsordnung, die vom Westen dominiert wird, benachteiligt den Süden unter anderem durch Steueroasen, unfaire Zollabkommen oder staatliche Subventionen der westlichen Wirtschaften. Im Westen werden die Menschenrechte zwar oft betont, in der realen Politik dominieren aber ökonomische Interessen. Und selbst wenn es so wäre, wer kann garantieren, dass die westlichen Demokratien und mit ihnen diese Ideale nicht scheitern? Es gibt also gewichtige Gründe für die Gefahr eines Missbrauchs dieses Interventionsrechts. Diese Gefahr schürt Misstrauen und ist ein wichtiges Motiv für Aufrüstung. Interventionen wie in Libyen liefern Diktaturen wie Nordkorea Gründe, sich umgehend atomar zu bewaffnen.“

„Um sich vor Interventionen zu schützen.“

„Richtig. Kant schrieb, das militärische Eingreifen in einen anderen Staat sei ein ‚Skandal‘, der ‚die Autonomie aller Staaten unsicher‘ mache. Offensichtlich käme dieses Interventionsrecht nur bei den Staaten zur Anwendung, die nicht stark genug wären, sich dem zu widersetzen. Wer wollte eine Großmacht wegen Menschenrechtsverletzungen angreifen? Die Machtverhältnisse auf der Welt führen zwangsläufig dazu, dass das Interventionsrecht nicht auf alle gleichermaßen angewendet werden würde. Ebenso wenig ist es wahrscheinlich, dass bei Staaten keine Ausnahmen gemacht würden, die aus wirtschaftlichen oder strategischen Gründen als Bündnispartner wichtig sind. Obwohl Saudi-Arabien zu den repressivsten Regimen gehört, in dem jeglicher politischer Widerstand im Keim erstickt wird und gegen den Jemen Krieg führt, haben die USA immer wieder ihre freundschaftliche Verbundenheit betont und Waffen geliefert. Das Interventionsrecht hätte also eine Willkürordnung zur Folge.“

Gewaltanwendung hat in unserem moralischen Koordinatensystem keinen klaren Platz

„Aber kann man denn einem Völkermord tatenlos zusehen? Wäre es nicht doch besser, wenn eine solche Intervention rechtlich vorgesehen wäre?“

„Nein, nicht für Kant. Für ihn ist Gewalt zwar nicht vollkommen ausgeschlossen. Wenn es wirklich um einen Völkermord geht, bliebe aber nur eine extreme Möglichkeit übrig: eine Intervention entgegen dem Völkerrecht. Denn Gewaltanwendung in einer solchen Extremsituation ist aus seiner Sicht nicht standardisierbar. Krieg ist für Kant immer ‚im höchsten Maße ungerecht.‘ Auch militärische Gewalt zum Schutz einer verfolgten Minderheit führt zu Ungerechtigkeit. Wie Ingeborg Maus hervorhebt, ist Gewalt in einer solchen Situation für Kant weder verboten noch erlaubt.[1]

Wenn wir anfangen, Bedingungen anzugeben, unter denen diese Gewalt rechtlich zulässig ist, würde diese Gewalt zu etwas Tolerierbarem werden. Wir würden uns daran gewöhnen, dass diese Art von Gewaltanwendung richtig ist. Das lässt sich aber niemals klar feststellen. Sie führt in jedem Fall zu Ungerechtigkeit. Wir sollten diese Art der Gewaltanwendung deshalb als eine Extremsituation sehen, der wir in unserem rechtlichen und moralischen Koordinatensystem niemals einen klaren Platz zuweisen können. Ein Recht zur Intervention hätte aber auch die anderen genannten Nachteile.“

„Kants Hoffnung liegt also darauf, dass sich immer mehr echte Demokratien entwickeln. Eine Voraussetzung dafür ist, dass auch die Souveränität nichtdemokratischer Nationen vollständig respektiert wird. Ihre Völker werden ihre Nation selbst demokratisieren und sich deshalb mit ihren Demokratien identifizieren können.“

„Ja, das wäre seine Hoffnung.“

„Das klingt für mich sehr passiv.“

„Nein, Passivität ist damit ganz sicher nicht gemeint. Gerade die Prävention von Konflikten ist Friedensförderung im Sinne von Kant. Ingeborg Maus macht darauf aufmerksam, dass Konflikte oft erst dann auf die politische Agenda kommen, wenn es bereits zu spät ist. Das macht den Anspruch, dass es bei der Intervention um Frieden geht, nicht gerade glaubwürdiger. Besser wäre es, einer Verschärfung von Konflikten frühzeitig entgegenzuwirken, sodass es erst gar nicht zu solch schweren Menschenrechtsverletzungen kommt. Das könnte Wirtschaftsförderung oder die Unterstützung von Demokratiebewegungen beinhalten.“

„Was wird gegen Kants Position eingewandt?“

„Ethisch wird häufig mit der Lehre vom gerechten Krieg argumentiert. Auch die amerikanische Regierung hat sich auf sie berufen, um den Einsatz militärischer Mittel zu rechtfertigen. Ihre Kriterien spielten auch bei der Erarbeitung des Konzepts der Schutzverantwortung eine wichtige Rolle.“

Der nächste Artikel behandelt die Lehre vom gerechten Krieg.

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[1] Vgl. Ingeborg Maus (2015): Menschenrechte, Demokratie und Frieden. Frankfurt/M, S. 55 und  Ingeborg Maus (1994): Zur Aufklärung der Demokratietheorie. Frankfurt/M, S. 107 - 114.