Bürgergeld – Verhöhnung der Arbeit?
Das Bürgergeldgesetz der Ampelkoalition wird von den notorischen Gegnern des Sozialstaats als Schlag ins Gesicht der Erwerbstätigen denunziert. Es bringt Fortschritte in den Rechten von Arbeitsuchenden gegenüber den Behörden – aber kaum materielle Verbesserungen.
Das im Bundesrat am vergangenen Montag (14.11. 2022) vorerst gescheiterte Bürgergeldgesetz hat mal wieder das dümmliche Geschwätz vom Sozialstaat als sozialer Hängematte für Arbeitsscheue in die Öffentlichkeit gespült. Der leitende Spiegel-Redakteur Alexander Neubacher wittert eine „Verhöhnung der Arbeit“, der CSU-Chef Markus Söder drischt die Phrase vom „Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmer“ und der CDU-Generalsekretär Mario Czaja behauptet, das Bürgergeldgesetz schädige „die Motivation der Arbeitslosen“, sich eine Arbeit zu suchen.
Doch die vom stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Carsten Linnemann bei Maybrit Illner verbreitete Behauptung, das Bürgergeld liege in vielen Fällen über dem Mindestlohn, ist falsch. Sie beruht auf einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die mittlerweile wegen ihrer offenkundigen Faktenverdrehungen aus dem Verkehr gezogen wurde. Es werden Vorurteile bedient, anstatt zu fragen, wie man eine soziale Grundsicherung nach dem im Grundgesetz (Artikel 20) festgelegten Grundsatz organisieren kann, so dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist.
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