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Gesetz zur privaten Altersvorsorge: Fürsorge für die Finanzwirtschaft

| 21. April 2026
IMAGO / photothek

Die von der Bundesregierung beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge fördert vor allem Banken, Fonds und Gutverdienende. Der Staatsfonds wäre die bessere Alternative.

Es klingt nach Modernisierung, nach Flexibilität, nach einem überfälligen Neustart nach dem Scheitern der Riester-Rente. Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, die nach Darstellung der Bundesregierung „renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler“ werden soll. Doch in Kraft ist das Gesetz noch nicht: Es braucht weiterhin die Zustimmung des Bundesrats.

Tatsächlich handelt es sich um ein teures, unsoziales Projekt. Gewinner sind Besserverdienende, Aktienbesitzer und die Finanzwirtschaft. Die private Zusatzvorsorge erhöht für die nächsten Jahrzehnte die Kosten der Alterssicherung, ohne das Rentenniveau zu erhöhen. Die Versicherten tragen das volle Investitionsrisiko. Der staatliche Zuschussbedarf beträgt jährlich ca. 20 Milliarden Euro. Je mehr jemand privat einzahlt, desto höher ist die staatliche Förderung. 

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