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Gesetz zur privaten Altersvorsorge: Fürsorge für die Finanzwirtschaft

| 21. April 2026
IMAGO / photothek

Die von der Bundesregierung beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge fördert vor allem Banken, Fonds und Gutverdienende. Der Staatsfonds wäre die bessere Alternative.

Es klingt nach Modernisierung, nach Flexibilität, nach einem überfälligen Neustart nach dem Scheitern der Riester-Rente. Der Deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, die nach Darstellung der Bundesregierung „renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler“ werden soll. Doch in Kraft ist das Gesetz noch nicht: Es braucht weiterhin die Zustimmung des Bundesrats.

Tatsächlich handelt es sich um ein teures, unsoziales Projekt. Gewinner sind Besserverdienende, Aktienbesitzer und die Finanzwirtschaft. Die private Zusatzvorsorge erhöht für die nächsten Jahrzehnte die Kosten der Alterssicherung, ohne das Rentenniveau zu erhöhen. Die Versicherten tragen das volle Investitionsrisiko. Der staatliche Zuschussbedarf beträgt jährlich ca. 20 Milliarden Euro. Je mehr jemand privat einzahlt, desto höher ist die staatliche Förderung. 

Der Staat treibt mit den Subventionen der Finanzwirtschaft Millionen neuer Kunden zu und garantiert ihr zweistellige Milliardengewinne. Statt in die Zukunft zu investieren, werden allein in den nächsten zwanzig Jahren schätzungsweise zwei Billionen Euro in die Finanzmärkte gelenkt. Die Gebührendeckelung ist äußerst großzügig – sie erlaubt der privaten Finanzwirtschaft für ein Standardangebot zehnmal mehr Gebühren zu nehmen als beispielsweise der schwedische Staatsfonds.

Allein die im Gesetz vorgesehene Option eines freiwilligen Staatsfonds als dritte Säule ist die verbleibende Möglichkeit, statt volatiler Aktiendepots einen Fond aufzulegen, der gleichzeitig sichere Renten, bezahlbaren Wohnraum und Beschäftigung schafft.

Private Vorsorge ist keine Staatsaufgabe

Die gesetzliche Rentenversicherung existiert, weil viele Menschen nicht ausreichend für das Alter vorsorgen (können). Sie soll Altersarmut verhindern und ein verlässliches Existenzniveau sichern. Niemand soll im Ruhestand auf Sozialhilfe angewiesen sein. Zudem hat eine Pflichtversicherung sämtliche Vorteile auf ihrer Seite: Sie erfasst alle, verursacht deutlich geringere Verwaltungskosten als konkurrierende Privatmodelle, kommt ohne Vertriebsapparate aus und ist nicht auf Gewinnerzielung angewiesen. Kurz: effizient, kostengünstig und systemisch überlegen.

Wer auf Basis von Daten der Deutschen Bundesbank auf das Vermögen älterer Haushalte blickt, sieht: In Deutschland lag das Medianvermögen der 55- bis 64-Jährigen 2023 bei 241.100 Euro – höher als in jeder anderen Altersgruppe. Von einer generellen Vorsorgelücke bei der vermögenderen Hälfte der Bevölkerung kann also kaum die Rede sein. Höhere Einkommen bei der privaten Vorsorge staatlich zu unterstützen, ist sozialpolitisch kaum zu rechtfertigen.

Gefördert wird vor allem, wer es nicht braucht

Die Kritiker der gesetzlichen Rentenversicherung betonen regelmäßig, dass die junge Genreration nicht mit immer höheren Beiträgen belastet werden dürfe. Jetzt soll sie neben den gesetzlichen Rentenbeiträgen in den nächsten Jahrzehnten bis zu 6,5 Prozent in eine kapitalgedeckte Zusatzrente einzahlen. Da Menschen mit niedrigem Einkommen solch hohe Beiträge nicht werden zahlen können und daher kaum eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen werden, wird ein Großteil der Förderung an diejenigen gehen, die bereits überdurchschnittlich oder sehr gut verdienen. 

Die Reform ist gegenüber der Kabinettsfassung im Ausschuss zwar sozial etwas nachgebessert worden. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es nun 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro, für weitere 1.440 Euro noch 25 Cent. So steigt die maximale Grundzulage auf 540 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind, ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Unter-25-Jährige und ein Sonderausgabenabzug von bis zu 1.800 Euro zuzüglich Zulagen. Künftig sind zudem nicht nur klassische Pflichtversicherte, sondern auch Selbständige, Freiberufler und weitere Erwerbstätige förderberechtigt. Das alles macht die Reform breiter – aber nicht automatisch gerechter. Denn auch in der beschlossenen Fassung gilt: Wer mehr einzahlen kann, kann mehr Förderung abgreifen.

Gerade daran zeigt sich die soziale Schieflage. Wer 8.700 Euro brutto im Monat verdient, liegt 2026 bereits im Bereich des 42-Prozent-Grenzsteuersatzes. Nimmt man die maximale Grundzulage und den steuerlichen Zusatzeffekt zusammen, sinkt der effektive Eigenaufwand für die Höchstförderung rechnerisch auf weniger als ein Prozent des Jahreseinkommens. Ein Alleinstehender im Bürgergeld müsste für denselben Eigenbeitrag von 1.800 Euro dagegen rund 27 Prozent seines Regelbedarfs aufbringen. Bei Arbeit zum gesetzlichen Mindestlohn entspräche der Betrag selbst bei einer 40-Stunden-Woche immer noch gut 6,5 Prozent des Bruttolohns; beim Medianverdienst von Vollzeitbeschäftigten 3,5 Prozent. Mit anderen Worten: Dieselbe staatliche Maximalförderung ist für hohe Einkommen beinahe Portokasse, für niedrige Einkommen ein echtes Opfer.

Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, darf private Zusatzrenten nicht vollständig behalten. Das Bundesarbeitsministerium verweist zwar auf einen Freibetrag von 100 Euro plus 30 Prozent des darüber hinausgehenden Betrags, gedeckelt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Doch auch dieses Modell nimmt den unteren Einkommen viel von der versprochenen Rendite. Aus 400 Euro Zusatzrente blieben nach der geltenden Regel gerade einmal 190 Euro anrechnungsfrei. Gleichzeitig stieg die Zahl der Menschen in der Grundsicherung im Alter Ende 2025 auf einen neuen Höchststand von gut 764.000; insgesamt bezogen 1,28 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Wer wenig verdient, hat also oft weder die Luft zum Ansparen noch die Gewissheit, später den vollen Ertrag zu behalten. 

Milliardensubvention in Zeiten knapper Kassen

Rechnet man mit einer breiten Nutzung der privaten Altersvorsorge durch 70 Prozent der Berechtigten, die eine Förderung in Anspruch nehmen und im Durchschnitt 1500 Euro einzahlen, ergibt sich ein Zuschussbedarf von 14,5 Milliarden Euro. Dazu kommen etwa drei Milliarden für die Kinderförderung und ca. 800 Millionen für die Einmalförderung junger Menschen, wenn man auch hier eine Wahrnehmungsquote von 70 Prozent der Anspruchsberechtigten unterstellt. Die Förderung mittelbar Berechtigter kostet dann noch einmal eine knappe Milliarde. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von knapp 20 Milliarden Euro pro Jahr. 20 Milliarden sind mehr als Mütterrente I, II und III zusammen, mehr als doppelt so viel wie die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren und das Fünffache der Riesterförderung.

Diese Priorität hätte Folgekosten. Würde ein jährlicher Zuschuss von 20 Milliarden Euro kreditfinanziert und würde man mit einem Anleihezins von 3,5 Prozent rechnen, entstünden schon im ersten Jahr rund 700 Millionen Euro zusätzliche Zinslast. Nach zwanzig Jahren läge der kumulierte Schuldeneffekt – bei fortlaufender neuer Kreditaufnahme – rechnerisch in der Größenordnung von rund 566 bis 586 Milliarden Euro; die jährliche Zinslast nähme dann annähernd die Dimension des ursprünglichen Zuschusses an. Aus einem vermeintlichen Anreizprogramm würde so ein dauerhaft belastender Haushaltsposten.  

Das Risiko tragen die Versicherten

Nahezu unisono wird begrüßt, dass die Versicherten mit dem neuen Modell von den hohen Renditen im Aktiengeschäft profitieren können. Dass sie dafür das alleinige Investitionsrisiko übernehmen und auf Mindestgarantien verzichten müssen, wird als Befreiung von unnötigen Fesseln begrüßt. Die Finanzwirtschaft kann in ihrem Produktmarketing das Blaue vom Himmel versprechen. Wenn es schiefgeht, hat sie trotzdem gut verdient, und die Versicherten tragen die Verluste.

Die hohen Renditen der letzten Jahrzehnte und der Siegeszug von ETFs als kostengünstige Index-Fonds begründen einen weitverbreiteten Optimismus. Bei langfristigen Anlagen am Kapitalmarkt seien letztendlich die Risiken zu vernachlässigen und langfristig zuverlässig hohe Renditen zu erwarten. Dass die Wachstumsraten am Aktienmarkt weit überdurchschnittlich durch wenige Technologieaktien bestimmt wurden und sich daher auch hinter den ETFs ein erhebliches Klumpenrisiko verbirgt, wird ignoriert. Der Aktienboom der letzten Jahrzehnte wird in die Zukunft projiziert, um hohe Renditeversprechen abgeben zu können.

Allerdings sind auch Jahrzehnte bescheidener Kursentwicklungen möglich. Die inflationsbereinigte reale Rendite des Dow Jones betrug beispielsweise zwischen 1929 und 1972 zwei bis drei Prozent. Gerade aufgrund der außerordentlich hohen Kursgewinne seit der Jahrtausendwende ist eher mit substantiellen längerfristigen Kurskorrekturen als mit weiter rasant steigenden Kursen zu rechnen.

Ein wesentlicher Grund für den Boom an den Aktienmärkten sind die Pensionsfonds selbst, die etwa 15 bis 20 Prozent des globalen Aktienmarkts halten. In den letzten Jahrzehnten waren die meisten Fonds überwiegend in der Ansparphase und haben die Kursentwicklung mit befeuert. In dem Maße, wie die Rentenzahlungen allmählich die Beitragseinnahmen bei den großen international agierenden Rentenfonds übersteigen – weil aus demographischen Gründen immer mehr Beitragszahler in die Rentenphase eintreten und die Zahl der neuen Beitragszahler abnimmt –, werden die Pensionsfonds nicht länger als Käufer, sondern als Verkäufer an den Aktienmärkten agieren und entsprechend eher zu sinkenden als zu steigenden Kursen beitragen.

Anders gesagt: Der Einstieg in eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ist für die Alterssicherung in Deutschland teuer, risikobehaftet und kommt zur Unzeit. Dass er trotzdem mit Vehemenz propagiert wird, hat mehr mit den Gewinninteressen der Finanzwirtschaft als mit der zukunftsfesten Alterssicherung für Rentnerinnen und Rentner zu tun.

Die Finanzbranche jubelt

Für die Finanzwirtschaft ist die Umstellung auf eine privatwirtschaftlich organisierte Kapitaldeckung ein Riesengeschäft. Millionen neue Kunden garantieren Verwaltungsgebühren in Milliardenhöhe und sprudelnde Gewinne. Auch Besitzer von Aktienvermögen profitieren: Sie werden reicher, weil Pensionsfonds in der jahrzehntelangen Ansparphase jährlich in dreistelliger Milliardenhöhe Aktien und Anleihen kaufen und so zu steigenden Kursen beitragen.

Über die Frühstarterrente dürfte sich die Versicherungswirtschaft besonders freuen. Für Kinder, die in diesem Jahr 6 Jahre alt werden, soll ein Rentenfonds angelegt werden, in dem bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs monatlich 10 Euro eingezahlt werden. Dieser soll dann jeweils um den nachfolgenden jüngeren Jahrgang erweitert werden, bis alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren Fondsmitglieder sind. Mit 18 soll eine einmalige Sonderzahlung von 200 Euro die jungen Erwachsenen zusätzlich motivieren, eine eigene Vorsorgeversicherung abzuschließen. Die Versicherungswirtschaft bekommt vom Staat ganze Alterskohorten als Kunden zugeführt.

Staatsfonds als sozialere Alternative

Weniger begrüßt wird von der Finanzwirtschaft, dass die Koalition mit der Reform auch ein Standarddepot plant, das von einem öffentlichen Träger angeboten und durch das Bundesfinanzministerium ausgestaltet wird. Ein staatlicher Vorsorgefonds wird als unliebsame Konkurrenz gesehen, weil er Druck auf die Gebühren ausüben und statt Aktienhandel eine soziale Investmentstrategie verfolgen könnte. Der Gesamtverband der Versicherer befürchtet einen Zielkonflikt, der "das Vertrauen in die private Vorsorge schwächen und den Wettbewerb verzerren" könne. 

Für die SPD hingegen wäre es eine politische Chance, den Staatsfonds offensiv und strategisch voranzutreiben. Ein staatlicher Rentenfonds könnte Kapital in gemeinwohlorientierte Projekte lenken, etwa in sozialen Wohnungsbau, kommunale Infrastruktur oder genossenschaftliche Bestände. Eine solche Konstruktion würde nicht nur Altersvorsorge organisieren, sondern zugleich das reale Leben der Beitragszahler verbessern: durch bezahlbarere Mieten, mehr Wohnraum und zusätzliche Beschäftigung.

Würden die Investitionen des Rentenfonds mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus kombiniert, könnte eine zuverlässige und stabile Rendite quasi garantiert werden. Kommunen hätten einen Hebel, die Renditemöglichkeiten weiter zu steigern, indem sie Baugrundstücke in Erbpacht an den sozialen Wohnungsbau vergeben. Und auch der deutsche Binnenmarkt käme in Schwung, wenn über ein langfristiges Wohnungsbau-Programm die inländische Nachfrage gestärkt wird.

Für die Sozialdemokraten wäre das die eigentliche Richtungsentscheidung: Vorsorge für die Menschen – statt Fürsorge für den Finanzsektor.