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GKV-Reform
Scheitern mit Ansage: Nina Warkens Spargesetz
Von Hartmut Reiners
| 21. April 2026IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Nina Warken will mit Maßnahmen die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, die vor allem zu Lasten der Versicherten gehen. Von einer sozialen Ausgewogenheit kann keine Rede sein.
Die Namensgeber deutscher Gesetze lieben es sperrig – das gilt auch für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches das Bundesministerium für Gesundheit in Person von Nina Warken am 15. April als Entwurf vorgelegt hat. Sie hatte angekündigt, die zuvor von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vorgelegten Empfehlungen weitgehend umzusetzen. Aber die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen gehen noch stärker zu Lasten der Versicherten als die Vorschläge der FKG, die zumindest versucht hat, soziale Härten zu vermeiden.
Von den 66 Vorschlägen der FKG hat das BMG 43 übernommen, davon 12 in einer angepassten Version. Hinzu kommen weitere 14 Maßnahmen, die das BMG als eigene Ideen dem Gesetzentwurf untergebracht hat. Damit soll die GKV im kommenden Jahr um 19,6 Milliarden Euro entlastet werden und auf diese Weise das ohne die Reform prognostizierte Defizit sogar mehr als nur ausgleichen.
Hier die vom BMG in einem inoffiziellen Papier zusammengestellten erwarteten Effekte des Gesetzentwurfs:
Nina Warken hält dieses Paket für ausgewogen und will damit, wie sie am vergangenen Sonntag in der ARD sagte, „alle mit ins Boot holen“. Das wird ihr aber kaum gelingen, wie die ersten öffentlichen Reaktionen gezeigt haben. Um im Bild zu bleiben: Das Boot scheint eher abzusaufen. Der Gesetzentwurf ist weniger eine Umsetzung der Vorschläge der FKG, als deren Verschlimmbesserung.
Belastungen der Leistungserbringer
Bei den Leistungserbringern sollen 2027 insgesamt 11,8 Milliarden Euro eingespart werden. Den Löwenanteil (5,1 Milliarden Euro) sollen die Krankenhäuser tragen, bei denen aber kurzfristig kaum etwas zu holen ist. Diese Summe soll vor allem mit einer strikten Orientierung der Vergütungen an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen (Grundlöhne) der Versicherten eingespielt werden.
Das betrifft vor allem die Pflegebudgets, die auf Landesebene zwischen den Kliniken und der GKV ausgehandelt werden. Zukünftig sollen diese nur noch im Rahmen der Grundlohnentwicklung steigen dürfen. Aber bei den Tarifverhandlungen über die Einkommen der Pflegekräfte sind nicht die GKV-Grundlöhne die Orientierungsgröße, sondern die Arbeitsmarktbedingungen. Die meist auf Kante genähten Krankenhausbudgets werden so weiter ins Defizit getrieben.
Im Vergleich dazu werden die Arztpraxen schonend behandelt. Bei ihnen sollen jetzt auch die außerhalb der Gesamtvergütung gezahlten Vergütungen für definierte Leistungen gedeckelt werden. Damit sollen 2,7 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden. Der empörte Aufschrei von Funktionären der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) war zu erwarten, aber das ist Jammern auf hohem Niveau. Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis lag nach letzten Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 303.000 Euro im Jahr. Da wird man nur leicht reduzierte Einnahmenzuwächse locker verkraften können.
In der Arzneimittelversorgung sollen pro Jahr 1,9 Milliarden Euro mit höheren Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel eingespart werden. Der Präsident des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA), also der großen Pharmakonzerne, Han Steutel fährt in der ARD grobes Geschütz auf. Das Gesetz mache „sämtliche Erfolge der Pharmastrategie zunichte. Statt die Branche zu stärken, scheint es das Ziel zu sein, sie zu vertreiben.“
Das ist lächerlich und Zeichen einer maßlosen Arroganz. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, der die Aufnahme von Medikamenten in den Leistungskatalog der GKV regelt, fordert in derselben ARD-Sendung angesichts der mit den betroffenen Präparaten erzielten Riesenprofite einen deutlich höheren Rabatt.
Belastungen der Versicherten
Für die Versicherten plant Nina Warken zusätzliche Belastungen durch Leistungseinschränkungen und höhere Beiträge für besondere GKV-Mitgliedergruppen. Damit sollen 2027 1,9 Milliarden Euro eingespart und zusätzlich 1,2 Milliarden Euro eingenommen werden. Die vom BMG als „Leistungsanpassungen“ bezeichneten Maßnahmen bestehen zum einen in der Streichung fragwürdiger Behandlungen wie die Homöopathie oder ineffektive Verfahren im Hautkrebsscreeing. Deren Entfernung aus dem GKV-Leistungskatalog ist überfällig, bringt aber nur geringe Einsparungen.
Die Erhöhung der Zuzahlungen fällt schon mehr ins Gewicht. Die FKG hat deren regelmäßige Anpassung an die Inflation vorgeschlagen, aber Nina Warkens Gesetzentwurf geht deutlich darüber hinaus. Die Zuzahlungen sollen von mindestens 5 bis maximal 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden, die Zuschüsse der GKV zum Zahnersatz sollen um 10 Prozent gekürzt werden. Die Steuerungswirkungen dieser Anhebungen gehen, wie die der Zuzahlungen überhaupt, gegen Null. Es sind reine Inkassoinstrumente zu Lasten kranker Versicherter.
Ab 2028 soll die beitragsfreie Mitversicherung nicht erwerbstätiger Partner auf Rentnerpaare und Eltern von kleinen Kindern beschränkt werden. Die anderen bislang mitversicherten Partner sollen wie Selbständige einen eigenen Beitrag von 240 Euro pro Monat zahlen. Das mittlere Einkommen der betroffenen Personen liegt bei 2876 Euro, Ihr verfügbares Einkommen würde damit um 8 Prozent gekürzt. Von Sozialverträglichkeit kann keine Rede sein. Die beitragsfreie Mitversicherung von Partnern ist zwar diskussionswürdig, aber man kann sie nur in Verbindung mit der Abschaffung des Ehegattensplittings in der Einkommenssteuer sozial gerecht gestalten.
Erst recht daneben liegt Nina Warkens Gesetzentwurf mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) um 300 Euro, mit der 2,2 Milliarden Euro zusätzlich in die GKV fließen sollen. Damit wird der Anreiz für freiwillig Versicherte erhöht, in die Private Krankenversicherung abzuwandern. Die Behauptung der Arbeitgeber, die Anhebung der BBG würde die Arbeitskosten erhöhen, ist Unsinn. Sie ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie zugleich mit der Versicherungspflichtgrenze auf das in der Rentenversicherung geltende Niveau angehoben wird.
Damit würde der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV um drei Prozentpunkte sinken, wie Modellrechnungen ergeben haben. Außerdem würde sie den absurden Effekt der BBG beseitigen, dass Versicherte mit einem darüber liegenden Einkommen ein mit deren Höhe abnehmenden Beitragssatzzahlen. Wer zum Beispiel 10.000 Euro im Monat verdient, zahlt einen Beitragssatz von nur 10 Prozent statt der für Pflichtversicherte geltenden 17,4 Prozent. Diese soziale Schieflage bleibt von Nina Warkens Gesetzentwurf unberührt.
Perspektiven
Der Gesetzentwurf soll am 29. April 2027 im Kabinett beraten werden. Es ist fraglich, ob er danach ohne Änderungen in das weitere Gesetzgebungsverfahren geschickt wird. Frau Warken hat es geschafft, die in der Öffentlichkeit eher positiv bewerteten Empfehlungen der FKG so umzubiegen, dass der Gesetzentwurf auch in den eigenen Reihen auf Widerstand stößt. Sogar die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die den FKG-Bericht noch mit „So könnte es klappen“ kommentierte, geht auf Distanz, weil die Besserverdienenden und die Gesundheitswirtschaft zusätzlich belastet werden sollen.
Auch in den Unionsparteien gibt es Widerstand – etwa gegen die Kürzung der Familienversicherung. Nina Warken will mit ihrem Gesetzentwurf Tatkraft zeigen, bestätigt aber nur ihre politische Unerfahrenheit.